Eingangsbereich zum Justizgebaeude am Lenbachplatz 7 mit dem Landgericht Muenchen I Schriftzug und Wappen
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Eingangsbereich zum Justizgebäude am Lenbachplatz 7 mit dem Landgericht-München-I-Schriftzug und Wappen (Symbolbild)
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Eingangsbereich zum Justizgebäude am Lenbachplatz 7 mit dem Landgericht-München-I-Schriftzug und Wappen (Symbolbild)

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Versuchter Mord und schwere Vergewaltigung: Student verurteilt

Versuchter Mord und schwere Vergewaltigung: Student verurteilt

Ein Student aus China hat seine Freundin mehrfach betäubt, vergewaltigt und sich dabei gefilmt. Am Dienstag wurde er wegen versuchten Mordes und schwerer Vergewaltigung verurteilt – zu langer Haft und dennoch "milde", wie der Richter sagte.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Ein 28-jähriger Student aus China hat seine damalige chinesische Freundin mehrfach mit Narkosemitteln betäubt, vergewaltigt und sich dabei gefilmt. Dafür muss er nun ins Gefängnis: Das Landgericht München I hat ihn zu einer Haftstrafe von elf Jahren und drei Monaten verurteilt – unter anderem wegen versuchten Mordes, besonders schwerer Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Das Gericht verhängte außerdem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Das heißt: Eine Sicherheitsverwahrung ist denkbar – ob sie im Anschluss an die Haftstrafe verhängt wird, hängt davon ab, ob der Student im Gefängnis erfolgreich eine Sozialtherapie absolviert.

Freundin mehrfach betäubt, vergewaltigt und gefilmt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 28-jährige Student der Robotik an der TU München seine damalige Freundin über Monate hinweg in seiner Wohnung insgesamt mindestens achtmal mit verschiedenen Narkotika betäubt und vergewaltigt hat – teilweise über Stunden. Die Videos, die der Angeklagte davon anfertigte, nannte eine Ermittlerin nach Angaben des Gerichts "das Schlimmste, das sie je gesehen habe".

Richter: "Hochkriminell, menschen- und frauenverachtend"

Der Vorsitzende Richter nannte die Taten "hochkriminell, hochprofessionell, menschen- und frauenverachtend und monströs". In der Urteilsbegründung sagte er, der Student habe gewusst, dass jede Narkose lebensgefährlich sei – er habe aber keinerlei Vorkehrungen getroffen, seine Freundin im Falle eines lebensbedrohlichen Notfalls zu retten oder ein Gegenmittel zu den Benzodiazepinen zu besorgen, um ihr zu helfen, falls eine Notsituation eintritt.

Täter tauschte sich mit anderen in Chatgruppen aus

In chinesisch-sprachigen Chatgruppen hatte sich der Student mit anderen Landsmännern ausgetauscht, von denen zwei in Berlin und Frankfurt wegen ähnlicher Taten verurteilt wurden. Diese Chats mit dem Namen "Fahrschule" seien "extrem menschen- und frauenverachtend" gewesen, Frauen seien dabei als "Privatautos" bezeichnet worden, wenn es die eigene Lebensgefährtin war, oder als "Luxusautos", wenn es sich um besonders attraktive Frauen handelte. Im betäubten Zustand wurden die Frauen "tote Schweine" genannt. 

Gericht spricht von "mildem Urteil"

Das Gericht sprach immer wieder von einer milden Strafe und erklärte sie damit, dass ein Täter-Opfer-Ausgleich stattgefunden habe, der Student erst 28 Jahre alt sei, ein Teilgeständnis abgelegt habe und nicht vorbestraft sei. Der verurteilte Student nahm das Urteil interessiert und emotionslos auf.

Richter: "Pelicot ist kein Einzelfall"

Der Fall erinnert an die Französin Gisèle Pelicot, die von ihrem damaligen Ehemann über knapp zehn Jahre immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und Dutzenden Fremden zur Vergewaltigung angeboten worden war.

"Pelicot ist kein Einzelfall", sagte der Vorsitzende Richter. "Das ist kein chinesisches und auch kein französisches Phänomen, sondern auch ein Phänomen in Deutschland und letztlich auch weltweit."

Mit Informationen von dpa

Im Video: Urteil am Landgericht – lange Haftstrafe für Vergewaltiger

Ein Student aus China mit verdecktem Gesicht durch ein schwarzes Objekt wird von einem Polizeibeamten in Uniform begleitet.
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Ein Beschuldigter wird mit verdecktem Gesicht von einem Polizeibeamten begleitet.

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