(Archivbild): IS-PropagandaL Ein Mann mit einer Langwaffe lehnt sich aus einem staubigen Auto heraus, daneben steht ein großer Lkw.
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Frei und Miersch für schärferen Umgang mit Gefährdern

Frei und Miersch für schärferen Umgang mit Gefährdern

Nach dem Berliner CSD-Anschlag wächst der Druck auf die Politik. Im Kampf gegen den Islamismus werden Präventivhaft, Fußfesseln und das Jugendstrafrecht diskutiert. Gleichzeitig eröffnen Digitalisierung und KI Gefährdern neue Möglichkeiten.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-2-Nachrichten am .

Ein aktueller deutscher Ermittlungsfall gibt Einblick in die digitale Infrastruktur islamistischer Netzwerke. Ein Mann Ende 20 soll nach BR-Informationen über die passwortgeschützte Plattform Techhaven eine Bombenbauanleitung abgerufen und mit mutmaßlichen IS-Propagandisten kommuniziert haben. Nach Erkenntnissen der Ermittler werden dort ausschließlich jihadistische Inhalte des sogenannten Islamischen Staats verbreitet und Anhänger der Terrororganisation miteinander vernetzt.

Miersch: Müssen mit Bundesländern über einheitliche Regeln sprechen

Der Fall zeigt, welche Bedeutung digitale Plattformen für die Vernetzung islamistischer Akteure weiterhin haben. Nach dem Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day wird erneut über einen strengeren Umgang mit Gefährdern diskutiert. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch zeigte sich in einem Interview offen dafür. "Es ist deutlich, dass wir mit dem Islamismus ein Problem haben", sagte Miersch der Funke-Mediengruppe. "Darum müssen wir aus meiner Sicht auch bei bestimmten Vereinen und Gruppen noch genauer hinschauen und Gefährder besser kontrollieren, auch wenn wir den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten nicht für jeden Einzelfall den Umgang vorschreiben können."

Er denke etwa an eine Präventivhaft für Gefährder, was aber in der Zuständigkeit der Länder liege. "Wir müssen gemeinsam mit den Bundesländern darüber sprechen, ob wir eine einheitliche Regelung und einen bundesgesetzlichen Rahmen finden, um Gefährder in Präventivhaft nehmen zu können." Auch zur elektronischen Fußfessel gebe es unterschiedliche Länderregeln, die bisher kaum genutzt würden.

Dobrindt rückte nach dem Anschlag drei Maßnahmen in den Fokus

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach dem Anschlag in Berlin dafür plädiert, Mittel zur "Einschränkung von Bewegungsfreiheit" wie die elektronische Fußfessel stärker zu nutzen. Sein zweiter Punkt: "Präventivhaft für Gefährder ist etwas, was aus meiner Sicht zwingend notwendig ist." Man müsse dafür sorgen, das deutschlandweit umzusetzen. Ferner forderte er: "Wir brauchen Regeln, die dafür sorgen, dass Gefährder nicht mit Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen."

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) rechnet mit zügigen Gesetzesverschärfungen. "Ich bin davon überzeugt, dass der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin in den nächsten Wochen - vermutlich noch im August - entsprechende Vorschläge unterbreiten werden", sagte Frei der "Bild am Sonntag" mit Blick auf Innenminister Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). 

"Wir können sehr schnell agieren und auch umsetzen, wenn es notwendig ist, und das müssen wir auch", sagte Frei weiter. Die Bürger erwarteten jetzt Konsequenzen von der Politik. "Die Menschen haben einen Anspruch darauf, dass wir nicht nur über diese Dinge sprechen, sondern dass wir sie auch tatsächlich umsetzen. Das ist unser fester Wille. Und daran können sie uns auch messen." Kurz nach dem CSD-Anschlag hatte auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) härtere Maßnahmen gefordert: "Wir müssen die Zügel bei Themen wie Gefährdern deutlich anziehen."

Miersch: Versäumnis im Informationsaustausch

Der mutmaßliche Attentäter Abudl B. war im Mai nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Eine pauschale Verschärfung lehnt SPD-Fraktionschef Matthias Miersch jedoch ab. "Einzelne Tatdelikte aus dem Jugendstrafrecht herauszunehmen, finde ich schwierig. Es sollte im Ermessen der Richter liegen, ob sie Straftäter im Alter von 18 bis 21 Jahren Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht beurteilen." 

Zur Debatte warum Abdul B. zuvor auf Beschluss eines Berliner Gerichts aus der Haft entlassen wurde, sagte Miersch im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum sei offenbar ein hohes Risiko für weitere Anschläge durch den Täter festgestellt worden und auch beim Bundesnachrichtendienst hätten Erkenntnisse zu seinem familiären Umfeld vorgelegen. Das zuständige Jugendschöffengericht in Berlin sei jedoch über keine dieser beiden Informationen unterrichtet worden.

"Ein Gericht kann nur mit den Informationen entscheiden, die es auch erhält", sagte Miersch. "Das eigentliche Versäumnis liegt im fehlenden Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und der Justiz." Genau dazu erwarte er Vorschläge von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). 

Mehr Möglichkeiten für Gefährder

Der Umgang mit Gefährdern wird für Sicherheitsbehörden zunehmend komplexer. Neben spezialisierten Plattformen wie Techhaven könnte künftig auch Künstliche Intelligenz (KI) eine größere Rolle spielen. Experten gehen davon aus, dass KI Extremisten etwa dabei helfen könnte, Propaganda zu erstellen, Informationen aufzubereiten oder Anschlagsplanungen zu erleichtern.

Mit Informationen von AFP und dpa.

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