Großmutter hilft Enkelkind bem Basteln. (Symbolbild)
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Warten auf die Mütterrente: Viele könnten das Geld erst 2028 erhalten. (Symbolbild)
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Rentenkasse kann neue Mütterrente wohl erst 2028 auszahlen

Rentenkasse kann neue Mütterrente wohl erst 2028 auszahlen

Die Koalition plant die neue Mütterrente ab 2027 – doch die Rentenversicherung bremst. Zehn Millionen Renten müssten neu berechnet werden. Eine Auszahlung sei frühestens 2028 realistisch, das Geld soll dann rückwirkend fließen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die zwischen Union und SPD verabredete ausgeweitete Mütterrente ist nach Einschätzung des Vorstands der Rentenversicherung "ein ziemlich kompliziertes Ding" und kann daher wahrscheinlich erst 2028 ausgezahlt werden. Zur jüngsten Einigung im Koalitionsausschuss, damit schon 2027 zu beginnen, äußerte sich die Vorsitzende des Bundesvorstands, Anja Piel, skeptisch. Alles müsse komplett neu berechnet werden, ungefähr zehn Millionen Renten seien betroffen, sagte sie der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft. Dazu gebe es im Einzelfall womöglich noch Ansprüche auf Grundrente, Hinterbliebenenrente oder auch Grundsicherung, so Piel.

Wo die Rentenversicherung skeptisch ist

Bereits in den Koalitionsverhandlungen hatte die CSU die Mütterrente zu einem ihrer zentralen Anliegen gemacht – mit Erfolg: Die Mütterrente fand ihren Platz im Koalitionsvertrag.

Am Mittwoch nun verständigte sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD darauf, die sogenannte Mütterrente III, mit der Kindererziehungszeiten vor 1992 genauso hoch bewertet werden sollen wie spätere, bereits zum 1. Januar 2027 zu starten. Bei Problemen mit der technischen Umsetzung soll die Leistung gegebenenfalls erst rückwirkend ausgezahlt werden. Das Geld dafür soll aus der Steuerkasse kommen. Bisher werden Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder weniger stark auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.

Anja Piel sagte, die Rentenversicherung sei immer noch mit der Umsetzung von Prozessen aus der letzten Wahlperiode beschäftigt, wie der Verbesserung der Erwerbsminderungsrente. "Deswegen ist die Auszahlung erst ab 2028 realistisch." Wohngeldzahlungen oder die Grundsicherung müssten je nach Ausgestaltung aufgrund der rückwirkenden Auszahlung ebenfalls rückwirkend neu berechnet werden, weil Wechselwirkungen mit der Rente bestünden, so Piel. Bei Problemen mit der technischen Umsetzung soll die Leistung gegebenenfalls erst rückwirkend ausgezahlt werden.

Rentenpolitik: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Nach Angaben der Rentenversicherung sind die technischen Vorbereitungen für die Ausweitung der Mütterrente so umfangreich, weil nicht einfach auf frühere Programmierungen zurückgegriffen werden kann. Grund dafür seien unter anderem zwischenzeitlich umgesetzte politische Vorhaben wie der Grundrentenzuschlag, Verbesserungen bei der Erwerbsminderung oder das einheitliche Rentenrecht in Ost und West.

Die Koalition will bereits am 6. August über den ersten Teil des Rentenpakets beraten, mit dem die Mütterrente und die vereinbarte Sicherung des Rentenniveaus umgesetzt werden sollen. Ein weiterer Teil der Rentenreform soll im Herbst folgen. Dazu gehören unter anderem die Anreize fürs Arbeiten über das Rentenalter hinaus. Grundsätzliche Kritik kam vom Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA, Steffen Kampeter. "Die Rentenpolitik bleibt die zentrale Schwachstelle der Koalition. Mit dem Koalitionsbeschluss rückt die Generationengerechtigkeit völlig aus dem Blick", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Mit Informationen dpa und epd

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