Der Bundestag hat neue Regeln für Asylverfahren und die Unterbringung von Schutzsuchenden beschlossen. Mit den Gesetzen setzt Deutschland das 2024 vereinbarte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) um. Es verpflichtet die EU-Staaten, bis Mitte Juni Asylverfahren an EU-Außengrenzen zu etablieren, bei denen insbesondere Menschen mit geringer Chance auf Schutz festgehalten werden sollen, bis ihr Antrag bearbeitet ist.
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Neuregelungen enthalten mehrere Verschärfungen
Die verabschiedeten Gesetzentwürfe enthalten zahlreiche Verschärfungen für Asylsuchende in Deutschland. Ihr Ziel sind schnellere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung von Abschiebungen. Deutschland muss die Vorgaben für seine Schengen-Außengrenzen an Flug- und Seehäfen erfüllen.
Die Gesetze sehen darüber hinaus die Möglichkeit zur Schaffung von Sekundärmigrationszentren vor. Die Bundesländer können dort Menschen unterbringen, für deren Verfahren schon ein anderer EU-Staat zuständig ist. Sie können in das zuständige Land ausreisen – sich aber nicht frei in Deutschland bewegen.
Das GEAS sieht zudem eine Asylverfahrenshaft vor, welche die Inhaftierung von Asylsuchenden während des Verfahrens ermöglicht – etwa um zu verhindern, dass sie untertauchen –, außerdem einheitliche Asylverfahren an den EU-Außengrenzen. Asylverfahren von Menschen, die voraussichtlich keinen Schutzanspruch haben, sollen dort abgewickelt werden.
Dobrindt wirbt für "klare Kante" auf europäischer Ebene
In der hitzig und emotional geführten Debatte verteidigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die geplanten neuen Regeln. "Was wir auf nationaler Ebene mit Kontrolle, Kurs und klarer Kante vorangetrieben haben, setzen wir jetzt auf europäischer Ebene mit Kooperation, Konsequenz und Klarheit weiter fort", sagte er. Mit der deutschen Umsetzung von GEAS werde die Migrationspolitik geschärft und gehärtet.
Die Europäische Union kranke "seit Jahren daran, dass es keine abgestimmte Migrationspolitik mehr gibt", sagte Dobrindt. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bringe nun "die europäische Lösung" dafür und schaffe Ordnung in der Migrationspolitik. Man habe in Deutschland bereits enorm viel erreicht, die illegale Migration sei drastisch reduziert worden.
Streitpunkt Haft für Geflüchtete
Zugleich wies Dobrindt Behauptungen zurück, die Koalition wolle, dass Menschen in Deutschland in Haft gingen. Die Haft sei aber eine Ultima Ratio, wenn sie dem Schutz der Menschen diene. Außerdem betonte der Innenminister: "Niemand muss in Haft, wenn er die Heimreise antritt in sein Land. Diese Möglichkeit hat er jederzeit."
Kritiker befürchten jedoch, dass mit der Umsetzung der EU-Asylreform deutlich mehr Geflüchtete haftähnlich untergebracht werden und davon auch Familien betroffen sein könnten. So kritisierte die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger, dass Menschen auf der Flucht "ihrer Würde beraubt" und in Migrationszentren "de facto weggesperrt" werden sollen. Das sei verfassungsrechtlich problematisch.
Für die Grünen schloss sich der Abgeordnete Lukas Benner dem mit gleichen Worten an und beklagte, es handele sich um "die größte Asylrechtsverschärfung seit 1993". Die Regierung habe "jeden Ermessensspielraum genutzt, um noch mehr Härte in dieses Gesetz zu bringen".
Für die AfD sind die neue Gesetze nur ein erster "Versuch"
Der AfD-Abgeordnete Maximilian Krah hingegen stufte die Pläne lediglich als einen "Versuch in die richtige Richtung" ein. Dies werde aber nicht ausreichen und komme zu spät. Krah forderte, grundsätzlich jeden Neuankömmling in Grenzverfahren festzuhalten.
Alle drei Oppositionsfraktionen lehnten die Gesetzentwürfe ab. Sie wurden in namentlicher Abstimmung mit der Mehrheit von 309 Stimmen verabschiedet. Mit Nein stimmten 261 Abgeordnete, zwei enthielten sich.
Scharfe Kritik von Menschenrechtsgruppen
Die Reaktionen von Menschenrechtsgruppierungen auf die neuen Gesetze fallen scharf aus. Die Reform könne zu "grundlegenden Menschenrechtsverstößen" führen, warnten etwa Amnesty International und pro Asyl in einer gemeinsamen Stellungnahme. Sie bemängeln wie Linke und Grüne, dass die Bundesregierung mit ihren Entwürfen "deutlich über das von der EU verpflichtend vorgeschriebene Maß" hinausgehe.
"Die Inhaftierung von Schutzsuchenden wird von der Ausnahme zur Regel, obwohl ein Staat die Bewegungsfreiheit von Menschen nur in Ausnahmefällen beschränken darf", heißt es in der Erklärung. Es drohten "Entrechtung, Isolation und Verzweiflung" für "Menschen, die nichts verbrochen haben".
Mit Informationen von DPA, AFP und KNA
Im Video: EU-Asylreform - Bundestag stimmt zu
Der Bundestag hat neue Regeln für Asylverfahren und die Unterbringung von Schutzsuchenden beschlossen.
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