Bis vor Kurzem noch Spielzeug für Erwachsene, haben sich Drohnen vor allem mit einem Begriff verknüpft: Sicherheitsrisiko. Immer häufiger werden sie über Kasernen, Bahnhöfen oder an Flughäfen gesichtet. Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung gab es heuer bis Ende August 144 Störungen durch Drohnen an Flughäfen. Im gesamten Vorjahr waren es 113. Wenn Drohnen auftauchten, war bisher weder abschließend geklärt, wie man sie abwehrt noch, wer dafür zuständig ist. Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) will das nun ändern. Das überarbeitete Bundespolizeigesetz sieht zahlreiche neue Befugnisse für die Bundespolizei vor.
Drohnen stören, ablenken, abschießen
Die Polizei des Bundes soll demnach Drohnen abwehren dürfen, indem sie die Verbindung zwischen Drohne und Pilot mit Störsignalen unterbricht, GPS-Signale stört oder mit eigenen Signalen Drohnen von ihrem Kurs abbringt. Außerdem erlaubt das Gesetz, das am Mittwoch durchs Bundeskabinett verabschiedet wurde, dass Drohnen von der Bundespolizei, wenn nicht anders möglich, auch abgeschossen werden dürfen.
Neues Drohnenabwehrzentrum
Um das Zuständigkeitschaos bei der Drohnenabwehr zu beenden, will Dobrindt die Polizeien der Länder und die Bundespolizei besser vernetzen. Und zwar mit einem Drohnenabwehrzentrum. Hier sollen Informationen von Bund und Ländern zusammenfließen und Maßnahmen koordiniert werden.
Hinzu kommt eine Drohnenabwehreinheit, die bei der Bundespolizeidirektion 11 in Berlin angesiedelt werden könnte. Dort sitzt auch die Terrorabwehreinheit GSG 9. Zentrum und Einheit sollen laut Minister noch in diesem Jahr entstehen. Außerdem plant Dobrindt, sich mit Ländern auszutauschen, die viel Erfahrung in der Drohnenabwehr haben. Dazu zählen vor allem Israel und die Ukraine.
Im Video: BR-Korrespondentin über die neuen Kompetenzen der Bundespolizei
Bundespolizei soll künftig Drohnen abfangen und abschießen dürfen – geplante Gesetzesänderung ist erster Schritt für neue Befugnisse.
Bundeswehr soll militärische Drohnen bekämpfen
Offen ist bislang die Frage, was passiert, wenn große militärische Drohnen am Himmel über Deutschland auftauchen? Die könnten laut Minister bis zu acht Meter Spannbreite haben, sie könnten bewaffnet sein und sie fliegen in der Regel in größerer Höhe. Mit deren Abschuss soll die Bundeswehr beauftragt werden. Gesetzlich ist das bislang nicht geregelt.
Eine Novelle des Luftsicherheitsgesetzes, soll zügig in die Ressortabstimmung gehen, sagt Dobrindt. Er sei sich mit Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) bei dem Thema "vollkommen einig". Umstritten ist die Maßnahme deshalb, weil der Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren laut Grundgesetz stark begrenzt ist. Er ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel bei Naturkatastrophen. Die Streitkräfte dürfen nur für unterstützende Maßnahmen unter der Führung ziviler Behörden eingesetzt werden.
Mehr Daten und mehr Kompetenzen für die Bundespolizei
Das neue Gesetz erlaubt der Bundespolizei auch selbst Drohnen einzusetzen. Etwa um sich einen Überblick zu verschaffen und Gefahren an Bahnhöfen oder Flughäfen aufzuklären. Und es sieht weitere Kompetenzen und Zugang zu mehr Daten für die Bundespolizei vor: Zur Handy-Ortung sollen sogenannte stille SMS zum Einsatz kommen, die dem Empfänger nicht angezeigt werden. Daten von Fluggästen, die von außerhalb der Schengen-Grenzen nach Deutschland einreisen, sollen von Airlines automatisch an die Polizei übermittelt werden.
Behörden sollen verschlüsselte Kommunikation lesen dürfen
Vorgesehen und hochumstritten ist die Möglichkeit der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Dabei wird Kommunikation für die Behörden lesbar, bevor sie verschlüsselt wird oder nachdem sie entschlüsselt wurde. Es handelt sich um einen Schritt, den sich viele Amtsvorgänger von Innenminister Dobrindt gewünscht hatten, der aber stets an Datenschutzbedenken gescheitert war.
Die Bundespolizei soll laut Gesetz vollziehbar ausreisepflichtige Personen, die sie in ihrem Zuständigkeitsbereich aufgreift, festhalten dürfen, damit sie nicht untertauchen können. Zudem sollen Einsatzkräfte der Bundespolizei in Messer- und Waffenverbotszonen etwa an Bahnhöfen oder Flughäfen auch anlasslos kontrollieren dürfen. Dem Gesetz müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.
Zumindest in Sachen Drohnenabwehr gilt die Zustimmung der Bundesländer als sehr wahrscheinlich. Die bayerische Landesregierung hatte bereits am Dienstag im Kabinett Vorschläge zur Bekämpfung von Drohnen eingebracht, nachdem mehrfach der Flugverkehr am Münchner Flughafen nach Drohnensichtungen lahmgelegt war.
Im Video: Bundespolizei - Erlaubnis zum Drohnenabschuss
Bundespolizei erhält neue Befugnisse: Sie soll künftig Drohnen abfangen und abschießen dürfen – Änderung des Polizeigesetzes geplant.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!