Die Erbschaftssteuer ist heute erneut Thema bei den Verfassungsrichtern in Karlsruhe. Dabei geht es um steuerliche Privilegien für Unternehmenserben. Diese müssen unter bestimmten Voraussetzungen deutlich weniger, teils keine Erbschaftssteuer zahlen. Erben von Privatvermögen haben hingegen keine vergleichbaren Vorteile.
Geklagt hatte ein Mann, der das Privatvermögen seiner Tante geerbt hat. In der Verhandlung geht es nun um die Frage, ob er in verfassungswidriger Weise benachteiligt wird. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Sind Firmenprivilegien gerecht und notwendig?
Die Begünstigungen für Firmenerben werden seit Jahren kontrovers diskutiert. Kritiker wie das Netzwerk Steuergerechtigkeit und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sehen darin milliardenschwere Steuervergünstigungen für große Vermögen. Wirtschaftsverbände wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) halten dagegen, die Regeln seien notwendig, um Unternehmensnachfolgen und Arbeitsplätze zu sichern.
Über das Thema sprechen wir mit dem ARD-Rechtsexperten Frank Bräutigam. Er wird darlegen, mit welcher Entscheidung der Karlsruher Richter er rechnet und ob eine umfassende Reform der Erbschaftssteuer zu erwarten ist. Außerdem unterhalten wir uns mit BR-Reporter Hans-Joachim Vieweger und richten dabei den Blick nach Bayern. Der Freistaat hätte gerne eigene Regeln beim Erben und ist daher auch vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Den Livestream zur Sendung finden Sie oben eingebettet über diesem Artikel.
Bereits gestern ging es in Karlsruhe um die Erbschaftssteuer, nachdem der Freistaat Bayern geklagt hatte. Die Staatsregierung will unter anderem klären, ob die Höhe der Abgabe Ländersache sein sollte.
Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) geht es dabei vor allem um das Vererben von Einfamilienhäusern in attraktiven Gegenden Bayerns, wie etwa an den oberbayerischen Seen. Die aktuellen Regelungen hätten zur Folge, dass Eigentum oft nicht an die kommende Generation übergeben werden könne, sondern wegen der fälligen Zahlung von Erbschaftsteuer an Dritte verkauft werden müsse. "Wir wollen, dass das Häuschen der Familie auch in der Familie bleiben kann – und zwar in jedem Fall", sagte Füracker im Interview mit BR24.
Bayern will eigene Regeln beim Erben
Der CSU-Politiker würde daher gerne die Freibeträge beim Erben und Verschenken anheben – angepasst an die unterschiedliche Preisentwicklung von Grundstücken und Immobilien in verschiedenen Gegenden. Bislang liegt der Freibetrag pro Kind bei 400.000 Euro. Doch eigenständige Regeln im Freistaat sind derzeit rechtlich nicht möglich. Genau das will die Staatsregierung mit der Klage in Karlsruhe ändern.
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