Die Erleichterung ist groß bei den zwei jungen Ukrainern, als der Richter sie vor dem Oberlandesgericht Stuttgart vom Vorwurf freispricht, als Agenten Russlands in Deutschland Brandanschläge geplant zu haben. Überschwänglich schütteln Vladyslav T. (25) und Danil B. (22) ihren Verteidigern die Hände, lächeln Angehörigen im Publikum zu.
Und auch für einen 30 Jahre alten Landsmann Yevhen B. geht der Prozess wegen Spionage- und Sabotagevorwürfen in Stuttgart verhältnismäßig glimpflich aus: Er wird zwar wegen Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, muss diese aber nicht antreten, weil die Haftzeit schon mit der Untersuchungshaft abgegolten ist.
Gericht sieht keine Beweise für geplante Brandanschläge
Dem Vorwurf der Bundesanwaltschaft, der Mann habe gemeinsam mit seinen Landsmännern Brandanschläge in Deutschland geplant, folgte das Gericht nicht. Das Gericht sah dafür keine ausreichenden Beweise. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Unstrittig ist, was im März 2025 passiert ist: Der 30-jährige Yevhen B. aus dem Schweizer Kanton Thurgau erhielt von einem Mittelsmann aus dem russisch besetzten Mariupol den Auftrag, zwei Pakete mit Autoersatzteilen und GPS-Trackern in die Ukraine zu schicken. Er beauftragte damit den 22-jährigen Danil B. aus Konstanz, der wiederum den 25-jährigen Vladyslav T. in Köln einschaltete. Der gab die Pakete schließlich dort auf.
Gericht: Nur ein Angeklagter wusste vom möglichen russischen Auftrag
Die Bundesanwaltschaft war überzeugt: Mit den GPS-Trackern sollten im Auftrag eines russischen Nachrichtendienstes Transportwege ausgeforscht und mögliche Ziele für Sabotageakte ermittelt werden. Später hätten über denselben Weg Brandsätze verschickt werden sollen. Das Gericht sah dafür jedoch keine ausreichenden Beweise. Bei den beiden jüngeren Angeklagten sei nicht nachweisbar gewesen, dass sie von einem möglichen russischen Auftrag oder Sabotageplänen wussten. Auch konkrete Pläne zum Versand von Brandsätzen konnte der Senat nicht feststellen.
Anders bewertete das Gericht die Rolle des 30-Jährigen: Er habe erkennen können, dass es vor allem um die GPS-Tracker und die Ausspähung möglicher Sabotageziele gegangen sei und dass hinter dem Auftrag eine staatliche russische Stelle stehen könnte. Zudem habe er konspirativ gehandelt und eigene Spuren vermeiden wollen. Ideologische Nähe zu Russland sah das Gericht nicht; wahrscheinlich sei ein finanzielles Motiv gewesen. Solche angeworbenen Handlanger ohne nachrichtendienstliche Ausbildung werden auch als sogenannte "Wegwerf-Agenten" bezeichnet.
Verteidiger lobt Gericht
Der Verteidiger des freigesprochenen Vladyslav T., Martin Heising, begrüßte die Entscheidung. Das Urteil sei "das einzig Richtige und Vertretbare", sagte Heising dem Bayerischen Rundfunk. Er habe bereits zu Beginn des Verfahrens die Qualität der Beweislage bemängelt und die Auffassung vertreten, dass das Verfahren gegen seinen Mandanten gar nicht hätte eröffnet werden dürfen.
Heising verwies zugleich auf die politische Brisanz des Verfahrens und den damit verbundenen öffentlichen Druck. Gerade in solchen Fällen müsse ein Gericht allein die Beweise würdigen. Dem Senat sei es gelungen, sich "über den politischen Druck und die Verurteilungserwartungen" hinwegzusetzen. Die Bundesanwaltschaft kritisierte Heising scharf: Die Anklage sei aus seiner Sicht "evident mit heißer Nadel gestrickt" gewesen. Ob die Bundesanwaltschaft gegen die Freisprüche Revision einlegt, ist noch offen.
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hatte in seinem Plädoyer Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und vier Jahren und drei Monaten für die Angeklagten gefordert. Die Verteidiger beantragten Freisprüche.
Verfahren erinnert an frühere Vorfälle in Leipzig
Der Fall weckt Erinnerungen an einen Vorfall im Jahr 2024. Damals entzündete sich im DHL-Logistikzentrum in Leipzig ein Luftfrachtpaket. Sicherheitskreise gehen davon aus, dass das Paket im Auftrag Russlands platziert war. Deutschland entging damals vermutlich nur knapp einem Flugzeugabsturz. Es sei einem Zufall zu verdanken, dass das Paket nicht während des Fluges in Brand geraten sei, so der damalige Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang.
Erst Anfang August war am Leipziger Flughafen in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt worden. Zudem war ein Flugzeug mit einem unbekannten, kleineren Flugobjekt kollidiert – möglicherweise einer zweiten Drohne.
Mit Informationen von dpa.
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