Der ­Angeklagte vor der Urteilsverkündung im Landgericht München I am 14.4.2026.
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Der ­Angeklagte vor der Urteilsverkündung im Landgericht München I am 14.4.2026.

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"Tote Schweine": Was über das Vergewaltiger-Netzwerk bekannt ist

"Tote Schweine": Was über das Vergewaltiger-Netzwerk bekannt ist

Betäubt, vergewaltigt, gefilmt: Die deutsche Justiz ermittelt seit längerem gegen ein Netzwerk überwiegend chinesischer Männer. Was sie Frauen angetan haben, welche Urteile es schon gibt und was insgesamt über die Dimension solcher Fälle bekannt ist.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Das Landgericht München I hat am Dienstag einen 28-jährigen Studenten aus China zu elf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht verhängte außerdem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Der Mann hatte gestanden, seine Partnerin über Monate mit starken Narkosemitteln betäubt, brutal vergewaltigt und dabei gefilmt zu haben. Ausgetauscht hatte er sich über eine Telegram-Chatgruppe mit acht Mitgliedern, sieben davon chinesische Staatsbürger.

Ein heute 44-jähriger Mann war laut Recherchen der taz (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt) der Administrator. Er wurde im Februar vom Landgericht Frankfurt am Main zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Mann hatte Frauen unter anderem zu fingierten Wohnungsbesichtigungen gelockt, sie mit Medikamenten betäubt, vergewaltigt und die Taten gefilmt. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig: Der Verurteilte hat Rechtsmittel eingelegt, der Bundesgerichtshof muss das Urteil noch prüfen.

Frauenverachtende Sprache, detaillierte Infos über Betäubung

Die geschlossene Telegram-Gruppe trug offenbar den zynischen Namen "Fahrschule für Experten in Deutschland". Laut Medienberichten und den bisherigen Urteilen sprachen die Männer darin in einer eigenen Codesprache: Frauen wurden als "Autos", attraktive Frauen als "Luxuswagen" bezeichnet, eigene Partnerinnen als "Privatautos". Betäubte Opfer tauchten in den Chats als "tote Schweine" auf.

Ausgetauscht wurden nicht nur Videos und Fotos der Taten, sondern auch detaillierte Hinweise zu Medikamenten, Dosierungen und Beschaffungswegen. Eine Ermittlerin nannte die Videos nach Angaben des Landgerichts München das Schlimmste, das sie je gesehen habe. Wie die taz berichtet, sind bisher nicht alle Opfer des Vergewaltiger-Netzwerks identifiziert. Viele seien bis heute traumatisiert, hätten Angstzustände. Einige hätten versucht, sich das Leben zu nehmen.

Landgericht Berlin: ein Urteil, ein laufender Prozess

Auf den jetzt in München verurteilten Mann waren die Ermittler über das Verfahren in Hessen gestoßen. Eine Ermittlungsgruppe ("EG Inserat") im Hessischen Landeskriminalamt wertete Datenträger und Chatprotokolle aus – und identifizierte weitere Verdächtige in anderen Bundesländern. Dort übernahmen dann die zuständigen Ermittlungsbehörden. Neben dem Verfahren in München sind bzw. waren das bisher zwei Verfahren am Landgericht Berlin:

  • Ein Mitte 20-jähriger Student erhielt dort im August 2025 eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Er hatte unter anderem eine Frau, die er über eine Dating-Plattform kennengelernt hatte, betäubt, missbraucht und gefilmt.
  • Gegen einen Mediziner läuft in Berlin derzeit noch ein Verfahren. Ihm wird vorgeworfen, in der Telegram-Gruppe andere Männer zu Betäubungsmitteln und Dosierungen beraten zu haben und in China selbst Frauen im Schlaf sexuell missbraucht zu haben. Mitte Mai soll es ein Urteil geben.

Münchner Richter: "Pelicot ist kein Einzelfall"

Im Münchner Urteil zog der Vorsitzende Richter Parallelen zum Fall der Französin Gisèle Pelicot, die von ihrem Ehemann über Jahre betäubt und von fremden Männern vergewaltigt wurde. "Pelicot ist kein Einzelfall", sagte er. Das sei weder ein chinesisches noch ein französisches, sondern ein weltweites Phänomen. Dazu kommt: Der Angeklagte hatte sich in weiteren Chatgruppen über Betäubungsmittel ausgetauscht, eine soll mehr als 1.000 Mitglieder gehabt haben.

