Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen das chinesische Shopping-Portal Shein eingeleitet. Grundlage sind die EU-Digitalgesetze, genauer: der Digital Services Act (DSA). Dabei geht es um den Verdacht auf Suchtgefahr für die Nutzenden und auch um den Vertrieb illegaler Produkte – wie zum Beispiel von Sexpuppen, die Kindern ähnlich sehen.
Ziel der EU-Kommission: Weniger illegale Produkte und Suchtgefahr
Die EU-Kommission will herausfinden, ob Shein genug tut, um den Verkauf von illegalen Produkten zu begrenzen und möglichst zu verhindern. Ein wichtiges Thema: Produkte, die sexuelle Gewalt an Kindern darstellen oder fördern. So waren im französischen Onlineshop von Shein vor Monaten zwischenzeitlich kindlich aussehende Sexpuppen erhältlich. Aus Sicht der EU-Kommission besteht hier ein systemisches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU. Shein hat den Verkauf dieser Puppen seitdem nach eigenen Angaben weltweit eingestellt.
Zum anderen geht die EU-Kommission derzeit davon aus, dass das Design der Plattform potenziell süchtig macht. So nutzt Shein aggressive Verkaufstaktiken wie etwa Spiele, Timer und Belohnungen, um die Nutzer möglichst lange auf Shein zu halten.
Die Frage ist, ob Shein genug Sicherheitsmaßnahmen etabliert hat, um negative Folgen für das Wohlbefinden der User und Risiken für den Verbraucherschutz zu minimieren. Dazu sind die großen Online-Plattformen nach den Regeln der europäischen Digitalgesetze nämlich verpflichtet.
Digital Service Act: Transparenz bei Empfehlung von Produkten
Der Dritte Punkt, den die EU-Kommission untersucht, ist, ob Shein bei den Empfehlungssystemen über ein Mindestmaß an Transparenz verfügt. Das heißt: Können Nutzende erkennen, warum die Plattform ihnen bestimmte Inhalte und Produkte vorschlägt? Der Digital Service Act (DSA) der EU soll die Verbraucher und ihr Wohlergehen schützen, sagt die für Digitales zuständige EU-Kommissarin Henna Virkkunen, und er "gibt ihnen Informationen über die Algorithmen, mit denen sie interagieren".
Die EU-Kommission prüfe nun, ob Shein diese Regeln einhält und seiner Verantwortung gerecht wird. Dabei sammelt die Kommission nun weitere Beweise. Bleiben Verstöße gegen EU-Recht belegbar, kann die EU-Kommission zunächst einstweilige Maßnahmen und auch empfindliche Geldstrafen verhängen. Das Unternehmen teilte mit, es werde weiter mit der EU-Behörde kooperieren: "Wir nehmen unsere Verpflichtungen aus dem Digital Services Act ernst und haben stets vollumfänglich mit der Europäischen Kommission zusammengearbeitet", so ein Sprecher.
Shein und Temu im Visier: Flut von Billigprodukten aus China eindämmen
Online-Plattformen wie Shein oder der Konkurrent Temu versenden Kleidung und andere Waren zu Tiefstpreisen direkt von chinesischen Fabriken an die Käufer in Europa. Um diese Flut an Billiglieferungen einzudämmen, will die EU außerdem ab Juli 2026 jedes in die EU importierte Paket bei einem Warenwert von bis zu 150 Euro mit einer Abgabe von drei Euro belegen.
Außerdem läuft bereits ein Verfahren gegen den ebenfalls chinesischen Konkurrenten Temu. Auch hier geht es um den Verdacht von DSA-Verstößen. Dabei drohen Unternehmen Strafen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.
Mit Informationen von Reuters
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