07.05.2026, Hessen, Frankfurt/Main: Eine Passagiermaschine der Lufthansa ist auf dem Flughafen Frankfurt zu sehen. Die ständig schwankenden Treibstoffpreise wirken sich mittelbar auch auf die Preise für Flugreisen aus. Foto: Boris Roessler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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EU: Recht auf Erstattung bei gestrichenen Flügen
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EU: Erstattung für Flugausfall auch bei teurem Kerosin

EU: Erstattung für Flugausfall auch bei teurem Kerosin

Die EU-Kommission stellt klar: Airlines müssen Passagiere entschädigen, wenn sie Flüge wegen der hohen Kerosinpreise streichen. Auch dürfen sie Tickets nicht nachträglich teurer machen. Unterdessen könnte bald Kerosin aus den USA eingeführt werden.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-2-Nachrichten am .

Infolge des Iran-Kriegs explodierten die Kerosinpreise. Verbraucher müssen bei hohen Preisen trotzdem entschädigt werden, wie die Europäische Kommission mitteilt. Sie haben demnach ein Recht auf Erstattung des Flugpreises, wenn die Airline einen Flug wegen hoher Kerosinkosten streicht.

Auch in diesem Fall gälten die EU-Fluggastrechte und die Reisenden hätten Anspruch auf Erstattung, Umbuchung oder Rückbeförderung, Betreuung am Flughafen sowie auf Ausgleichszahlungen bei kurzfristigen Stornierungen. Allein die Lufthansa-Gruppe hatte für diesen Sommer etwa 20.000 Flüge gestrichen.

Keine Erstattung bei akutem Kerosinmangel

Wenn allerdings ein Flugzeug nicht startet, weil es kein Kerosin gibt, sieht die EU-Kommission darin möglicherweise einen außergewöhnlichen Umstand. Dann wäre die Fluggesellschaft von der Zahlung einer finanziellen Ausgleichsleistung befreit. Derzeit sieht die EU-Kommission jedoch keine konkreten Hinweise auf Treibstoffengpässe. Sollte der Konflikt jedoch andauern, könnten Versorgungsunterbrechungen auftreten, insbesondere bei Kerosin, hieß es. Reisende müssten möglicherweise mit Beeinträchtigungen rechnen.

Infolge der wegen des Iran-Kriegs gestörten Öltransporte durch die Straße von Hormus schnellten waren die Preise für den Flugtreibstoff Kerosin in die Höhe geschnellt.

Keine nachträglichen Aufschläge auf Ticketpreise

Und noch eine Aussage der EU-Kommission dürfte die Verbraucherinnen und Verbraucher freuen: Demnach darf nämlich der Ticketpreis nicht nachträglich noch erhöht werden, wenn etwa die Kerosinpreise steigen. Treibstoffzuschläge seien also nicht zulässig. Bei Pauschalreisen gälten unter Umständen andere Regeln.

Unterdessen ebnet die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) den Weg für die Verwendung von Kerosin aus den USA. "Eine mögliche Einführung von Jet A in Europa oder anderen Teilen der Welt würde keine Sicherheitsbedenken aufwerfen, sofern die Einführung ordnungsgemäß abgewickelt wird", erklärte die EASA am Freitag. Der Flugzeugtreibstoff Jet A wird in den USA produziert und ist in Europa bisher nicht zugelassen. Die EASA empfiehlt lediglich, die Kraftstoffe nicht zu mischen und das Personal entsprechend zu schulen

Mit Informationen von dpa und AFP

Im Video: Grünes Kerosin - Firma aus Bayern will Kerosin aus Biogas erzeugen (08.02.2025)

Grünes Kerosin - Firma aus Bayern will Kerosin aus Biogas erzeugen
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