Symbolbild:  Schriftzug "Zugang nur mit gültiger Fahrkarte oder Bahnsteigkarte" in Hamburg
Symbolbild:  Schriftzug "Zugang nur mit gültiger Fahrkarte oder Bahnsteigkarte" in Hamburg
Bild
Symbolbild: Schriftzug "Zugang nur mit gültiger Fahrkarte oder Bahnsteigkarte" in Hamburg
Bildrechte: picture alliance / Georg Wendt/dpa | Georg Wendt
Schlagwörter
Bildrechte: picture alliance / Georg Wendt/dpa | Georg Wendt
Audiobeitrag

Symbolbild: Schriftzug "Zugang nur mit gültiger Fahrkarte oder Bahnsteigkarte" in Hamburg

Audiobeitrag
>

Justizministerin will Fahren ohne Ticket entkriminalisieren

Justizministerin will Fahren ohne Ticket entkriminalisieren

Fahren ohne Ticket soll keine strafrechtlichen Folgen mehr haben, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein: Bundesjustizministerin Hubig spricht sich für eine Entkriminalisierung aus. Sie verweist auf überlastete Gerichte und Gefängnisse.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Infoblock am .

Soll Fahren ohne Ticket strafrechtliche Folgen haben? Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) findet, nein: "Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung. Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten", sagte Hubig der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt).

"Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?", fragte die SPD-Politikerin. Sie verwies darauf, dass die schwarz-rote Koalition ein modernes Strafrecht vereinbart habe.

Anwaltverein spricht von "sozialpolitischem Irrsinn"

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält diesen Schritt für überfällig. Der soziale Nutzen der Strafbarkeit sei zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen hoch. Die Verfahren und Freiheitsstrafen für Fahrten ohne Fahrschein kosteten den Steuerzahler im Jahr rund 200 Millionen Euro, sagte Swen Walentowski, Leiter politische Kommunikation und Medien des DAV, der Zeitung.

Verfolgt würden vor allem Menschen, die sich den Fahrschein nicht leisten können. Das sei "ein sozialpolitischer Irrsinn". Er betonte aber auch, dass ein Herabstufen zur Ordnungswidrigkeit nicht ausreichend wäre. Es brauche eine echte Entkriminalisierung, sagte Walentowski: "Andernfalls würde zwar die Ersatzfreiheitsstrafe entfallen, dennoch könnten Betroffene im Rahmen der Erzwingungshaft trotzdem im Gefängnis landen."

Bisher gilt Fahren ohne Fahrkarte als Straftat

Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist damit nach Strafgesetzbuch Paragraf 265a (externer Link) eine Straftat. Bestraft wird dies mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, riskiert eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2024 mehr als 144.000 Fälle, in denen die Polizei tätig wurde.

Mit Informationen vom epd und dpa

Wer ohne gültiges Ticket erwischt wird in Bus und Bahn, muß eine Strafe zahlen. Wenn das öfter vorkommt, droht sogar eine Gefängnisstrafe. Bundesjustizministerin Hubig will das ändern.
Bildrechte: Bayerischer Rundfunk 2026
Videobeitrag

Wer öfter ohne gültiges Ticket Bus und Bahn fährt, dem droht sogar eine Gefängnisstrafe. Bundesjustizministerin Hubig will das ändern.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!