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EU-Lieferkettengesetz: Es kommt abgeschwächt und später

EU-Lieferkettengesetz: Es kommt abgeschwächt und später

Weniger Berichtspflichten für weniger Unternehmen: Das EU-Lieferkettengesetz kommt in abgeschwächter Form. Die Abgeordneten im Europaparlament beschlossen am Dienstag in Straßburg weitreichende Änderungen an den Vorgaben.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Das EU-Parlament das Lieferkettengesetz beschlossen - in abgeschwächter Form und die Regelungen werden zudem um ein weiteres Jahr nach hinten verschoben, der Stichtag ist nun im Juli 2029.

Schutz von Menschenrechten und der Umwelt

Das Lieferkettengesetz soll Unternehmen eigentlich für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion in die Pflicht nehmen. Es war im Frühjahr 2024 beschlossen worden, greift aber noch nicht und wurde schon einmal verschoben. Jetzt einigten sich die Verhandler auf einen weiteren Aufschub: Die Mitgliedstaaten sollen die EU-Vorgaben bis zum 26. Juli 2028 in nationales Recht umsetzen, ein Jahr später sollen sich die betroffenen Unternehmen daran halten müssen.

Belastung für Unternehmen zu hoch

Wirtschaftsverbände halten die Belastung durch das Lieferkettengesetz seit langem für zu hoch. Auf ihren Druck werden zahlreiche Firmen von den Vorschriften ausgenommen. Das Gesetz soll für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Bisher war eine Schwelle bei 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz vorgesehen. In Deutschland sind Schätzungen zufolge noch etwa 150 Unternehmen betroffen.

Die betroffenen Unternehmen sollen zudem nicht mehr pauschal ihre gesamte Lieferkette überwachen müssen, sondern vor allem dort nachforschen, wo sie selbst ein hohes Risiko für Verstöße vermuten. Außerdem sollen sie sich auf Informationen verlassen, die bei ihren Lieferanten in "annehmbarer Weise verfügbar" sind, also keine tiefere Recherche verlangen.

Die Reform streicht zudem eine EU-weite Haftung für Verstöße gegen das Gesetz. Damit hängen Entschädigungen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung künftig von den Gerichten in den unterschiedlichen EU-Staaten ab. Bußgelder für Verstöße sollen maximal drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.

Abstimmung mit rechter Mehrheit

Die EU-Staaten und das Parlament hatten sich in der vergangenen Woche nach politischen Auseinandersetzungen geeinigt. Neben inhaltlichen Streitpunkten gab es bei einer früheren Abstimmung im Europaparlament zum Lieferkettengesetz nicht die übliche Mehrheit von konservativen, sozialdemokratischen und liberalen Parteien. Stattdessen wurde nun auch die finale Abstimmung mit Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien auf den Weg gebracht. Die Sozialdemokraten sprachen daraufhin von einem Tabubruch, die Grünen von einer Grenzüberschreitung.

Der Rat der EU-Staaten muss den neuen Vorgaben noch zustimmen. Dies gilt aber als Formsache, nachdem eine Mehrheit der 27 Länder die Änderungen bereits grundsätzlich begrüßt hatte.

Mit Informationen von AFP und KNA

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