ARCHIV - 23.02.2022, Baden-Württemberg, Heidelberg: Ein gesprengter Geldautomat ist in einem Bankgebäude zu sehen.
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Bis zu 15 Jahre Haft: Sprengen von Geldautomaten soll härter bestraft werden (Archivbild)
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Bis zu 15 Jahre Haft: Sprengen von Geldautomaten soll härter bestraft werden (Archivbild)

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Kabinett: Bis zu 15 Jahre Haft für Geldautomaten-Sprenger

Kabinett: Bis zu 15 Jahre Haft für Geldautomaten-Sprenger

Das Sprengen von Geldautomaten soll künftig härter bestraft werden. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen gemeinsamen Gesetzentwurf des Innen- und des Justizministeriums, der dafür Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren vorsieht.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Die Ermittlungsbehörden sollen mehr Befugnisse bekommen, um effektiver gegen Geldautomaten-Sprengungen vorgehen zu können. Außerdem sieht ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett beschlossen hat, einen neuen Straftatbestand "Sprengstoffexplosion zur Begehung von Diebstahlstaten" vor. Der Bundestag müsste den Plänen noch zustimmen.

Höhere Mindest- und Höchststrafen geplant

Für Geldautomaten-Sprengungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig höhere Mindeststrafen drohen. Die Täter sollen generell mit zwei bis 15 Jahren Haft rechnen müssen. Wer mit der Sprengung schwere Gesundheitsschäden bei einem Menschen verursacht, soll mit fünf bis 15 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

Auch das unerlaubte Lagern, Transportieren und Überlassen explosionsgefährlicher Stoffe soll künftig bestraft werden können. In bestimmten Fällen soll es möglich sein, auch die Ausgangsstoffe für Sprengstoff einzuziehen. Bei gewerbs- oder bandenmäßigen Taten soll künftig die Telekommunikation überwacht werden können. In der Ermittlungspraxis habe sich gezeigt, dass die Aufklärung von banden- und gewerbsmäßiger Sprengstoffkriminalität "ohne das strafprozessuale Instrument der Telekommunikationsüberwachung in vielen Fällen aussichtslos oder wesentlich erschwert ist", heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf.

Eine Verschärfung der entsprechenden Regelungen im Sprengstoffgesetz, im Ausgangsstoffgesetz und in der Strafprozessordnung hatte schon die Ampel-Koalition geplant. Nach dem Auseinanderbrechen der Koalition von SPD, Grünen und FDP wurde der Entwurf allerdings dann nicht mehr abschließend im Bundestag beraten.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit wichtig

Wichtig ist bei der Bekämpfung dieser Form der Kriminalität die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Im Mai hatten die Strafverfolgungsbehörden der Niederlande auf Ersuchen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main fünf Tatverdächtige festgenommen. Sie stehen im Verdacht, an mehreren versuchten und vollendeten Geldautomaten-Sprengungen in Hessen und Nordrhein-Westfalen beteiligt gewesen zu sein.

Mit Informationen von dpa und AFP

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