In einem Wiener Drogeriemarkt fällt es unter anderem bei einem Flüssigwaschmittel der Firma "Fewa" auf. Die Plastikflasche ist nicht komplett gefüllt. Die rosafarbene Flüssigkeit reicht nicht ganz nach oben bis zum Deckel, sondern nur bis zur Mitte des Henkels an der Seite. Auf der Rückseite der Flasche steht eine auffällige Füllmenge: 2,75 Liter. Vermutlich würden hier drei Liter hineinpassen.
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Österreichischer Verein klagte erfolgreich gegen Iglo
Der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat mehrere Beispiele von Verpackungen aufgelistet, in denen weniger drin ist, als es auf den ersten Blick scheint. Besonders typisch sind demnach Pappschachteln mit Waschmittel oder Geschirrspültabs, die beim Öffnen überraschend viel Luft aufzeigen. Oft gibt es so etwas auch bei Dosen und Tuben mit Cremes, bei Chipstüten oder bei Tierfutterpackungen.
Vor wenigen Wochen brachte der VKI eine Klage gegen die Firma Iglo erfolgreich durch. Dabei ging es um Pappschachteln mit gefrorenem "Iglo Atlantik Lachs", die gleich groß und gleich teuer blieben, aber plötzlich statt 250 Gramm nur noch 220 Gramm beinhalteten. Das Oberlandesgericht Wien entschied im September, dass es sich hierbei um eine irreführende Geschäftspraxis handelt. Iglo hat daraufhin die Füllmenge wieder auf 250 Gramm angehoben. Das Urteil hatte eine Signalwirkung. Auch andere Hersteller wurden danach vorsichtiger.
Österreich plant Kennzeichnung von Mogelpackungen
Der Nationalrat, die Hauptkammer des österreichischen Parlaments, hat am 19. November einstimmig Entschließungsanträge verabschiedet, die die Regierung auffordern, ein Gesetz für eine Kennzeichnung der Shrinkflation umzusetzen, mit einer Frist bis Ende dieses Jahres. Das Gesetz war kurz zuvor vom österreichischen Ministerrat beschlossen worden.
Demnach müssen Produkte im Lebensmittel- und im Drogeriefachhandel, die weniger Inhalt haben, aber im Preis gleich bleiben oder steigen, 60 Tage lang gekennzeichnet werden. Das Schrumpfen des Inhalts muss entweder direkt am Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Nähe angegeben werden. Bei Verstößen kann es im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro Strafe geben. Das betrifft allerdings nur größere Ladenketten, selbständige kleine Händler sind ausgenommen und sollen nicht zu stark belastet werden.
"Die Shrinkflation ist eine Abzocke der Konsumentinnen und Konsumenten. Es ist eine versteckte Art und Weise, die hohe Inflation an sie weiterzugeben", sagt die SPÖ-Parlamentsabgeordnete Julia Elisabeth Herr. Ihre sozialdemokratische Partei hatte das Gesetz gegen die Mogelpackungen eingebracht, zusammen mit den anderen Regierungsparteien, ÖVP und NEOS.
Skepsis über Auswirkungen der Kennzeichnungspflicht
Der Präsident des Fiskalrats, Christoph Badelt, der die österreichische Regierung in Finanzfragen berät, warnt jedoch vor zu hohen Erwartungen. "Ich glaube nicht, dass dieses Gesetz wesentlich etwas an der Inflation ändern wird. Man will damit ein Stück weit wohl den Handel und die Produzenten unter Druck setzen, mehr Transparenz in die Preise zu bringen", sagte Badelt dem ORF.
In Deutschland gibt es bislang keine konkrete Shrinkflations-Kennzeichnungspflicht, wie jetzt in Österreich. Deutsche Verbraucherschützer fordern sie schon seit Längerem.
Im Audio: Granini - "Mogelpackung des Jahres"
Mogelpackung des Jahres: Der "Sieger" und andere Kandidaten
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