"Inwiefern man sich strafbar macht, wenn man als Mitglied in so einer Chatgruppe Tipps gibt oder nicht einschreitet, ist nicht so leicht zu beantworten und hängt immer vom Einzelfall ab", sagt Jenny Lederer, Strafverteidigerin und Mitglied im Ausschuss Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), auf BR24-Anfrage. Handlungen im Vorfeld von Straftaten seien als Teilnahme- oder Vorbereitungshandlungen nur beschränkt strafbar. Denkbar seien – je nach Fallgestaltung – Anleitung zu Straftaten, gegebenenfalls Beihilfe oder Anstiftung.

"Fast noch wichtiger finde ich aber Medienkompetenz und Prävention", betont Lederer. "Man sollte wieder austreten aus so einer Chatgruppe und die Polizei informieren."

Telegram-Sprecher: "Ausdrücklich verboten"

Und was ist mit den Messenger-Diensten selbst? Zumindest bei verschlüsselten Gruppen sind die Betreiber in der Regel auf Hinweise angewiesen. Ein Telegram-Sprecher betont: "Inhalte, die zu sexueller Gewalt aufrufen, sind gemäß den Nutzungsbedingungen von Telegram ausdrücklich verboten und werden entfernt, sobald sie entdeckt werden."

Moderatoren würden mit KI-Tools "proaktiv die öffentlichen Bereiche der App" überwachen und Meldungen entgegen nehmen, "um Konten, die gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen, zu sperren". Der Telegram-Sprecher betont: Täglich entferne man auf diese Art "Millionen schädlicher Inhalte", darunter auch solche, die zu sexueller Gewalt aufrufen.

Warum kein zentrales Verfahren wie im Fall Pelicot?

Anders als in Frankreich im Fall Pelicot gab es bei dem Vergewaltiger-Netzwerk in Deutschland nicht einen zentralen Prozess. Strafverteidigerin Lederer sagt: In Frankreich habe es Sinn ergeben, das Verfahren zu bündeln, "weil es ein Opfer und als Hauptangeklagten den Ehemann gab, neben einer Vielzahl weiterer Angeklagter". Bei der Tätergruppe in Deutschland handele es sich eher um ein "Netzwerk, das sich austauscht, aber nicht gemeinsam Taten zulasten eines Opfers begeht". Zudem hätte es vermutlich einen Zuständigkeitsstreit gegeben, wo genau verhandelt werde.

Zwar hätten die dezentralen, verschiedenen Prozesse womöglich für weniger Aufmerksamkeit gesorgt als ein großer Prozess. "Aber bei den Verfahren, in denen es bisher Urteile gibt, wurden sehr hohe Strafen verhängt", betont die Juristin. Das existierende Strafrecht reiche selbst für solche Fälle aus.

ARD-Recherche legt nahe: Die Szene ist viel größer

Wie groß die Szene insgesamt ist, lässt sich kaum beziffern. Das Bundeskriminalamt spricht von einem erheblichen Dunkelfeld, weil viele Betroffene die Betäubung gar nicht bemerken. Hinweise auf ungewöhnlich tiefen Schlaf, Erinnerungslücken, unerklärliche Verletzungen oder Aufwachen an anderen Orten können Warnzeichen sein.

Dass es weit mehr als das aktuell diskutierte Netzwerk gibt, zeigt eine ARD-Recherche: Für die NDR-Doku "Das Vergewaltiger-Netzwerk" (hier bei ARD Sounds) haben die Journalistinnen Isabell Beer und Isabel Ströh undercover in internationalen Gruppen auf Telegram und der Pornoplattform "motherless" recherchiert. Sie dokumentierten Nutzerprofile, Chats, Fotos und Videos – und stießen auf ein globales Geflecht von Tätern.

Zur STRG_F-Doku: "Das Vergewaltiger-Netzwerk auf Telegram"

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