Archivbild: Das Cockpit einer Boeing 737-800
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Verdacht auf Flugzeugentführung - Was passiert im Alarmfall?

Verdacht auf Flugzeugentführung - Was passiert im Alarmfall?

Am Dienstag war der Nürnberger Airport zeitweise gesperrt. Hintergrund war eine vermeintliche Flugzeugentführung, die sich als Fehlalarm entpuppte. Der ursprüngliche Alarm löste jedoch eine ganze Kettenreaktion bei den Behörden aus.

Über dieses Thema berichtet: BR24 TV am .

Es war wohl ein Tippfehler, der am Dienstag für Aufregung und einen Großeinsatz der Sicherheitskräfte am Nürnberger Flughafen sorgte. Der Pilot einer Maschine des Ferienfliegers Corendon hatte aller Wahrscheinlichkeit nach eine falsche Zahlenkombination in den Transponder des Cockpits eingegeben, so ein Polizeisprecher. Offenbar wollte er mit dem in der Luftfahrt weltweit üblichen Code "7600" eine Störung des Funksystems melden, gab aber stattdessen "7500" ein, was einen Entführungsfall meldet. Damit löste er eine Kettenreaktion aus.

Vier Zahlen lösen Alarmierungskette aus

Wenn ein Pilot über die vierstellige Zahlenfolge "7500" eine Flugzeugentführung meldet, dann setzt sich eine ganze Maschinerie aus Behörden in Bewegung, die eng verzahnt ist und – angesichts der hohen Geschwindigkeit eines Flugzeugs und der potentiell katastrophalen Folgen einer Entführung – unter erheblichem Zeitdruck ein ganzes Bündel von Maßnahmen einleiten muss. So versucht die Flugsicherung, per Funk Kontakt zu der betreffenden Maschine aufzunehmen, was aber am Dienstag wegen des fehlerhaften Funksystems an Bord nicht funktionierte. Darüber hinaus räumen die Flutlosen mehrere Lufträume von anderen Maschinen frei, um eine Sicherheitszone zu schaffen.

Eurofighter aus Neuburg im Einsatz

Darüber hinaus wird das 2003 gegründete Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum (NLFZSiLuRa) informiert, das die Koordination übernimmt. So steigen in der Regel binnen weniger Minuten Kampfjets der Luftwaffe zu sogenannten Schutzflügen (externer Link) auf. Für den süddeutschen Luftraum hält die Bundeswehr in Neuburg an der Donau rund um die Uhr Eurofighter einer Alarmrotte bereit. Sie begleiteten auch am Dienstag die verdächtige Corendon-Maschine. Bei Tageslicht versuchen sie, in Sichtkontakt mit den Piloten des Verkehrsflugzeuges zu kommen und über international übliche Handzeichen zu kommunizieren.

Transponder-Alarm kann nicht zurückgenommen werden

Nach Einschätzung von Luftfahrtexperten dürfte der Pilot der Corendon-Maschine auf dem Weg von Korfu nach Nürnberg relativ schnell festgestellt haben, dass er möglicherweise einen falschen Code in den Transponder eingegeben und damit Entführungsalarm ausgelöst hatte. Denn schon vor dem deutschen Luftraum hatten kroatische Kampfjets die Maschine begleitet und versucht, mit der Besatzung Kontakt aufzunehmen.

Entwarnung konnte aber erst nach der Landung in Nürnberg gegeben werden, wo das Flugzeug zur Sicherheit auf einen abgelegenen Stellplatz geleitet und von einem großen Aufgebot an Sicherheitskräften erwartet wurde. Denn einmal eingegeben kann ein solcher Alarm nach Angaben der Deutschen Flugsicherung nicht mehr zurückgenommen werden. Das soll verhindern, dass Entführer die Piloten zwingen, so zu tun, als wäre alles an Bord normal.

Luftwaffe darf nicht abschießen

Auch wenn im Fall einer Flugzeugentführung Kampfjets der Luftwaffe aufsteigen – der Abschuss einer gekaperten Maschine ist in Deutschland verboten. Das gilt selbst dann, wenn die Gefahr besteht, dass ein solches Flugzeug wie bei den Terroranschlägen des 11. September 2001 als fliegende Bombe oder Kamikaze-Flieger eingesetzt wird. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied am 15. Februar 2006 in einem richtungsweisenden Urteil (externer Link), dass ein solcher Abschuss gegen den Schutz der Menschenwürde und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und damit Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes verstoße.

Denn es seien in einem solchen Fall neben den Tätern eben auch Unschuldige an Bord, deren Tötung durch den Staat auch in einem Extremfall nicht erlaubt sei, so das Gericht. Die Behörden dürften aber sehr wohl als letztes Mittel ein Flugzeug abschießen, das entweder unbemannt oder nur mit Terroristen besetzt ist, so die Verfassungsrichter. Das Urteil bezog sich auf das Luftsicherheitsgesetz von 2005, mit dem die Bundesrepublik auf die Anschläge in New York und Washington reagiert hatte.

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