(Symbolbild) Mehrere Bundeswehrsoldaten stehen in einer Reihe. Aufgenommen im Rahmen eines Empfangs im Bundesministerium der Veteidigung in Berlin, 16.03.2026.
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(Symbolbild) Die Bundeswehr will rasch Klarheit in Bezug auf die Regelung zur Genehmigung von Auslandsreisen schaffen.
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Pistorius zu Wehrdienst: Doch keine Genehmigung für Reisen nötig

Pistorius zu Wehrdienst: Doch keine Genehmigung für Reisen nötig

Trotz neuem Wehrdienstgesetz bleibt die Ausreise junger Männer ins Ausland ohne Genehmigung möglich. Laut Verteidigungsministerium soll eine entsprechende Verwaltungsvorschrift noch diese Woche kommen, um offene Fragen zum Gesetz zu beantworten.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Die Ausreise von jüngeren Männern wird auch künftig trotz des neuen Wehrdienstgesetzes ohne Genehmigung möglich sein. Noch in dieser Woche soll eine Verwaltungsvorschrift kommen, die Unklarheiten bei der Umsetzung des neuen Wehrdienstes ausräumt, kündigte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums am Dienstag an. Die Genehmigung wäre ohnehin regelmäßig erteilt worden, man wolle aber unnötige Bürokratie vermeiden. "Es muss sich vor der Abreise niemand abmelden", stellte auch die Bundeswehr klar.

Diskussion über Meldepflicht beim neuen Wehrdienst

Im neuen Wehrdienstgesetz hatte eine Passage für Unruhe gesorgt, wonach Männer zwischen 17 und 45 Jahren bei Auslandsaufenthalten von mehr als drei Monaten eine Genehmigung bei der Bundeswehr einholen müssen.

Die Bundeswehr schrieb dazu am Dienstag: "Männer zwischen 17 und 45 Jahren brauchen sich nicht gesondert vor einem Auslandsaufenthalt abmelden." Das könnte sich allerdings ändern, "wenn sich die Sicherheitslage verschärfen und der Wehrdienst verpflichtend werden sollte". Für diesen Fall habe das Verteidigungsministerium mit dem Gesetz vorgesorgt. 

Offen bleibt die Frage, warum die entsprechende Verwaltungsvorschrift nicht gleich mit dem Inkrafttreten des neuen Wehrdiensts zum Jahreswechsel umgesetzt wurde.

Sollte eine Ausreisegenehmigung wieder erforderlich werden, wären die Karrierecenter der Bundeswehr für eventuelle Genehmigungen zuständig, erklärte die Bundeswehr. Hier müssten sich Männer zwischen 17 und 45 Jahren dann bei Aufenthalten über drei Monate eine Genehmigung einholen.

Reform des Wehrdienstes: Freiwilligkeit trotz umfassender Musterung

Das Wehrdienstgesetz war nach intensiven Debatten im vergangenen Jahr angesichts der russischen Bedrohung reformiert worden. Alle 18-jährigen Männer werden nun gemustert und per Brief gefragt, ob sie freiwillig Dienst leisten wollen. Auch Frauen erhalten ein solches Schreiben, müssen es aber anders als Männer nicht beantworten. Ziel ist eine personelle Aufstockung der Truppe. Die Entscheidung für den Wehrdienst soll freiwillig bleiben, sofern angestrebte Personalziele erreicht werden.

Mittelfristig ist allerdings eine sogenannte Bedarfs-Wehrpflicht möglich. Aber nur dann, wenn auf freiwilliger Basis nicht genügend Rekruten zusammenkommen. Dann müsste die Bundeswehr wissen, wo sich potenziell Wehrpflichtige gerade aufhalten.

Mit Informationen von Reuters und dpa

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