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(Symbolbild) Passive Mitglieder in Vergewaltiger-Netzwerken: Bald strafbar?
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Passive Mitglieder in Vergewaltiger-Netzwerken: Bald strafbar?

Passive Mitglieder in Vergewaltiger-Netzwerken: Bald strafbar?

Chatgruppen, in denen es ums Vergewaltigen betäubter Frauen geht, haben teils tausende Mitglieder. Während die Justiz gegen Täter zunehmend härtere Urteile fällt, bleiben passive Zuschauer oft straflos. Das könnte sich ändern – auch Bayern ist dafür.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Frauen, die von Männern unter Drogen gesetzt oder komplett betäubt werden – um sie dann zu vergewaltigen: Das passiert erschreckend oft – und ist seit dem Fall von Gisèle Pelicot auch ins allgemeine Bewusstsein gerückt. In Deutschland gab es zuletzt mehrere Urteile gegen ein Vergewaltiger-Netzwerk. Im Zuge dessen verurteilte das Landgericht München einen chinesischen Studenten zu über elf Jahren Gefängnis. Das Landgericht Berlin urteilt bald gegen einen 69-jährigen Mann. Er soll jahrelang etliche Frauen betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt haben.

Viele solcher Vergewaltigungen werden in Chatgruppen oder Foren besprochen und dokumentiert. Die Mitglieder verschicken brutale Videos, manche tauschen sich über Betäubungsmittel und die Dosierung aus, geben einander Tipps. Eine Recherche für das funk-Format "Strg+F" (externer Link) stieß auf eine Gruppe mit über 70.000 Mitgliedern. Beim Vergewaltiger-Netzwerk, zu dem der in München Verurteilte gehört, ermittelte das Hessische Landeskriminalamt fünf Chatgruppen, "in denen sich Männer über sexualisierte Gewalt austauschten und auch Videos teilten".

Schwere Sexualstraftaten "zunehmend" online geplant

Während die Justiz immer öfter gegen Täter vorgeht, haben passive Beobachter der Taten in Chatgruppen bisher wenig zu befürchten. Geht es nach den Justizministerinnen und Justizministern der Bundesländer, könnte sich das ändern. Im Juni richteten sie eine sogenannte Prüfbitte (externer Link) an das Bundesjustizministerium. Darin heißt es: Man stelle "mit Sorge fest, dass schwere Sexualstraftaten zunehmend in digitalen Kommunikationsräumen wie Chatgruppen und Online-Plattformen geplant werden". Es sei wichtig, solche Taten frühzeitig zu verhindern.

Konkret soll das Bundesjustizministerium prüfen, ob das "Nichtanzeigen einer geplanten Straftat" erweitert wird – und künftig schwere Sexualdelikte darunterfallen. Das würde auch bedeuten: Wird in einem Chat die Vergewaltigung einer betäubten Person oder ein ähnliches Delikt angekündigt, könnten sich Teilnehmer strafbar machen, die von dieser Planung sicher wissen und die Polizei trotzdem nicht informieren.

Deutscher Juristinnenbund: Mehrere Maßnahmen nötig

Das Nichtanzeigen geplanter Straftaten zu erweitern, reiche jedenfalls nicht aus, sagt Kira Koethke vom Deutschen Juristinnenbund (djb) auf BR24-Anfrage. "Ob die Ermittlungsbehörden das überhaupt leisten können, wenn wir teilweise über Gruppen mit tausenden Mitgliedern reden, ist eine ganz andere Frage. Da müsste immer im Einzelfall detailliert ermittelt und bewiesen werden, wer bestimmte Nachrichten oder Videos gesehen hat." Strafbar wäre das nur, wenn die geplante Tat zu diesem Zeitpunkt noch verhindert werden konnte.

Koethke betont: "Wir gehen nicht davon aus, dass das Strafrecht alles lösen kann. Zusätzlich braucht es unter anderem die flächendeckende Möglichkeit für vertrauliche Spurensicherung sowie mehr Forschung zur Tatmotivation, zur Ermittlungstätigkeit der Behörden und zum Fallaufkommen – auch im Dunkelfeld. Und mehr Wissen über die Wirkung und den Einsatz solcher Betäubungsmittel." Gegen aktive Chatmitglieder könne schon jetzt unter Umständen wegen Beihilfe zu einer Straftat ermittelt werden. "Zum Beispiel, wenn jemand vor der Tat Hinweise zum Einsatz von Betäubungsmitteln gibt."

Besitz von Vergewaltigungsvideos soll bald strafbar sein

Das Bundesjustizministerium teilt auf BR24-Anfrage zur Prüfbitte der Bundesländer mit: Ob der Straftatenkatalog für das Nichtanzeigen geplanter Straftaten erweitert wird, sei offen. "Die Prüfung wird derzeit durchgeführt und dauert an." Eine Sprecherin verweist aber auf eine andere Verschärfung des Strafrechts, die bereits auf dem Weg ist: Künftig soll – neben der Herstellung und Verbreitung – auch der Besitz von Vergewaltigungsvideos strafbar sein. Der Bundestag muss noch zustimmen.

Bayern unterstützt Prüfbitte – belastbare Zahlen fehlen

Das bayerische Justizministerium hat keine Zahlen "zu abgeschlossenen bzw. noch laufenden Verfahren wegen Vergewaltigungstaten unter Betäubung des Opfers". Das teilt ein Sprecher auf BR24-Anfrage mit. Bayern habe bei der Justizminister-Konferenz der Forderung zugestimmt, die Nichtanzeige geplanter Straftaten zu erweitern. Der Sprecher nennt einen weiteren möglichen Straftatbestand, der für die Beteiligung an entsprechenden Chatgruppen greifen könnte: Bildung einer kriminellen Vereinigung.

"Das Verabreichen von K.o.-Tropfen ist ein perfides Mittel, um Frauen gegen ihren Willen zur Duldung oder zur Vornahme sexueller Handlungen zu veranlassen", betont der Ministeriumssprecher. Die Opfer seien dem Täter hilflos ausgeliefert, "leiden danach an Gedächtnisverlust und Angstzuständen".

Großes Dunkelfeld – teils internationale Netzwerke

Wie groß die Szene genau ist, weiß keine Behörde. Das Bundeskriminalamt geht von einem erheblichen Dunkelfeld aus, auch weil viele Betroffene die Betäubung nicht bemerken. Zudem sind die Netzwerke teils international, was Ermittlungen komplizierter macht.

In Österreich schockiert aktuell der Tod einer 40-jährigen Frau. Chats auf dem Handy ihres Ehemanns deuten darauf hin, dass er seine Frau mehrfach betäubt hat. Online soll er sich mit einem anderen Mann über sexuellen Missbrauch ausgetauscht haben, wie "Der Standard" berichtet (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt).

Für Schlagzeilen sorgt derzeit auch eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an der Elite-Universität Cornell im US-Bundesstaat New York. Dort soll eine 20-Jährige unter Ketamin-Einfluss vergewaltigt worden sein – von insgesamt sieben Männern. In einem internen Chat der Studentenverbindung habe man sie "angeboten", berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Die gesamte Mitgliederzahl der Chatgruppe laut Medienberichten: 57.

Im Video: Vergewaltiger-Netzwerk – Festnahmen und neue Uploads (NDR-Recherche)

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