Anfang 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro, Anfang 2027 dann auf 14,60 Euro - ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum aktuellen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde. Der Vorschlag zur Erhöhung kam Ende Juni von der politisch unabhängigen Mindestlohnkommission, die aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie Wissenschaftlern besteht. Die Bundesregierung hat die Werte nun in einer Verordnung übernommen.
Für wen gilt der Mindestlohn?
Derzeit werden rund sechs Millionen Menschen zum Mindestlohn bezahlt. Vorrangig im Einzelhandel, in der Gastronomie und in der Land- und Forstwirtschaft. Durch den Anstieg in zwei Stufen dürfte sich die Zahl der Menschen, für die der gesetzliche Mindestlohn gilt, erhöhen.
Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts könnten es 2026 bis zu 6,6 Millionen Menschen sein, das Landesamt für Statistik rechnet damit, dass in Bayern 994.000 Arbeitsplätze betroffen sind. Die Erhöhung kommt stärker bei Frauen als bei Männern an. Im regionalen Vergleich profitieren Menschen in den ostdeutschen Bundesländern am meisten, da es hier mehr Jobs im Niedriglohnsektor gibt.
Für wen gibt es Ausnahmen?
Von den Vorgaben zum Mindestlohn sind einige Personengruppen ausgenommen. Das gilt insbesondere für Jugendliche unter 18, Auszubildende, Praktikanten, Langzeitarbeitslose (in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung), Teilnehmer an Maßnahmen zur Arbeitsförderung und Menschen, die einen freiwilligen Dienst ableisten. Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte sich für weitere Ausnahmen für Saisonarbeiter starkgemacht, war damit aber am Koalitionspartner SPD gescheitert.
Wie viel kommt auf dem Konto an?
Von dem Anstieg des Mindestlohns um 13,9 Prozent in zwei Schritten bleibt bei den Beschäftigten nicht so viel. Denn: Mit dem höheren Bruttolohn steigen grundsätzlich auch die Steuern und die Sozialabgaben. Im Schnitt könnte das Plus netto bei 11,2 Prozent liegen. Wie viel jemand mit dem Mindestlohn tatsächlich an die Sozialkassen beziehungsweise den Fiskus abgibt, hängt aber von der konkreten familiären Situation ab.
Wen belastet der höhere Mindestlohn?
Für Betriebe ist mit dem höheren Mindestlohn eine höhere Kostenbelastung verbunden, auch durch die zusätzlichen Sozialkosten. Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft spricht von einer "schmerzhaften Steigerung, die einige Branchen vor Herausforderungen stellen wird." Inwieweit Arbeitsplätze wegfallen, weil sie für die Betriebe zu teuer werden, lässt sich nicht ohne Weiteres sagen. Während die Wirtschaft in der Zeit der Einführung des Mindestlohns boomte, hat sie derzeit mit großen Problemen zu kämpfen.
Klar ist, dass viele Unternehmen versuchen werden, zum Ausgleich der höheren Lohnkosten auch die Preise zu erhöhen. Die bisherigen Mindestlohnsteigerungen haben nach Berechnungen der Bundesbank aber unterm Strich nur geringfügig zum Anstieg der Inflation beigetragen, auch wenn in einzelnen Branchen wie der Gastronomie und im Friseurhandwerk Folgen zu spüren waren.
Ist der politische Konflikt um den Mindestlohn beendet?
Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 eingeführt - gegen heftige Kritik der Arbeitgeber. Die protestierten erneut, als die Ampel-Koalition 2022 den Mindestlohn ohne Beteiligung der politisch unabhängigen Mindestlohnkommission politisch festlegte. Als wiederum die Kommission vergleichsweise niedrige Zuwachsraten für 2024 und 2025 beschloss, kam die Kritik aus dem Gewerkschaftslager - zumal ihre Vertreter in der Mindestlohnkommission überstimmt worden waren. Die SPD setzte sich in der Folge für einen Mindestlohn von 15 Euro ein, während die Unions-Parteien weiter auf die Unabhängigkeit der Kommission pochten.
In ihrem Koalitionsvertrag versuchten CDU, CSU und SPD daraufhin einen Spagat: Einerseits wurden 15 Euro als Ziel genannt, zugleich hieß es: "An einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission halten wir fest." Als die Kommission dann Ende Juni ihren Vorschlag für die Jahre 2026 und 2027 machte, also den Vorschlag, der jetzt für allgemeinverbindlich erklärt worden ist, zeigten sich beide Koalitionspartner zufrieden - vor allem darüber, dass es diesmal ein einvernehmlicher Beschluss war. Ihren nächsten Vorschlag muss die Kommission Mitte 2027 vorlegen.
Im Video: Alles Wichtige zur Mindestlohn-Erhöhung
Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose
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