Polizist der Bundestagspolizei
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Der Deutsche Bundestag hat seine eigene Polizei.
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Klöckners Eingreiftruppe: Wofür es die Bundestagspolizei gibt

Klöckners Eingreiftruppe: Wofür es die Bundestagspolizei gibt

Im Bundestag herrschen eigene Gesetze: So gelten für die Abgeordneten Immunitätsregeln. Das Haus selbst hat sogar eine eigene Polizei – die beim Deutschen Bundestag. Sie untersteht ausschließlich der Bundestagspräsidentin: Julia Klöckner.

Sie sollen "unauffällig, aber präsent" agieren: die rund 200 Beamtinnen und Beamten der Polizei beim Deutschen Bundestag, umgangssprachlich Bundestagspolizei genannt. Ihre Uniform unterscheidet sich nicht allzu sehr von der der Bundespolizei, allerdings haben die Beamten als Hoheitsabzeichen auf Mütze und Ärmel nicht den schwarz-rot-goldenen Bundesadler, sondern den silberfarbenen Parlamentsadler. In den Bundestagsgebäuden, für die sie zuständig sind, tragen sie gar keine Uniform, sondern sind in zivil unterwegs.

Die Eingreiftruppe der Bundestagspräsidentin

Ihr Einsatzgebiet: ausschließlich die Gebäude des Deutschen Bundestags. Soweit Ereignisse außerhalb dieser Gebäude stattfinden, kümmert sich die Berliner Landespolizei, die Befugnisse der Bundestagspolizei enden quasi an den Mauern der Bundestagsgebäude. Sie verfolgt Straftaten, ahndet Ordnungswidrigkeiten, bewaffnet ist sie auch. Es gibt sogar eine hauseigene Laserschießanlage, auf der die Beamten trainieren können.

In die Schlagzeilen gerieten die Beamten zuletzt, als es hieß, sie würden auf Anweisung von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) Abgeordneten-Büros durchsuchen. Anlass war offenbar die Befürchtung, dass von außen einsehbare Flaggen oder Plakate die Neutralität des Bundestags untergraben könnten. Durchsuchungen, erklärte jedoch ein Sprecher Klöckners, habe es nicht gegeben, sondern lediglich Mails an die Betroffenen oder Anrufe bei ihnen. Da die Hausordnung des Bundestags jede Form von Aushängen, unabhängig vom Inhalt, verbietet, könnte die Polizei bei Zuwiderhandlung einschreiten.

Plan: Eigenes Gesetz für mehr Befugnisse der Polizei

Klöckner möchte die Befugnisse ihrer Polizei nun ausweiten. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurde versucht, eine eigene gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Bundespolizei zu erarbeiten: ein Bundestagspolizeigesetz. Bisher gibt es ein solches Gesetz noch nicht – und durch die vorgezogene Bundestagswahl kam es nicht zustande. Nun unternimmt Klöckner einen neuen Anlauf.

"Was fehlt, ist eine gesetzliche Grundlage, die es zum Beispiel erlaubt, dass die Bundestagspolizei die Information erhält, wenn jemand als Gefährder eingestuft oder bereits in verfassungsgefährdender Weise auffällig geworden ist", sagt Klöckner BR24. Diese Informationen nämlich dürften die Nachrichtendienste bisher nicht der Bundestagspolizei übermitteln. Klöckner nennt das "absurd". Sie möchte, – um die Sicherheit des Parlaments zu erhöhen –, dass künftig etwa die Bundestagspolizei eine Information bekommt, wenn ein Besucher verdächtig ist. Die Ausarbeitung eines solchen Gesetzes ist die Sache der Fraktionen, Klöckner kann hier nur einen Anstoß geben.

Bundestagspolizei – eine lang zurückreichende Idee

Dass das Parlament eine eigene Polizeitruppe unterhält, diese Idee stammt aus der Weimarer Republik. Die Wurzeln gehen sogar noch weiter zurück: in die Anfänge des Parlamentarismus während der Französischen Revolution. Eine parlamentarische Polizeigewalt wurde danach in der französischen Verfassung festgeschrieben. In Deutschland wurde die Polizeigewalt des Reichstagspräsidenten im Jahr 1919 in die Weimarer Reichsverfassung aufgenommen. Während der Zeit des Nationalsozialismus waren alle demokratischen Regeln außer Kraft.

Die heutige Regelung stammt aus dem Jahr 1949: Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland bekam der Bundestagspräsident eigenes Personal, die Polizeigewalt wurde im Grundgesetz, Artikel 40, Absatz 2, festgeschrieben – er basiert auf dem Wortlaut der Weimarer Reichsverfassung.

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