Spanien-Reisende müssen ab diesem Freitag mit Behinderungen im Flugverkehr rechnen – und das gilt vermutlich bis zum Jahresende. Die Gewerkschaften "Unión General de Trabajadores" (UGT) und "Confederación General del Trabajo" (CGT) haben das Bodenpersonal der Dienstleister "Azul Handling" und "Menzies Aviation" zu einer Streikserie an 27 Flughäfen aufgerufen. Betroffen sind beliebte Reiseziele wie Alicante, Barcelona, Málaga, Mallorca, Ibiza oder Teneriffa.
Die Beschäftigten fordern bei dem Streik bessere Arbeitsbedingungen und höhere Gehälter. Zu den Aufgaben des Bodenpersonals zählen zum Beispiel der Check-in, die Gepäck- und Frachtabfertigung sowie die Passagierbetreuung. Damit kann es zu längeren Wartezeiten, Verspätungen und sogar Flugausfällen kommen – der ADAC warnt vor einer turbulenten Reisezeit.
Diese Airlines sind betroffen
Azul Handling ist die Abfertigungstochter von Ryanair, bedient aber unter anderem auch Lauda Air, Buzz und Malta Air. Menzies Aviation betreut Fluglinien wie British Airways, Emirates, Easyjet, Vueling und Wizz Air.
Die Gewerkschaften UGT und CGT werfen beiden Abfertigungsfirmen schlechte Arbeitsbedingungen vor. Mitarbeiter würden zu unbezahlten Zusatzstunden gedrängt, zudem sei die Personaldecke zu dünn.
Am Freitag starten die Arbeitsniederlegungen, die laut ADAC vor allem Fluggäste von Ryanair betreffen. Sie finden demnach in drei Zeitfenstern statt: morgens (5 bis 9 Uhr), mittags (12 bis 15 Uhr) und abends (21 bis 23.59 Uhr) und könnten an vier Tagen pro Woche bis Jahresende fortgesetzt werden.
Die Ausstände bei Menzies Aviation sollen dem ADAC zufolge an den Wochenenden vom 16./17. August, 23./24. August sowie am 30./31. August stattfinden – jeweils ganztägig, an Flughäfen wie Barcelona-El Prat, Palma de Mallorca, Málaga-Costa del Sol, Alicante-Elche und Teneriffa Süd.
Ryanair-Streiks – Probleme für Reisende aus Bayern?
Ryanair bietet mehrere Flugverbindungen ab Nürnberg und Memmingen zu iberischen Flughäfen, die auch von den angekündigten Streiks betroffen sein werden: zum Beispiel Alicante und Málaga.
Am Freitag hatte der Streik bei Azul Handling zunächst kaum Auswirkungen – allerdings ging der Billigfluganbieter Ryanair bereits im Vorfeld nicht davon aus, dass der Betrieb durch die UGT-Streiks beeinträchtigt werde. Die Gewerkschaft vertrete weniger als 20 Prozent der Azul-Mitarbeiter, teilte Ryanair auf BR24-Anfrage mit. Außerdem gebe es während der Sommermonate Mindestdienstvorschriften in Spanien, um den Flugbetrieb zu gewährleisten. Deswegen wirft die Gewerkschaft UGT der Leitung von Azul Handling auch Verstöße gegen das Streikrecht vor.
Auf den Anzeigen des Flughafenbetreibers Aena im Internet waren am Freitag für die größeren Flughäfen nur leichte Verspätungen, jedoch keine Flugausfälle angegeben. Auch auf Mallorca war die Lage soweit normal.
Das können Flugreisende tun
Die Verbraucherzentrale Bayern rät betroffenen Fluggästen trotzdem, vor dem Abflug den Flugstatus regelmäßig zu überprüfen. Zudem solle man an den Streiktagen frühzeitig am Flughafen sein, um möglichen Verzögerungen entgegenzuwirken.
Nachdem auch die Kofferabfertigung in Spanien betroffen sein könnte, sollten zur Sicherheit wichtige Unterlagen, einige Kleidungsstücke, Medikamente und Hygieneartikel ins Handgepäck gepackt werden.
Wenn es tatsächlich Probleme mit dem Gepäck gibt, ist zunächst der "Lost and Found"-Schalter die richtige Anlaufstelle, dann die Airline oder gegebenenfalls der Reiseveranstalter. Laut Verbraucherzentrale [externer Link] können Reisende bei Verspätung oder Verlust von Gepäck bis zu einer Grenze von ungefähr 1.600 Euro Ersatz verlangen. Bei Pauschalreisen kann der Reisepreis gemindert werden, wenn das Gepäck am Urlaubsort nicht zur Verfügung steht.
Fällt ein Flug wegen der Streiks aus oder verspätet sich, haben Passagiere Anspruch auf Unterstützungsleistungen [externer Link] und können einen Ersatzflug (womöglich aber an einem anderen Tag) oder die Erstattung des Flugpreises fordern. Auch Betreuungsleistungen am Flughafen, also etwas Verpflegung oder, wenn nötig, auch Übernachtungen können gegebenenfalls geltend gemacht werden. Anspruch auf eine sogenannte Ausgleichszahlung, also eine zusätzliche finanzielle Entschädigung bei einer kurzfristigen Annullierung, gibt es allerdings laut Verbraucherzentrale Bayern nur, wenn Personal streikt, das zur Airline gehört.
Betroffene Fluggäste sollten in jedem Fall zunächst mit der Airline oder dem Reiseveranstalter Kontakt aufnehmen und Quittungen für Kosten, die infolge des Streiks entstanden sind, aufheben. Die Verbraucherzentrale hat eigens eine "Flugärger-App" [externer Link] entwickelt, mit der Ansprüche geprüft werden können.
Mit Informationen von dpa
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