Die Hürden, Elterngeld in Anspruch nehmen zu können, werden nochmals höher. Ab April haben damit weniger Menschen Anspruch auf die Lohnersatzzahlung. Schon 2023 hatte sich die Bundesregierung darauf verständigt, dass das Elterngeld nur noch denen zugutekommen soll, die es wirklich brauchen.
Was gilt ab dem 1. April?
Bereits seit vergangenem Jahr erhalten Besserverdiener kein Elterngeld mehr. 2024 wurde die Obergrenze beim zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro auf 200.000 Euro herabgesetzt. Jetzt sinkt die Grenze weiter. Ab sofort gilt: Eltern, die gemeinsam mehr als 175.000 Euro verdienen, erhalten kein Elterngeld mehr. Ob sie zu zweit oder alleinerziehend sind, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist das zu versteuernde Jahreseinkommen. Die neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April 2025 geboren wird.
Was ist das zu versteuernde Jahreseinkommen?
Das zu versteuernde Jahreseinkommen ist der Betrag, den ein Paar oder ein alleinerziehender Elternteil in einem Jahr verdient, nachdem bestimmte Kosten abgezogen wurden. Diese Kosten können Werbungskosten wie etwa die Fahrtkosten zur Arbeit oder Sonderausgaben, etwa für Kranken- oder Rentenversicherung, sein. Der Betrag, der nach den Abzügen übrig bleibt, ist das zu versteuernde Einkommen. Auf diesen Betrag werden dann die Steuern berechnet.
Wer ist betroffen?
Damit ein Elternpaar nun ab sofort kein Elterngeld mehr bekommt, müssen beide zusammen mehr als 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben – im Schnitt also jeweils 87.500 Euro. Geht man von durchschnittlichen Abzügen von mehreren tausend Euro pro Person aus, lägen die Bruttojahreseinkommen jeweils über 90.000 Euro und damit deutlich über dem Durchschnitt. In Bayern kommen Vollzeitbeschäftigte nach Angaben des Landesamtes für Statistik im Schnitt auf ein Bruttojahreseinkommen von rund 58.000 Euro.
Das Bundesfamilienministerium geht davon aus, dass in diesem Jahr in Deutschland rund 20.000 Paare von der Kürzung betroffen sind. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 1,67 Millionen Frauen und Männer Elterngeld bezogen. In Bayern waren es gut 290.000 Menschen, rund 72 Prozent von ihnen waren Frauen.
Welche Reaktionen gibt es?
Die Rechtsanwältin Sandra Runge, die Eltern gerichtlich und außergerichtlich vertritt, hält die neue Regelung für nicht vertretbar. Den betroffenen Paaren werde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erschwert; traditionelle Rollenverteilungen würden dadurch verfestigt, erklärt sie im Interview mit BR24.
Der Präsident des Münchner ifo Instituts, Clemens Fuest, sieht das anders: "Wenn die Politik entscheidet, sich auf Transfers zu beschränken, die Bedürftigen zugutekommen, kann man schlecht erklären, warum Menschen, die ein Einkommen von bis zu 170.000 Euro haben, vom Staat erhebliche Leistungen erhalten müssen." Diese Form von Unterstützung hält Fuest für verzichtbar.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt und soll Eltern ermöglichen, nach der Geburt Zeit für ihre Kinder zu haben – und es soll den Einkommensverlust ausgleichen, der entsteht, wenn sie in dieser Zeit weniger oder gar nicht arbeiten. Ist das der Fall, können Eltern die staatliche Leistung beantragen. Das geht auch online über die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Die Höhe des Elterngeldes variiert zwischen 300 Euro und 1.800 Euro pro Monat. Wie viel Geld an die Eltern ausgezahlt wird, hängt vom Nettoeinkommen vor der Geburt sowie vom Wegfall des Einkommens nach der Geburt ab. Eltern mit höheren Einkommen bekommen bis zu 65 Prozent ihres vorherigen Einkommens, Eltern mit niedrigerem Einkommen können bis zu 100 Prozent erhalten. Das Basiselterngeld kann für bis zu zwölf Monate bezogen werden. Wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen und mindestens zwei Monate davon gleichzeitig nehmen, können sie zusammen bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten.
Im Video: Elterngeld - Porträt einer Familie
Elterngeld - Porträt einer Familie
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