02.09.2026, Brandenburg, Turnow-Preilack: Einsatzkräfte einer Polizeihundertschaft durchsuchen großräumig die Umgebung. Nach der Sabotage am Stromnetz in Südbrandenburg sucht die Polizei vor Ort weiter nach Spuren, um die Täter zu ermitteln. Foto: Frank Hammerschmidt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
02.09.2026, Brandenburg, Turnow-Preilack: Einsatzkräfte einer Polizeihundertschaft durchsuchen großräumig die Umgebung. Nach der Sabotage am Stromnetz in Südbrandenburg sucht die Polizei vor Ort weiter nach Spuren, um die Täter zu ermitteln. Foto: Frank Hammerschmidt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Schutz vor Sabotage – was kann der Staat tun?

Schutz vor Sabotage – was kann der Staat tun?

Anschläge auf die Stromversorgung treten in letzter Zeit gehäuft auf. In der Bundesregierung und den Ländern wird diskutiert, wie der Schutz der kritischen Infrastruktur verbessert werden kann. Die wichtigsten Antworten.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Nach den Anschlägen auf Umspannwerke in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sucht die Bundesregierung nach Lösungen, wie derartige Sabotageversuche verhindert werden können. Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Können wir Stromtrassen und Umspannwerke vor allen Angriffen schützen?

Nein, sagen Expertinnen und Experten. Es werde nicht möglich sein, z.B. alle Stromleitungen oder Umspannwerke hundertprozentig zu schützen. Wichtig seien vielmehr Notfall-, Wiederanlauf- und Krisenpläne, heißt es. Damit ein Angriff an einer Stelle nicht zu einem großflächigen Stromausfall führt, brauche es räumlich getrennte Doppelstrukturen. Außerdem schnell verfügbare Einsatz- und Reparatur-Teams, ausreichende Vorräte an notwendigen Ersatzteilen und mehr Standardisierung bei notwendigen Ersatzteilen oder Komponenten.

Bundesnetzagentur und Netzbetreiber arbeiten gemeinsam daran, Schwachstellen zu finden und die gemeinsame Handlungsfähigkeit bei Ausfällen zu verbessern. Trotzdem ist die Politik gerade dabei, auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz der sogenannten "kritischen Infrastruktur" verbessern.

Was ist eigentlich kritische Infrastruktur?

Als kritische Infrastruktur gelten Einrichtungen, deren Ausfall zu großen Problemen für die Gesellschaft führen könnte. Dazu gehören neben Kraftwerken und Stromnetzen etwa Telekommunikationsanbieter, Transportunternehmen oder Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Oft werden sie privat betrieben oder sind wie die Deutsche Bahn zwar in Staatseigentum, aber nach privatem Recht organisiert. Das sogenannte KRITIS-Dachgesetz, das seit Anfang März in Kraft ist, soll den Schutz kritischer Infrastruktur regeln.

Wie ist der Schutz der kritischen Infrastruktur geregelt?

Für den Schutz der kritischen Infrastruktur sind zunächst die Betreiber selbst verantwortlich. Der Staat setzt den Rechtsrahmen, bewertet Bedrohungen, unterstützt mit Informationen und greift bei konkreten Gefahrenlagen ein.

Bei den zuletzt von Anschlägen betroffenen Umspannwerken wären also zunächst die Stromnetzbetreiber zuständig, ihre Anlagen im Vorfeld etwa mit hohen Zäunen und ähnlichen Maßnahmen vor Angriffen zu schützen. Die Abwehr von Angriffen, z.B. durch eine Drohne auf dieselbe Anlage wäre wiederum eine hoheitliche Aufgabe, die zunächst der Polizei zugeordnet wäre.

Hapert es an den Gesetzen oder der Umsetzung?

Lange hatte Deutschland kein einheitliches Regelwerk für den physischen Schutz kritischer Infrastruktur – obwohl eine EU-Vorgabe dazu vorlag. Das "Gesetz (…) zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen" (KRITIS-Dachgesetz) ist nun seit März in Kraft. Es fehlen aber bislang die Rechtsverordnungen, mit denen festgelegt wird, welche konkreten Anlagen davon erfasst werden, und welche konkreten Schutzmaßnahmen die Betreiber erfüllen müssen.

Das heißt, so lange die Verordnungen nicht erlassen werden, ist das Gesetz noch nicht wirklich wirksam. Details würden aktuell noch zwischen den Zuständigen aus Bund und Ländern geklärt, heißt es aus dem Bundesinnenministerium.

Private Drohnenabwehr – rechtlich zulässig?

Drohnenabwehr gehört bislang in den Bereich der hoheitlichen Aufgaben, also der Polizei und in bestimmten Fällen der Bundeswehr. Sie auf private Unternehmen zu übertragen, ist rechtlich kompliziert. Mögliche wäre allerdings eine sogenannte Beleihung, heißt es aus dem hessischen Drohnenkompetenzzentrum. Dabei überträgt der Staat Befugnisse zur Drohnenabwehr an private Betreiber, behält aber die Aufsicht.

Der Freistaat Bayern plant derzeit ein Gesetz, das es privaten Firmen erlauben soll, Drohnen selbständig abzuwehren - zum Beispiel mit Werksicherheitswachten.

Welche rechtlichen Hürden bemängeln Betreiber kritischer Infrastrukturen?

Bislang dürfen z.B. Stromnetzbetreiber ihre eigenen Anlagen per Video überwachen – die Straße davor jedoch nicht. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BdEW) fordert, dass auch der angrenzende öffentliche Raum rechtssicher per Kamera überwacht werden kann. Eine entsprechende Gesetzesänderung müsste allerdings den Sicherheitsgewinn gegen die Grundrechte unbeteiligter Bürger, etwa Passanten, abwägen.

Neben der Möglichkeit der Kameraüberwachung angrenzender Gebiete fordert der Verband auch klare Zuständigkeiten und eine praxistaugliche Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt forderte die privaten Betreiber am Freitag auf, den Eigenschutz zu verbessern - etwa mit mehr Videoüberwachung.

Im Video: Zweiter Vorfall an Umspannwerk - Polizei geht von Sabotage in Nordrhein-Westfalen aus (02.09.)

Zweiter Vorfall an Umspannwerk.  Polizei geht von Sabotage in Nordrhein-Westfalen aus (02.09.)
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Zweiter Vorfall an Umspannwerk. Polizei geht von Sabotage in Nordrhein-Westfalen aus (02.09.)

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