Informationsfreiheitsgesetz (Symbolbild)
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Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet Behörden seit 20 Jahren zur Auskunft. Nun könnten die Hürden steigen. (Symbolbild)
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Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet Behörden seit 20 Jahren zur Auskunft. Nun könnten die Hürden steigen. (Symbolbild)

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Informationsfreiheitsgesetz: Demokratie unter Druck?

Informationsfreiheitsgesetz: Demokratie unter Druck?

Behörden müssen Bürgern und Verbänden Auskunft geben. Das Informationsfreiheitsgesetz gilt seit 20 Jahren. Nun soll es eingeschränkt werden: Künftig sollen Antragsteller ihre Anfrage nach Plänen des Koalitionsausschusses besonders begründen.

Über dieses Thema berichtet: Bayern 2 Zündfunk am .

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) trat 2006 in Kraft unter der Großen Koalition mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Es gibt Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen und Verbänden ein direktes Fragerecht gegenüber staatlichen Behörden zu internen Vorgängen, Abstimmungen, Entscheidungen.

Seitdem erfolgten rund 300.000 Anfragen, die die Behörden zum Teil sehr beschäftigt haben – zum Beispiel zu den umstrittenen Masken-Bestellungen in der Corona-Zeit durch den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Für Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist das IFG ein wichtiges Instrument der Demokratie, in der die Regierung transparent sein müsse und "auch Rechenschaft ablegt über das, was sie tut".

Doch die aktuelle Große Koalition unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) will das IFG nun zum Teil einschränken – aus mehreren Gründen.

Fragerecht nur noch bei "berechtigtem Interesse"

Bislang sieht das IFG vor, dass auch ohne Darlegung von Gründen jede Bürgerin und jeder Bürger Fragen zum Handeln von Bundesbehörden stellen kann. Betreffen sie vertrauliche oder gar geheime Vorgänge, darf eine Auskunft nach § 3 IFG "Schutz von besonderen öffentlichen Belangen" verweigert werden.

Diese Einschränkungen sollen jetzt erweitert werden. Dazu heißt es im Beschluss des Koalitionsausschusses: "In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen."

Das bedeutet, dass die Behörden künftig mehr Bereiche ausklammern können, wenn sie kein "berechtigtes Interesse" beim Fragesteller sehen. Die Bundesjustizministerin sagte im ARD-Interview der Woche, "dass Missbrauch betrieben wird, dass zum Teil Fragen gestellt werden, die anderen Staaten vielleicht in die Karten spielen, was Informationen anbelangt." CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann erklärte gegenüber BR24: "Stand heute würde das Informationsfreiheitsgesetz jedermann die Möglichkeit geben, Informationen auch über kritische Infrastruktur bei Behörden abfragen zu können. Das geht so nicht. Das geht nur mit einem berechtigten Interesse, das man nachweisen muss. Deswegen müssen wir es nachschärfen."

Die Grünen im Bundestag sehen hier einen Angriff auf die Demokratie. Der Vize-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz sagte BR24: "Man schüttet das Kind mit dem Bade aus. Wo man punktuelle Korrekturen eventuell bräuchte, macht man den Radikalschlag." Dass künftig ein "berechtigtes Interesse" der Bürger Voraussetzung sei und Verbände kein Fragerecht mehr hätten, führe dazu, "dass unser Staat intransparenter wird, dass Hinterzimmergeschäfte, korrumptives Zusammenwirken weniger gut aufgedeckt werden können".

Fragerecht nur noch für "natürliche Personen"

Dass Verbände und (Presse-)Unternehmen als "juristische Personen" nach dem IFG kein Fragerecht mehr erhalten sollen, sondern nur noch "natürliche Personen" (also konkrete Menschen), schlägt bei den Betroffenen und der Opposition ebenfalls hohe Wellen.

Alexander Hoffmann (CSU), Mitverhandler im Koalitionsausschuss, versuchte in BR24 gleich zu beruhigen: Das Presserecht auf Behördenauskunft werde durch das IFG ja nicht eingeschränkt. Journalisten hätten per se ein (berechtigtes) öffentliches Informationsinteresse. Und: "Hinter jeder juristischen Person steht ja irgendwo auch eine natürliche Person. Deswegen muss ich ja dann auch adressieren können: Wer konkret bekommt die Information und geht wie mit dieser Information um. Deswegen ist die Fokussierung auf natürliche Personen so wichtig", so Hoffmann.

Michael Hirschler vom Deutschen Journalistenverband (DJV) widerspricht: Wenn einzelne Journalisten oder Mitglieder von Verbänden wie "Frag den Staat" immer wieder mit kritischen Anfragen an die Behörden auffielen und ihnen ständig Arbeit machten, könnten sie einen Malus erhalten wie zum Beispiel eine Ausladung von Veranstaltungen der jeweiligen Behörde: "Ein Fragerecht von Verbänden und Unternehmen schützt eben auch den einzelnen Menschen", so der DJV-Jurist.

Ausweitung von Schwärzungen in Dokumenten?

Im Koalitionspapier heißt es: "Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen." Das war auch bisher schon möglich, soll aber offenbar ausgeweitet werden. Hirschler warnt allerdings, dass dadurch auch wichtige Transparenz verloren gehen könnte, wenn zum Beispiel ein und derselbe hohe Beamte immer wieder durch einseitige Auslegung des Asylrechts auffalle.

Höhere Gebühren für Behörden-Auskünfte

Im Koalitionspapier heißt es weiter: "Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen." Soll heißen: Je aufwändiger die Behörden-Antwort, desto höher die Gebühren. Dazu der digitalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Schätzl aus Niederbayern gegenüber BR24: "Die IFG -Auflagen sind ja jetzt kostengedeckelt auf 500 Euro." Wenn es jetzt je nach Aufwand teurer würde, wäre das abschreckend. Er geht hart mit dem Plan seiner Koalition ins Gericht: "Was im Koalitionsausschuss steht, ist für mich eine De-Facto-Abschaffung des IFG in der bisherigen Form. Und das halte ich für einen großen Fehler."

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