Die EU-Kommission hat erstmals eine Liste mit Ländern veröffentlicht, die künftig als sichere Herkunftsstaaten gelten sollen. Die Liste umfasst: Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, den Kosovo, Marokko und Tunesien. In der gesamten EU sollen damit künftig Asylsuchende aus diesen Herkunftsländern grundsätzlich eine geringere Aussicht auf Erfolg haben.
Die Asylverfahren könnten von den nationalen Behörden also beschleunigt bearbeitet werden. EU-Parlament und Mitgliedstaaten müssen dieser neuen EU-Liste noch zustimmen. Dann würde sie zusätzlich zu den nationalen Listen über sichere Herkunftsstaaten gelten.
In Deutschland bisher nur eins von sieben Ländern auf der Liste
In Deutschland beispielsweise stehen mit Ausnahme des Kosovo die genannten Länder bisher nicht auf der Liste des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF. Asylanträge von Menschen aus diesen sicheren Herkunftsstaaten sollen laut EU-Kommission künftig höchstens drei Monate dauern, bis in den meisten Fällen die Rückführung angeordnet wird. Jeder Antrag wird aber weiterhin individuell zu prüfen sein, um festzustellen, ob besondere Schutzgründe vorliegen.
Brüssel will Asylverfahren beschleunigen
Mit der ersten EU-weiten Liste der sicheren Herkunftsstaaten will die Brüsseler Kommission die Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts beschleunigen. Dieser tritt planmäßig bis Sommer 2026 vollständig in Kraft. Die Mitgliedstaaten sollen aber auch früher schon die geplanten schnelleren Asylverfahren für Personen aus Ländern anwenden, in denen durchschnittlich höchstens 20 Prozent der Antragsteller internationalen Schutz erhalten.
"Wir haben noch etwas mehr als ein Jahr Zeit, bis der Pakt für Migration und Asyl vollständig in Kraft tritt, aber wo wir schneller vorgehen können, sollten wir auch schneller vorgehen", sagte der zuständige EU-Migrationskommissar Magnus Brunner. Angesichts des Rückstaus bei Asylanträgen in vielen Mitgliedsländern sei "alles, was wir jetzt tun können, um schnellere Asylentscheidungen zu unterstützen, von entscheidender Bedeutung".
Auch EU-Beitrittskandidaten werden als sicher eingestuft
Die Kommission erklärte, EU-Beitrittskandidaten würden grundsätzlich ebenfalls als sichere Herkunftsstaaten gelten. Ausnahmen würden für Länder gelten, in denen es im Zusammenhang mit Konflikten "rücksichtslose Gewalt" gebe, gegen die EU-Sanktionen verhängt wurden oder wenn es eine Anerkennungsrate von mehr als 20 Prozent für Asylgesuche aus diesem Land gebe.
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