"Wohnen darf kein Luxusgut werden", sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die in der Bundesregierung unter anderem für die Mietpreisbremse zuständig ist. Vor allem in Großstädten braucht es aus Sicht der SPD-Politikerin dieses Instrument, das vom Kabinett jetzt verlängert wurde – um vier Jahre. "Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz, und den bekommen sie. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit", betont Hubig.
Wo und für wen gilt die Mietpreisbremse?
Betroffen von der Entscheidung sind freilich nicht alle Mieter bzw. Vermieter in Deutschland. Denn die Mietpreisbremse gilt nur in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt". Davon spricht man, wenn vier Kriterien zutreffen: Die Mieten steigen deutlich stärker als im bundesweiten Schnitt, die Mietbelastung ist deutlich höher, die Bevölkerung nimmt zu, und es herrscht nur ein geringer Leerstand – bei hoher Nachfrage.
Laut Mieterbund waren Ende 2024 insgesamt 410 von 11.000 Gemeinden als "angespannte Wohnungsmärkte" definiert. Darin lebten 30 Prozent der Bevölkerung, also rund 26 Millionen Menschen.
Was auch noch wichtig ist: Die Mietpreisbremse greift nicht bei Neubauten und auch nicht, wenn nach einer umfassenden Sanierung erstmals wieder vermietet wird. Damit soll verhindert werden, dass Investitionen in den Wohnungsmarkt zurückgehen.
Eigentümerverband: Mietpreisbremse drückt Bautätigkeit
Aus Sicht von Vermietern ist aber genau das problematisch: Wenn sich die Mieten nicht frei nach Angebot und Nachfrage entwickeln können, dann lassen Investoren vielleicht von ihrem Vorhaben ab, Geld in den Wohnungsbau zu stecken. So betont der Eigentümerverband "Haus und Grund", die Mietpreisbremse sei ein Grund dafür, warum in Deutschland zu wenig gebaut werde.
Dem Mieterbund wiederum geht die Regelung nicht weit genug. Präsident Lukas Siebenkotten nannte es "bedauerlich und unverständlich", dass es weiterhin Ausnahmen gebe. Siebenkotten stört sich vor allem an der Datumsangabe 2014: "Wohnungen, die vor über zehn Jahren gebaut wurden, sind keine Neubauten mehr", sagt Siebenkotten. Sie weiter von der Preisbremse auszunehmen, sei nicht mehr vermittelbar.
Mit Informationen von dpa.
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