November 2023: Zwei Männer gehen langsam eine Straße in Gaza entlang. Sie sind offenbar unbewaffnet. Plötzlich trifft einen der beiden Männer der Schuss eines Scharfschützen. Er fällt zu Boden - und bleibt regungslos liegen.
Das verschwommene Video, auf dem diese Szene zu sehen ist, ist ein wichtiger Beleg, auf den sich die Recherche verschiedener internationaler Investigativteams stützt, unter anderem von SPIEGEL und ZDF. Demnach soll es sich beim Schützen um den israelischen Soldaten Daniel G. handeln, der aus München stammt und auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Er soll einer Spezialeinheit des israelischen Militärs angehören. Neben dem Todesschuss auf den offenbar unbewaffneten Zivilisten werden G. noch weitere, ähnliche Taten zugerechnet.
Ein Fall für die deutsche Justiz?
Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat nun, gemeinsam mit den palästinensischen Menschenrechtsorganisationen Al Mezan Center for Human Rights, Al Haq und dem Palestinian Centre for Human Rights (PCHR), bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen Daniel G. erstattet. Aber ist die deutsche Justiz überhaupt zuständig für Straftaten, die im Ausland begangen werden?
"Es gibt mehrere Anknüpfungspunkte", erklärt Kai Ambos, Jura-Professor an der Universität Göttingen und Richter am Kosovo-Sondertribunal des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. "Das eine ist die Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen. Wenn er Deutscher ist, dann greift das aktive Personalitätsprinzip. Hat diese Person eine Straftat begangen, ist Deutschland zuständig – sofern die Tat auch in jenem Land strafbar ist." Zuständig wäre dann etwa die Staatsanwaltschaft München.
Das Weltrechtsprinzip
Für Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch aber ist der Generalbundesanwalt in Karlsruhe zuständig – unabhängig von der Staatsangehörigkeit. "In Rede stehen hier mögliche Kriegsverbrechen, also die Tötung von Zivilpersonen. Und auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn mehrere systematische Tötungen vorliegen."
Ermittlungspflicht trotz diplomatischer Brisanz
Die deutsche Justiz ist durch den Legalitätsgrundsatz verpflichtet, strafrechtlichen Anfangsverdachtsmomenten nachzugehen. Das gelte auch für die oberste deutsche Anklagebehörde, betont Ambos: "Die Generalbundesanwaltschaft kann nicht einfach sagen: Wir stellen das ein. Sie muss ermitteln und dann entscheiden, ob Anklage erhoben wird oder nicht."
Politische Rücksichten dürften dabei keine Rolle spielen, nur die Rechtslage leite die Ermittlungen. "Rein juristisch ist es völlig egal, ob der Beschuldigte russischer, israelischer oder syrischer Herkunft ist. Das Weltrechtsprinzip fragt nur: Handelt es sich um Völkerrechtsverbrechen, und gibt es die nötige Anknüpfung zu Deutschland?" Mit der Münchner Meldeadresse sei diese Anknüpfung auf jeden Fall gegeben.
Eine politische Einflussnahme auf die Ermittlungen ist theoretisch möglich. Die Bundesjustizministerin könnte unter Umständen mit einer Weisung eingreifen. Doch Kai Ambos gibt zu bedenken: Das Argument, die deutsch-israelischen Beziehungen nicht mit Ermittlungen gegen einen Angehörigen des israelischen Militärs belasten zu wollen, sei zu kurz gedacht. "Aus meiner Sicht ist es eher umgekehrt. Wenn wir nicht ermitteln, führt das zu einem diplomatischen Nachteil in der arabischen Welt." Darüber hinaus müsste man sich den Vorwurf gefallen lassen, gegenüber israelischen Staatsbürgern einen anderen Maßstab anzulegen als etwa gegenüber russischen.
Ist ein Prozess realistisch?
Dass sich Daniel G. wegen seiner mutmaßlichen Taten jemals vor einem deutschen Gericht verantworten muss, wird aber aus einem anderen Grund eher nicht eintreten: "Natürlich würde ein Auslieferungsantrag an Israel wahrscheinlich nicht fruchten", meint Ambos.
Dennoch sei es aus seiner Sicht rechtlich wie diplomatisch unumgänglich, den Fall zu ermitteln. Nicht nur die deutsche Justiz ist gefordert: In drei weiteren europäischen Ländern und in Südafrika wird gegen Mitglieder derselben Einheit ermittelt.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
