Das, was als Witwenrente bezeichnet wird, hat schon ein paar Jahre auf dem Buckel. Eingeführt wurde sie 1911 als Hinterbliebenenversicherung. Das Ziel: Arbeiterfamilien abzusichern, wenn der Ernährer verstarb. Ernährer, das war damals meist der Familienvater, die Hinterbliebenen waren Frau und Kinder. 1986 wurde aus der Witwen- auch eine Witwerrente. Männer bekamen sie unter denselben Bedingungen wie Frauen. Nun stellt die Rentenkommission die Hinterbliebenenrente auf den Prüfstand.
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Warum steht die Hinterbliebenenrente in der Kritik?
Experten halten die Ausgestaltung der Hinterbliebenenrente für nicht mehr zeitgemäß. Sie passe nicht mehr zu den Erwerbsbiografien der Deutschen, so die Kritik. Die Regelungen orientierten sich immer noch am Alleinernährermodell, während heute in der Regel beide Partner Einkommen erwirtschaften. Die fünf Wirtschaftsweisen, die die Bundesregierung beraten, hatten bereits 2023 argumentiert, dass die Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente die Bereitschaft von Frauen mindere, erwerbsstätig zu sein und eigene Rentenansprüche aufzubauen.
Rentensplitting statt Witwenrente?
Stattdessen setzen die Ökonomen darauf, das sogenannte Rentensplitting verpflichtend zu machen. Das würde bedeuten, dass beiden Partnern die Hälfte aller Rentenpunkte gutgeschrieben wird, die sie gemeinsam erarbeitet haben. Die Möglichkeit, freiwillig Rentenpunkte zu splitten, gibt es schon seit 2002. Bisher machen davon aber nur wenige Paare Gebrauch. Splitting ist nur möglich, wenn die Eheschließung ab 2002 stattgefunden hat oder beide Partner nach 1962 geboren sind und es Beitragszahlungen in die Rentenversicherung über mindestens 25 Jahre gab.
Das Hauptargument dagegen: Das Rentensplitting bringe für Hinterbliebene oft finanzielle Einbußen, wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt, in der die gesetzlichen Rentenversicherungen verbunden sind.
Was ist die sogenannte Witwenrente?
Vergleichsweise einfacher und fast immer finanziell vorteilhafter ist die derzeitige Hinterbliebenenrente. Es gibt die "kleine" (25 Prozent der Rente des Verstorbenen) und die "große" (55 Prozent) Witwenrente. Voraussetzung für den Bezug beider Rentenarten ist, dass der oder die Verstorbene mindestens 60 Monate in die Rentenkasse eingezahlt haben muss. Das Paar muss mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein.
Ohne Rentensplitting, rechnet die Deutsche Rentenversicherung in einem Beispiel vor, würde die hinterbliebene Ehefrau zusätzlich zu ihrer Rente von 816 Euro eine große Witwenrente von 1.346 Euro erhalten. Sie beträgt 55 Prozent der Rente, die der Mann erarbeitet hat (55 Prozent von 2.447 Euro). Insgesamt käme sie auf 2.162 Euro im Monat. Mit dem Rentensplitting hätte die Frau nur die Einkünfte aus ihrer eigenen Rente, also 1.428 Euro, und damit 734 Euro weniger jeden Monat.
Reformieren statt abschaffen – ist eine Witwenrente 2.0 möglich?
"Frauen verzichten nicht wegen der Aussicht auf Witwenrente auf eine (volle) Erwerbstätigkeit, sondern weil sie die Kinder aufziehen und deshalb vielfach nur in Teilzeit arbeiten können", erklärt Sozialbeiratsmitglied Franz Ruland in einem "Wirtschaftsdienst"-Beitrag von 2024.
Ruland setzt sich für eine große Reform der Witwenrente ein, nicht für ihre Abschaffung. "Gerechtfertigt ist die Witwenrente aber nur für Personen, die Kinder betreut haben", fährt Ruland fort. Sie solle nur Personen zugebilligt werden, denen mindestens zwei Jahre Kindererziehungszeit gutgeschrieben wurden. Für Kinderlose schlägt er das Rentensplitting vor.
Führt das zur Entlastung der Rentenkassen?
Das bezweifeln Ökonomen wie Joachim Ragnitz vom Münchener Ifo-Institut. Die Rentenansprüche würden kurzfristig umverteilt, die Gesamtsumme bleibe aber "in Summe gleich", sagte Ragnitz dem "Handelsblatt" (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt). In einzelnen Fällen könne das Splitting sogar zu Mehrausgaben führen – etwa dann, wenn nach heutigem Recht nur die kleine Witwenrente gewährt würde, nach der Reform aber das Splitting greife. Auch wenn dieser Fall eher selten greifen werde.
Sind Änderungen bei der Witwenrente sicher?
Sicher ist weder, dass es überhaupt eine Reform der Hinterbliebenenrente geben wird. Noch ist nicht klar, für welche Fassung sich die Rentenkommission aussprechen wird. Die Ergebnisse der Kommission werden in Kürze erwartet. Sie hatte im Auftrag der Bundesregierung Möglichkeiten erörtert, die Kostensteigerungen bei der Rente insgesamt zu bremsen.
Diskutiert werden ein höheres Renteneintrittsalter, aber auch höhere Beiträge. Die Bundesregierung will ihre Rentenreform auf Grundlage der Kommissionsempfehlungen angehen. Viele Beobachter rechnen damit, dass auch die Witwenrente überarbeitet werden könnte.
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