ARCHIV (11.01.2024): Symbolbild Feuerwehrmann. Nordrhein-Westfalen, Leverkusen: Ein Feuerwehrmann holt Equipment aus einem Einsatzfahrzeug an der Feuerwache der Feuerwehr.
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Freiwillige Feuerwehr: Altersgrenze wird auf 67 Jahre angehoben

Freiwillige Feuerwehr: Altersgrenze wird auf 67 Jahre angehoben

Für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern gilt künftig eine Altersgrenze von 67 Jahren. Das hat das bayerische Kabinett beschlossen. Die bisher bei 65 Jahre liegende Grenze wird künftig flexibel an das jeweilige Rentenalter angepasst.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern wird die Altersgrenze für den aktiven Dienst auf 67 Jahre angehoben. Die bisher bei 65 Jahre liegende Grenze wird künftig flexibel an das jeweilige Rentenalter angepasst. Das hat das bayerische Kabinett nach der Anhörung der zuständigen Verbände beschlossen – aber mit einigen Änderungen gegenüber den ursprünglichen Plänen. Nun ist der Landtag am Zug.

"Damit sichern wir auch für die Zukunft das große Helferpotential im Freistaat Bayern", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) über die Anhebung der Altersgrenze. Von den derzeit rund 328.000 aktiven Feuerwehrfrauen und -männern in Bayern sind laut Ministerium rund 320.000 ehrenamtlich tätig. Wie in anderen Bundesländern kämpfen aber viele Feuerwehren mit Personalsorgen.

Doch keine weitere Verlängerungsmöglichkeit

Nach der Anhörung wurden noch einige Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen, wie das Innenministerium nach dem Kabinettsbeschluss mitteilte. So wurde die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, die aktive Dienstzeit bei der Feuerwehr in begründeten Einzelfällen um bis zu drei Jahre über die eigentliche Altersgrenze hinaus verlängern zu können, verworfen. Anders als geplant bleibt es dagegen aber bei einer vierjährigen Wartezeit für die Wahl zum Kommandanten. Damit werde die große Verantwortung, die mit diesem wichtigen Amt einhergehe, berücksichtigt, hieß es. Ursprünglich wollte die Staatsregierung die vierjährige Wartezeit streichen.

Neu in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde zudem, dass die Landkreise Ausbildern Entschädigungen zahlen können. "Gerade kleine Gemeinden sind darauf angewiesen, dass ihre Möglichkeiten der Ausbildung am Standort durch Angebote auf Kreisebene ergänzt werden", erläuterte der Innenminister.

Technische Fehlalarmierungen können teuer werden

Neu ist auch, dass Gemeinden Fehlalarmierungen durch Notrufsysteme etwa in Fahrzeugen in Rechnung stellen können. Das umfasse nun auch falsch abgesetzte Notrufe, etwa durch Smartphones, teilte das Ministerium mit. Zudem können Gemeinden bei Falschalarmierungen durch Hausnotrufe künftig einen Kostenersatz verlangen. "Oftmals setzen die Dienstleister von Hausnotrufen generell Notrufe bei der Integrierten Leitstelle ab, ohne vorher zu überprüfen, ob tatsächlich eine Gefahr vorliegt", sagte Herrmann. Das führe mittlerweile zu einer starken zusätzlichen Belastung der Feuerwehrkräfte in Bayern. "Mit dieser Änderung möchten wir die Dienstleister hier stärker in die Pflicht nehmen."

Mit Material von dpa

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