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Szene in einer Mode-Boutique. (Symbolbild)
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Risiko: Falsche Etiketten in der Modeboutique

Risiko: Falsche Etiketten in der Modeboutique

Bürokratieabbau steht ganz oben auf der politischen Agenda – auf Bundes- und Landesebene. Doch in der Praxis gibt es nach wie vor viele kleinteilige Vorschriften, zum Beispiel für die Etiketten von Kleidungsstücken.

Über dieses Thema berichtet: Der Funkstreifzug am .

Elke Sommer ist Inhaberin von "IDEA Mode", einer exklusiven Boutique im Zentrum der mittelfränkischen Stadt Erlangen. Vor wenigen Monaten bekommt sie unerwarteten Besuch des Veterinäramts, das auch für Verbraucherschutz zuständig ist. Die Beamten kontrollieren die Etikettierung der Kleidungsstücke, die in Sommers Boutique zum Verkauf angeboten werden und monieren mehrere Details: Zum Beispiel sei die Formulierung "100 Prozent Cotton" nicht vorschriftsgemäß, da die Faserzusammensetzung grundsätzlich auf Deutsch angegeben werden müsse.

Boutique Betreiberin mit Gesetzes-Verstößen konfrontiert

Die Kontrolleure stellen fest, Elke Sommer habe mit den mangelhaften Etiketten gegen das Textilkennzeichnungsgesetz verstoßen. Und damit nicht genug: Auch dem Produktsicherheitsgesetz werde sie nicht gerecht, denn das sehe vor, dass auch eine Postadresse des Herstellers vermerkt sein müsse.

Bei Sommers Kleidungsstücken ist nur der Name der japanischen Herstellerfirma zu finden. Die Ladeninhaberin hört davon zum ersten Mal und ist entsetzt: "Ich war so richtig betroffen und habe gedacht: Oh Gott, was mache ich hier eigentlich? Ich verkaufe wunderschöne Dinge. Es ist ein sehr wohl kuratiertes Sortiment, mit viel Mühe ausgesucht, Sachen, die es nicht überall gibt, nachhaltig produziert. Und du machst etwas, was unrecht ist."

Hohe Bußgelder bei Verstößen vorgesehen

Aber nicht nur das Urteil der Kontrolleure über ihre unzureichenden Etiketten bringt Elke Sommer aus der Fassung, sondern vor allem die laut Bußgeldkatalog angedrohten Strafen für solch einen Lapsus: Bis zu 10.000 Euro könnten fällig werden. "Ich habe es da mit der Angst zu tun gekriegt, das muss ich ehrlich sagen", erinnert sich die Solo-Selbständige.

Kaum ein Kleingewerbetreibender kann alle rechtlichen Details kennen – dafür sind die Vorgaben einfach zu umfangreich. Doch damit geht ein gewisses Risiko einher: Denn auch wenn die Kontrollbehörden nur die Kapazität für Stichproben haben – es kann prinzipiell jeden treffen.

Kontrollbehörden müssen geltendes Recht umsetzen

Sabine Bock, die Leiterin des Erlanger Veterinäramts, das sich auch um den Verbraucherschutz vor Ort kümmert, sieht die Kontrollen in der Modeboutique von Elke Sommer als normalen Vorgang. Schließlich müsse geltendes Recht umgesetzt werden. Zudem hätten die Menschen zum Beispiel ein Recht darauf, zu erfahren, welche Fasern in einem Kleidungsstück enthalten seien, und zwar in der eigenen Sprache. Sie sollten sicher sein, dass die Produkte auch "einen gewissen Standard" erfüllen.

Die Regelungen für die Etikettierung von Textilien gehen auf Verordnungen und Richtlinien der EU zurück. Dass die Faserangabe auf Deutsch auf dem Etikett stehen muss, hatte die EU aber gar nicht explizit gefordert. Deutschland hätte auch englische Bezeichnungen erlauben können. Doch das wollte das zuständige Bundeswirtschaftsministerium offenbar nicht.

Die deutsche "Über-Erfüllung" von Vorschriften

EU-Richtlinien, die in nationale Gesetze umgewandelt werden müssen, werden in Deutschland oft freiwillig verschärft: "Gold Plating" wird das genannt – auf Deutsch: "vergolden". Besonders für kleine Gewerbetreibende können die extra-strengen Regeln aber durchaus existenzbedrohend werden.

Elke Sommer hat Glück: Sie kann einen Kompromiss mit den zuständigen Verbraucherschützern erreichen. Der Erlanger Oberbürgermeister Jörg Volleth (CSU) hat dabei ein wenig vermittelt. Gleichzeitig findet er auch für den Textilbereich eine gewisse Regulierung und Kontrolle richtig. In stundenlanger Handarbeit fügt Elke Sommer schließlich die fehlenden Informationen auf ihren Kleidungsetiketten hinzu und darf die Textilien dann doch noch verkaufen. Ein Bußgeld wird nicht mehr fällig.

Entbürokratisierungsbeauftragter fordert Ende des "Gold-Platings"

Für den bayerischen Beauftragten für Bürokratieabbau, Walter Nussel (CSU), ist der Erlanger Fall "IDEA Mode" ein weiterer Beweis dafür, dass das so genannte "Gold-Plating" von EU-Vorschriften endlich ein Ende haben muss. Er will sich in Berlin weiter dafür einsetzen.

Die ganze Recherche hören Sie im Funkstreifzug am 23.09. um 12.15 Uhr im Radioprogramm von BR24 oder bei ARD Sounds, Stichwort Funkstreifzug.

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