Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke auf dem Bundesparteitag
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AfD-Teilverbot: Aigner unterstützt Holetscheks Vorstoß

AfD-Teilverbot: Aigner unterstützt Holetscheks Vorstoß

Bisher lehnte die CSU ein AfD-Verbot ab – jetzt überrascht Fraktionschef Holetschek mit der Idee eines Teil-Verbots von Höckes Thüringer AfD. Unterstützung kommt von Bayerns Landtagspräsidentin Aigner, Thüringens CDU-Fraktion ist skeptisch.

Über dieses Thema berichtet: BR24 TV am .

Mehrfach sprach sich der bayerische CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek in den vergangenen Monaten klar gegen ein AfD-Verbotsverfahren aus, bezeichnete es als "falsch" – und war damit auf Linie seiner Partei. Jetzt zeigt er sich überraschend offen für ein Teil-Verbot. Was will er? Wer in der CSU unterstützt den Vorstoß, wie kommt er in Thüringen an? Und wie ist die Rechtslage? Ein Überblick.

Was schlägt Holetschek vor?

Ein Verbot der kompletten AfD sieht der CSU-Fraktionschef weiterhin skeptisch: Vor allem komme es darauf an, "dass wir Probleme lösen und damit das Vertrauen der Menschen in die Politik zurückgewinnen", sagte er am Mittwoch. Zugleich forderte Holetschek, trotzdem Teile der AfD wie den Landesverband Thüringen genau zu beobachten und "zumindest ein Teil-Verbot nicht kategorisch" auszuschließen.

Im BR-Interview ergänzt Holetschek: "Wir müssen auch genau hinschauen, wenn die Würde der Menschen, die Demokratie oder der Rechtsstaat unter Druck kommen." Gerade im AfD-Landesverband Thüringen seien Rechtsextreme sichtbar.

Was sagen andere CSU-Politiker?

Unterstützung erhält Holetschek von der bayerischen Landtagspräsidentin und oberbayerischen CSU-Bezirkschefin Ilse Aigner. Ein Parteiverbot müsse zwar immer Ultima Ratio sein, die Chancen für ein Verfahren auf Bundesebene seien bislang nicht besonders aussichtsreich, sagte sie dem BR. "Ich teile aber die Haltung von Klaus Holetschek, mit Blick auf den Thüringer Landesverband ein Teilverbot nicht auszuschließen." Genauer anschauen sollte man sich laut Aigner mögliche Verstrickungen mit Akteuren aus dem Ausland: "Denn wenn eine Partei den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden würde, sähe es mit einem Verbotsverfahren möglicherweise anders aus."

CSU-Fraktionsvize Winfried Bausback sagte laut dpa: Viele extremistische Äußerungen und Tendenzen der AfD seien dem Thüringer Landeschef Björn Höcke zuzuordnen. Deshalb sei zu überlegen, einen Verbotsantrag begrenzt auf den Landesverband vorzubereiten.

CSU-Chef Markus Söder und sein Generalsekretär Martin Huber äußern sich aktuell nicht. Söder bezeichnete ein Verbotsverfahren bisher immer wieder als "falschen Weg" – und forderte vor einem Jahr auch von der CDU, mit Verbotsdiskussionen aufzuhören. "Die bringen nichts." Zugleich lehnt Söder grundsätzlich jede Zusammenarbeit mit der AfD ab. Einen formalen Unvereinbarkeitsbeschluss, wie ihn die CDU zu AfD und Linkspartei seit 2018 hat, gibt es in der CSU nicht.

Wie reagiert die Union in Thüringen?

Thüringens CDU-Fraktionschef Andreas Bühl teilt auf BR-Anfrage mit, die Thüringer AfD werde von den Sicherheitsbehörden nicht ohne Grund als gesichert rechtsextremistisch eingestuft: "Björn Höcke prägt diesen Landesverband seit Jahren. Er ist rechtskräftig verurteilt und durch den jüngsten AfD-Parteitag ist sein Einfluss in der Bundespartei weiter gewachsen." In der Verbotsdebatte bleibt Bühl aber skeptisch: Die Hürden seien hoch, der Staat solle nichts versuchen, was keine Erfolgsaussichten habe.

Dagegen hatte sich Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) schon vor Monaten für ein Verbot einzelner Landesverbände ausgesprochen, insbesondere der AfD Thüringen.

Warum die AfD Thüringen?

Die AfD Thüringen wurde 2021 vom Verfassungsschutz des Landes als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft – als bundesweit erster Landesverband. Landes- und Fraktionschef Höcke gilt bundesweit als Kopf des völkisch-nationalistischen Lagers in der AfD. 2024 stellte auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht gewichtige Anhaltspunkte für eine verfassungswidrige Ausrichtung des Landesverbands fest: In den programmatischen Festlegungen und Zielstellungen würden deutlich völkisch-ideologische Motive sichtbar, die dem Grundgesetz fremd seien.

Ist ein Teil-Verbot möglich?

Im Grundgesetz (Artikel 21) ist generell geregelt: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig." Die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit trifft das Bundesverfassungsgericht.

Laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz kann die Entscheidung auch "auf einen rechtlich oder organisatorisch selbständigen Teil einer Partei beschränkt werden". Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags schrieb schon 2013: "Damit ist nach geltendem Recht in einem Parteiverbotsverfahren auch das Verbot einzelner Landesverbände als Inhalt einer Entscheidung in einem Parteiverbotsverfahren vorgesehen."

Wer kann ein Verbot beantragen?

Ein Verbotsverfahren können beim Bundesverfassungsgericht der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung beantragen. Eine Landesregierung kann den Antrag "nur gegen eine Partei stellen, deren Organisation sich auf das Gebiet ihres Landes beschränkt".

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