Eine umstrittene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist nach einem Gerichtsentscheid vorerst gestoppt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) setzte den sofortigen Vollzug aus, wie ein Sprecher mitteilte. Hintergrund ist eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeuten vertritt, gegen einen Beschluss des sogenannten Erweiterten Bewertungsausschusses vom März.
Der Beschluss im Eilverfahren sei rechtskräftig, erklärte das Gericht. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, ist noch offen.
Der Ist-Zustand: fast 100 Tage warten auf einen Therapieplatz
Das Vorhaben erregt Aufsehen. Zuletzt gingen vielerorts, auch in München und Würzburg, Menschen dagegen auf die Straße: Die Honorare von Psychotherapeuten wurden gesenkt – 4,5 Prozent weniger Vergütung seit dem 1. April 2026.
Kritiker und Psychotherapeuten fürchten, dass sich die ambulante psychotherapeutische Versorgung dadurch weiter verschlechtert. Kritisch sehen sie auch eine Budgetierung, wie sie im Beitragsstabilisierungsgesetz der Bundesregierung vorgesehen ist. Laut den jüngsten Erhebungen warten Menschen in Bayern schon jetzt durchschnittlich 97 Tage auf den Beginn einer Therapie. Noch länger ist oft die Wartezeit für Kinder und Jugendliche – in Regensburg etwa liegt sie bei sieben Monaten.
Gericht moniert Datengrundlage der Entscheidung
Der Bewertungsausschuss war davon ausgegangen, dass die Honorare für Psychotherapeuten seit 2013 stärker gestiegen seien als die für Fachärzte. Das LSG sieht jedoch eine Verzerrung der zugrunde gelegten Zahlen. Für die Fachärzte seien Abrechnungszahlen des Jahres 2024 zugrunde gelegt worden – für eine psychotherapeutische Praxis hingegen Zahlen für 2026.
Unabhängig davon ordnete das LSG die aufschiebende Wirkung der Klage an, weil der Erweiterte Bewertungsausschuss kein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung seines Beschlusses dargelegt habe.
Fehltage aus psychischen Gründen mehr als verdoppelt
Ein Bedarf an Therapieplätzen ist unstrittig gegeben – auch volkswirtschaftlich gesehen. Die Zahl der Krankheitstage wegen psychischer Erkrankungen hat sich bundesweit seit 2014 mehr als verdoppelt. Die Dauer der Krankschreibung liegt mit gut 42 Tagen deutlich über dem allgemeinen Absenz-Durchschnitt.
Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, fürchtet für den Fall von – nun zumindest teilweise aufgeschobenen – Kürzungen eine weitere Abwärtsspirale: "Weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten, längere Krankheitszeiten, mehr Krankengeldtage. Das kann niemand wollen."
Mit Informationen von dpa und AFP
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