Seit Jahren landen in der katholischen Kirche Anträge von Betroffenen sexuellen Missbrauchs bei einer Kommission. Sie soll in Zahlen fassen, was sich kaum beziffern lässt: Wie viel ist das einem Menschen zugefügte Leid in Euro wert? Bis Ende 2025 wurden auf diese Weise Anerkennungsleistungen von 93.231.300 Euro bewilligt.
Kirche zahlt über 90 Millionen an Missbrauchsopfer seit 2021
Allein 2025 waren es laut Bericht der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) rund 7,7 Millionen Euro im Bereich der sogenannten Erst- und Folgeanträge. Hinzu kamen zusätzliche Beträge, etwa für Betroffene, die gegen frühere Entscheidungen der Kommission Widerspruch eingelegt hatten.
Die UKA entscheidet, welche Summe Betroffene in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Anträge werden über Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften eingereicht, die Kommission legt die Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an.
Keine Höchstgrenze, teils sehr hohe Einzelsummen
Dem Verfahren liegt eine von den deutschen Bischöfen beschlossene Ordnung zugrunde. Bei der Bemessung orientiert sich die Kommission an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern, und zwar an deren oberem Rand. Eine Höchstgrenze gibt es nicht. Im Schnitt erhielten Betroffene rund 33.500 Euro; in 47 Fällen seit Anfang 2021 lag die zugesprochene Summe über 250.000 Euro.
Die Verfahrensordnung sieht zudem vor, dass bei Beträgen oberhalb von 50.000 Euro die jeweils zuständigen kirchlichen Institutionen zustimmen müssen. Nach Angaben der UKA ist diese Zustimmung bislang stets erfolgt, in einigen Fällen steht sie demnach noch aus.
Weniger neue Anträge, Rückstand sinkt
Die Zahl der Erstanträge lag 2025 bei 186. Das sei ein Tiefstand und entspreche fast einer Halbierung gegenüber 2024. Zum Vergleich: Im ersten UKA-Jahr 2021 wurden 1.565 Anträge erfasst.
Auch der Bearbeitungsrückstand ist laut Bericht gesunken. Nachdem Ende 2024 noch 998 offene Vorgänge zur Entscheidung anstanden, konnte die Zahl im vergangenen Jahr auf 688 reduziert werden.
Päpstliche Kommission lobt deutsches Verfahren
Die UKA-Vorsitzende Margarete Reske verwies im Zusammenhang mit dem Bericht auf internationale Anerkennung: Die Arbeit des Gremiums sei im Jahresbericht der Päpstlichen Anti-Missbrauchs-Kommission 2025 positiv gewürdigt worden. "Dass neben dem Engagement in anderen Ländern auch das deutsche Verfahren zur Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, (...) positiv gewürdigt wurde, sehen wir als Ermutigung und werden auch weiterhin bestrebt sein, den eingeschlagenen Weg engagiert fortzusetzen", so Reske.
Die UKA ist seit dem 1. Januar 2021 tätig und entscheidet auch über Altfälle, die beim Vorgänger-Gremium bereits behandelt und erneut vorgelegt werden. Das Gremium hat derzeit zwölf Mitglieder, die Geschäftsstelle sitzt in Bonn.
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