- Direkt zum aktuellen Artikel: Länder zum Rundfunkbeitrag: Keine Erhöhung und neues Verfahren
Umfassende Reformen für die Öffentlich-Rechtlichen, das war eines der zentralen Ergebnisse der letzten Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im Oktober. Ein Thema wurde dabei allerdings ausgeklammert: Die Frage, wie die Höhe des Rundfunkbeitrags künftig festgelegt werden soll. Dies soll heute bei der MPK in Berlin nachgeholt werden. Auf die aktuell laufende Diskussion um eine Anhebung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent zum 1. Januar 2025 hat das wohl keine Auswirkung. Dennoch werden beide Debatten vermischt. Doch dazu später.
Durch den Beitrag werden die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland finanziert, darunter auch der Bayerische Rundfunk als Teil der ARD. Seit längerem gibt es Kritik am bisherigen Prozedere. "Das Ziel ist es, dass das Verfahren für die Beitragsfestsetzung künftig vereinfacht wird und weniger politisiert ist", erklärte Heike Raab gegenüber BR24. Die SPD-Politikerin aus Rheinland-Pfalz ist Vorsitzende der Rundfunkkommission. In diesem Gremium stimmen die Bundesländer ihre Medienpolitik ab.
Das bisherige Verfahren und die Kritik
Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird in einem dreistufigen Verfahren festgelegt. Die ersten beiden Stufen gelten als unumstritten. Zunächst geben die öffentlich-rechtlichen Sender an, welche finanziellen Mittel sie benötigen. Anschließend überprüft die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) diese Planungen und gibt eine Empfehlung zur künftigen Höhe des Rundfunkbeitrags ab.
Veränderungen sind jetzt in der dritten Stufe geplant. Hier liegt der Ball bei den 16 Landesparlamenten. Bislang müssen sie einstimmig zustimmen. Eigentlich dürfen die Länder "nur in engen Grenzen" vom Vorschlag der KEF abweichen. Dies ist, wie es auf der KEF-Webseite heißt, möglich, "wenn die Belastung der Beitragszahler nicht mehr angemessen erscheint". Im Jahr 2021 hatte Sachsen-Anhalt die Zustimmung verweigert und die Erhöhung des Rundfunkbeitrags damit im Alleingang blockiert. Darauf spielt die Kritik an der "Politisierung" des Verfahrens an.
Was sich ändern soll
Künftig soll es nicht mehr um einstimmige Zustimmung, sondern um Widerspruch gehen. So sieht es ein Kompromissvorschlag vor, den die Rundfunkkommission erarbeitet hat. Je nach Höhe des künftigen Beitrags müsste eine bestimmte Zahl an Bundesländern aktiv widersprechen. Sonst tritt eine Erhöhung automatisch in Kraft. Bei einem Anstieg von weniger als zwei Prozent müssten es beispielsweise drei Länder sein. Wenn es um eine höhere Steigerung geht, könnten weniger Vetos nötig sein. Erst ab einer Anhebung von fünf Prozent oder mehr gilt das bestehende Verfahren, also die Zustimmungslösung.
Aber reichen Hürden von drei oder weniger Widersprüchen wirklich aus, um das Verfahren zu vereinfachen? Die Vorsitzende der Rundfunkkommission, Heike Raab, gibt offen zu, dass sie sich "auch ein höheres Quorum vorstellen" könnte, um Blockaden zu erschweren.
Zustimmung unsicher – Grund soll Beschwerde von ARD und ZDF sein
Ob der Vorschlag wirklich von den 16 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten heute in Berlin beschlossen wird, gilt als unsicher. Das hat auch damit zu tun, dass sich zwei verschiedene Debatten auf der politischen Ebene vermischen. Um es nochmal festzuhalten – das gerade skizzierte Verfahren ist noch nicht in Kraft. Es betrifft damit auch nicht die aktuelle Diskussion um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Dafür kommt der Vorschlag zu spät.
Die KEF hatte eine Anhebung um 58 Cent auf 18,94 Euro ab dem 1. Januar 2025 empfohlen. Schon jetzt steht aber fest, dass diese nicht kommen wird, weil mehrere Länder eine Zustimmung ausgeschlossen haben. Dazu zählen Sachsen-Anhalt und auch Bayern. ARD und ZDF haben wegen der ausbleibenden Beitragserhöhung Mitte November Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke hatte erklärt, das Verfahren sei gesetzlich geregelt und man könne eine Verletzung geltenden Rechts nicht hinnehmen. Im Jahr 2021 waren die öffentlich-rechtlichen Sender schon einmal diesen Schritt gegangen, nach der bereits angesprochenen Blockade durch Sachsen-Anhalt. Damals hatte das Verfassungsgericht ihnen Recht gegeben.
Mehrere Länderchefs, darunter Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und sein sächsischer Amtskollege Michael Kretschmer (CDU), hatten die Klage der öffentlich-rechtlichen Sender als wenig hilfreich kritisiert. Dadurch sinke die Bereitschaft der Länder, die eine Anhebung des Rundfunkbeitrags kritisch sehen, eine gemeinsame Lösung für ein künftiges Verfahren zu finden, hieß es. Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther (CDU), appellierte allerdings an seine Amtskolleginnen und -kollegen, nun eine Entscheidung zu treffen. Man könne nicht "auf der einen Seite Reformschritte beschließen und sich nicht trauen, auch andere Fragen zu beantworten wie Finanzierungsfragen", erklärte er im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz gegenüber dem NDR.
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