Alle Führerscheine in der Europäischen Union sollen einheitlich und damit fälschungssicher sein. Deswegen hat das EU-Parlament bereits vor knapp zwanzig Jahren in einer Richtlinie (externer Link) beschlossen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder im Umlauf befindlichen Führerscheine die dort festgelegten Anforderungen erfüllen müssen. Wie die Mitgliedstaaten das organisieren, ist ihnen überlassen – in Deutschland läuft es gestaffelt. Die nächste Frist für den Umtausch endet am 19. Januar 2026.
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Führerscheine vor 2013 müssen umgetauscht werden
Egal, ob Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen oder schon eine Scheckkarte haben: Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.
Für den Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen, damit Fahrerlaubnis-Behörden und die Bundesdruckerei nicht zu viele Anträge auf einmal bearbeiten müssen.
Fristen für unterschiedliche Ausstellungsjahre
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins - das ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums gelten folgende Fristen
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Neue Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig; danach müssen sie erneuert werden. Wichtig dabei: Der Tausch des Dokumentes hat nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun – die bleibt unverändert bestehen. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 war das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend – diese Fristen sind bereits verstrichen. Nur Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Umtausch bei der zuständigen Führerscheinstelle
Die Führerscheinstelle der Stadt oder des Landkreises, die für die Meldeadresse zuständig ist, stellt den neuen Führerschein aus. Wichtig ist dabei, die jeweiligen Fristen für den Umtausch zu beachten und rechtzeitig einen Behördentermin zu beantragen. Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuell noch gültige Führerschein. Die Gebühr für den Umtausch beträgt in der Regel zwischen 25 und 35 Euro.
Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Fahrerlaubnis-Behörde schicken.
Führerscheine von EU-Bürgern, die in Deutschland leben
Im EU-Ausland können für Führerscheine andere Fristen und Regeln gelten als in Deutschland. Ob zum Beispiel verpflichtende Gesundheitsprüfungen für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer vorgeschrieben werden, entscheiden die Länder selbst.
Führerscheine aus der EU werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt, sofern sie nicht abgelaufen sind. Wer seinen Wohnsitz aus einem EU-Staat nach Deutschland verlegt, muss den Führerschein auch nicht sofort umtauschen. Die Frist zum Umtausch aller Führerscheine bis 19. Januar 2033 bleibt aber bestehen. Auch im Ausland lebende Deutsche müssen den Führerschein bis zu diesem Termin erneuern.
EU-Bürger, die in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben, können bis spätestens dann einen deutschen EU-Führerschein beantragen. Die gestaffelten Umtauschfristen gelten hier nicht. Alternativ kann man das Dokument in der Heimat bei der entsprechenden Behörde in Auftrag geben. Dabei lohnt sich aber ein Preisvergleich: Bei bayerischen Behörden kostet der Führerschein-Tausch in der Regel zwischen 25 und 35 Euro – Österreich beispielsweise veranschlagt für den Umtausch in einen Scheckkartenführerschein (externer Link) derzeit 73 Euro.
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