Der Angeklagte während des Prozesses
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Höchststrafe für Terroranschlag von Solingen

Höchststrafe für Terroranschlag von Solingen

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat für den islamistischen Terroranschlag von Solingen mit drei Toten die Höchststrafe verhängt. Es verurteilte den Syrer Issa al Hasan unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Im Prozess um den islamistisch motivierten Messerangriff von Solingen mit drei Toten ist der Angeklagte zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhängte eine lebenslange Haftstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung wegen dreifachen Mordes und zehnfachen Mordversuchs, es stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Der Angeklagte habe zudem als IS-Mitglied gehandelt.

Das Urteil entsprach dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Diese hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld beantragt, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Die Nebenkläger schlossen sich an. Die Verteidigung plädierte ebenfalls auf lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld. Der Forderung nach Sicherungsverwahrung schloss sie sich nicht an.

Drei Menschen bei Stadtfest getötet

Bei der Attacke auf dem Solinger Stadtfest waren am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht weitere schwer verletzt worden. Laut Anklage der Bundesanwaltschaft soll der 27-jährige Syrer zumeist gezielt von hinten auf Festbesucher eingestochen haben. Er floh und wurde einen Tag später gefasst. Der Anschlag löste bundesweit Bestürzung sowie eine Debatte über mögliche Änderungen in der deutschen Flüchtlings- und Asylpolitik aus.

Nach Überzeugung des Gerichts beging der Syrer die Tat aus islamistischen Motiven. "Der Angeklagte hat sich seit 2019 massiv islamistisch radikalisiert", sagte Richter Winfried van der Grinten bei der Urteilsverkündung. Auf seinem Tiktok-Profil habe er selbst IS-Propaganda verbreitet. An seinen Internet-Aktivitäten könne man ablesen, wie er sich immer weiter in der islamistischen Ideologie verfing.

Angeklagter sprach von Rache gegen "Kreuzzügler"

Issa al Hasan hatte vor dem Anschlag in der Tat ein Bekennervideo aufgenommen und darin einen Treueschwur auf den IS-Kalifen abgelegt. Er gestand bereits zu Prozessbeginn, den Messerangriff begangen zu haben.

Seine Tat bezeichnete er im Prozess zunächst als Rache für die Massaker "der Kreuzzügler" an Muslimen in Bosnien, dem Irak und weiteren Ländern, dann gab er an, die toten Kinder im Gaza-Streifen und die Waffenlieferungen Deutschlands an Israel hätten ihn zu der Tat getrieben oder behauptete, er habe an Wahnvorstellungen gelitten. Der Syrer erklärte auch, eigentlich habe er einen Brandsatz auf die israelische Botschaft in Berlin werfen wollen, sei aber dann auf die Vorbereitungen zum Stadtfest aufmerksam geworden.

Bundesanwaltschaft: Täter handelte im Namen des IS

Auch laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft soll der Angeklagte im Namen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gehandelt haben. Er habe die Tat für den IS begehen wollen, hieß es. Zudem sei es ihm darauf angekommen, dass sich der IS zu seiner Tat öffentlich bekennt, was dann auch geschah. Diese Sicht bestätigte das Gericht nun.

Ein Psychiater hatte dem Angeklagten einen Intelligenzquotienten von 71 attestiert, aber keinen Grund für eine verminderte Schuldfähigkeit gesehen. Ein IQ von 69 oder niedriger gilt als geistige Behinderung. Der Gutachter sah bei dem Mann aber auch ein hohes Rückfallrisiko. Zur islamistischen Ideologie komme bei ihm ein Mangel an Empathie und eine Faszination für Gewalt.

Video: Höchststrafe für Attentäter von Solingen

Im Düsseldorfer Oberlandesgericht
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Im Düsseldorfer Oberlandesgericht

Mit Informationen von AFP und DPA

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