Treppenhaus vor einer Altbauwohnung (Symbolbild)
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Verfassungsgericht: Mietpreisbremse verletzt keine Grundrechte

Verfassungsgericht: Mietpreisbremse verletzt keine Grundrechte

Eine Vermieterin aus Berlin sieht sich durch die Mietpreisbremse in ihren Grundrechten verletzt. Das Bundesverfassungsgericht teilt diese Ansicht nicht. Die Mietpreisbremse verfolge legitime Ziele, dafür sei sie "geeignet und erforderlich".

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Eine Vermieterin aus Berlin ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die Mietpreisbremse gescheitert. Das Gericht in Karlsruhe sah nach Angaben vom Dienstag keine Verletzung von Grundrechten. Die Verfassungsbeschwerde wurde daher nicht zur Entscheidung angenommen.

Im Beschluss des Gerichts heißt es: "Die Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten verfolgt legitime Ziele und ist zu deren Erreichung geeignet und erfor­derlich." Das Gericht berücksichtigte dabei nicht nur die Interessen von Eigentümern, sondern auch diejenigen von Wohnungssuchenden und das Gemeinwohl. Durch das knappe Angebot an Mietwohnungen entstehe ein soziales Ungleichgewicht, dem der Gesetzgeber mit der Mietpreisbremse begegne.

Vermieterin muss zu viel gezahlte Mieten zurückzahlen

Konkret ging es um die Verlängerung der Mietpreisbremse 2020. Im Sommer war eine weitere Verlängerung bis Ende 2029 beschlossen worden. Per Rechtsverordnung können damit Landesregierungen Gebiete festlegen, in denen Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen begrenzt werden.

Derzeit gilt ganz Berlin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei einer Wiedervermietung dürfen höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. Die Vermieterin war von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete verklagt worden. Das hatte der Bundesgerichtshof im Dezember 2024 bestätigt. Nun erklärte das Bundesverfassungsgericht ihre Beschwerde gegen diese Entscheidung für unbegründet.

Verfassungsgericht entschied bereits 2019 ähnlich

Schon 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die 2015 erstmals eingeführte Mietpreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Den Eingriff in das Eigentum stuften die Richterinnen und Richter als verhältnismäßig ein, was das Gericht nun noch einmal bestätigte.

Mit Informationen von AFP und dpa

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