Ukrainische Armee beim Kämpfen. (Archivbild)
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Sollen nach den Plänen der EU künftig für die Ukraine kämpfen: Ukrainische Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren. (Archivbild)
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Sollen nach den Plänen der EU künftig für die Ukraine kämpfen: Ukrainische Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren. (Archivbild)

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EU will wehrfähigen Ukrainern keinen Schutzstatus mehr gewähren

EU will wehrfähigen Ukrainern keinen Schutzstatus mehr gewähren

Künftig könnten wehrfähige ukrainische Männer bei der Einreise in die EU ihren automatischen Schutzstatus verlieren. Nach Plänen der EU-Kommission sollen sie stattdessen regulär Asyl beantragen – auf Wunsch der Ukraine.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-2-Nachrichten am .

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, ukrainische Männer im wehrfähigen Alter von einer Regelung für einen automatischen Anspruch auf Schutz in der EU auszuschließen. Um die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine sicherzustellen, "soll neu ankommenden Personen grundsätzlich kein vorübergehender Schutz gewährt werden", wenn sie "von den ukrainischen Behörden nicht berechtigt wurden, die Ukraine zu verlassen", erklärte die Kommission am Freitag.

Die EU-Kommission orientiert sich an den ukrainischen Ausreisebestimmungen: Männer zwischen 23 und 60 Jahren unterliegen dort weiter einem Ausreiseverbot. Für den Kriegsdienst eingezogen werden aktuell jedoch erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren. 

Schutzersuchen werden bisher nicht individuell geprüft

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine finden in der Europäischen Union nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie Aufnahme, ihre Schutzersuchen werden also nicht individuell geprüft. Das macht es Ukrainern bisher wesentlich leichter, in der EU Schutz zu erhalten, als flüchtenden Menschen aus anderen Gruppen. 

Diese Regelung will die EU-Kommission um ein weiteres Jahr bis März 2028 verlängern. Das soll allerdings nicht mehr für die betroffenen Männer gelten: Nach Willen der Behörde müssten sie künftig einen Asylantrag stellen, hätten also deutlich geringere Aussichten auf Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis. Deutschland und andere Mitgliedsländer hatten sich auf EU-Ebene in den vergangenen Wochen für eine solche Einschränkung ausgesprochen. 

EU-Kommission: Wunsch der Ukraine 

Die EU-Kommission folgt nach eigenen Aussagen aber auch einer Bitte der Ukraine. Das von Russland angegriffene Land braucht weiter viele Soldaten. Nach Angaben von Präsident Wolodymyr Selenskyj mobilisiert die Ukraine monatlich bis zu 34.000 Mann. Aufgrund der hohen Zahl an Fahnenflüchtigen kann die Armee ihre Verluste damit jedoch kaum ausgleichen. Nach Auskunft von Verteidigungsminister Mychajlo Fedorow wird nach mehr als zwei Millionen Wehrpflichtigen gefahndet.

Ausnahmen – die auch in der EU berücksichtigt werden sollen – gelten für Väter von mindestens drei minderjährigen Kindern oder für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen vom Wehrdienst freigestellt sind. 

Deutschland unterstützt Einschränkungen 

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte seine Unterstützung für einen entsprechenden Vorschlag Anfang des Monats signalisiert. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich bereits vergangenes Jahr deutlich positioniert und vom ukrainischen Präsidenten Selenskyj strengere Ausreisebestimmungen für junge Männer gefordert. Ähnlich hatte sich auch die bayerische Staatsregierung geäußert.

Die Bundesrepublik hat die meisten Ukrainerinnen und Ukrainer in der EU aufgenommen. Hier fanden Ende April knapp 1,28 Millionen Menschen durch die vereinfachten Aufnahmeregeln Schutz, wie die Statistikbehörde Eurostat mitteilte. Demnach profitierten EU-weit 4,37 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge vom Schutzstatus.

Asylantrag bleibt letzte Möglichkeit für Betroffene

Die aktuellen EU-Regeln laufen noch bis zum 4. März 2027, könnten aber schon deutlich früher geändert werden. Die EU-Staaten müssen dem Vorschlag dafür noch zustimmen, was nach einem Treffen der EU-Innenminister Anfang Juli als wahrscheinlich gilt. Die Neuregelung könnte also schon bald in Kraft treten. Sie würde nur bei Männern, die neu in die EU kommen, Anwendung finden. 

Den Betroffenen bliebe dann das Recht auf einen Asylantrag und sogenannten subsidiären Schutz. Subsidiärer Schutz wird in Deutschland gewährt, wenn im Herkunftsland etwa wegen bewaffneter Konflikte ernsthafter Schaden droht. 

Aber: Dass jemand in der Ukraine zum Wehrdienst eingezogen und womöglich an die Front geschickt werden könnte, sichert alleine keinen Schutz in der Bundesrepublik. Für die Frage, ob der subsidiäre Schutzstatus gewährt wird, kommt es zum Zeitpunkt der Entscheidung jeweils darauf an, ob es inländische Fluchtalternativen gibt – etwa in eine Kleinstadt im Westen der Ukraine. Wer keinen positiven Asylbescheid bekommt, könnte abgeschoben werden. 

Rekrutierungen in der Ukraine oft gewaltvoll

In der Ukraine stoßen Rekrutierungskommandos der Armee häufig auf Widerstand. Täglich werden in sozialen Netzwerken neue Videos von Zusammenstößen veröffentlicht, Rekrutierungsunwillige wehren sich zum Teil mit Waffengewalt.

Zwangsrekrutierte werden in gefängnisartigen Einrichtungen festgehalten. Der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments, Dmytro Lubinez, berichtet regelmäßig über Todesfälle im Rahmen von Zwangsrekrutierungen. Ein kürzlicher Pressebericht deckte Fälle von Prügel, Folter und Quälereien rekrutierter Männer in einer Einheit auf.

Mit Informationen von dpa und AFP.

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