FDP-Wahlplakat mit Christian Lindner
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Wirbel um FDP-Wahllisten – Landeswahlleiter eingeschaltet

Wirbel um FDP-Wahllisten – Landeswahlleiter eingeschaltet

Die Landeswahlleiter prüfen nach Beschwerde eines Parteimitglieds die Landeslisten der FDP für die Bundestagswahl – auch in Bayern. Es geht um den Vorwurf, die Listen seien nicht konform gemäß der Regeln einer geheimen Wahl. Die FDP wehrt sich.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Die FDP wehrt sich gegen den Vorwurf, dass die Aufstellung mehrerer ihrer Landeslisten nicht regelkonform erfolgt sein soll. Die Landeslisten der Partei erfüllten alle rechtlichen Anforderungen, erklärte die FDP-Bundesgeschäftsführerin Maria Wandel. "Die Aufstellungsversammlungen für die Landeslisten sind alle ordnungsgemäß nach den Wahlgesetzen und den Satzungen der FDP durchgeführt worden."

Beschwerde gegen Aufstellungsverfahren in 14 FDP-Landesverbänden

Zuvor hatte das Portal "Table Media" berichtet, dass eine Person Beschwerde gegen die Aufstellungsverfahren in 14 Landesverbänden eingelegt habe. Auch Bayern ist betroffen. Dem Bericht zufolge sind nur Niedersachsen und Berlin von der Beschwerde ausgenommen.

Demnach sollten die Delegierten bei den Nominierungsparteitagen in allen anderen Landesverbänden handschriftlich "ja", "nein", "Enthaltung" oder den Namen der Kandidaten auf einen weißen Zettel schreiben, statt auf vorgedruckten Stimmzetteln ein Kreuz zu setzen. 

Vorwurf: Delegierte könnten durch Handschrift identifiziert werden

"Wenn die Namen der Kandidaten handschriftlich auf den Stimmzetteln notiert und diese dann direkt abgegeben werden, kann der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs identifiziert werden", zitierte "Table Media" aus dem Schreiben an die Landeswahlleiter. Außerdem seien auf den Parteitagen in der Regel keine Wahlkabinen vorhanden und die Delegierten säßen eng beieinander, sodass bereits die Wahlhandlung nicht geheim sei. 

Der Beschwerdeführer, ein FDP-Parteimitglied, verweist demnach auf den Leitfaden der Bundeswahlleiterin zur Durchführung von Aufstellungsversammlungen. Darin heißt es: "Zum Zwecke der Geheimhaltung muss gewährleistet sein, dass der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs nicht identifiziert werden kann." Mehrere Landeswahlleiter bestätigten dem Portal den Eingang des Schreibens.

Bayern-FDP beantragt, "Beschwerde zurückzuweisen"

Die Landeswahlleitung in Bayern wollte sich auf BR-Anfrage zunächst nicht zu der Beschwerde äußern. "Zu einzelnen Wahlvorschlägen können wir derzeit keine näheren Auskünfte erteilen", hieß es. Erst am kommenden Freitag kommt der Landeswahlausschuss zu seiner ersten öffentlichen Sitzung zur Bundestagswahl in München zusammen.

Dagegen verkündete FDP-Bayern-Sprecher Fabio Gruber: "Wir beantragen, diese Beschwerde zurückzuweisen. Alle Anforderungen wurden erfüllt. Insofern sehen wir dieser Angelegenheit gelassen entgegen." Auch die anderen betroffenen Landesverbände hätten beantragten, "die Beschwerde zurückzuweisen", so ein FDP-Sprecher.

Buschmann: "Schmutziger Wahlkampf"

Der designierte FDP-Generalsekretär Marco Buschmann schrieb auf der Plattform X, dass dieser Wahlkampf schmutzig sei. "Täuschung und Lüge sind überall. Das gilt auch für Falschbehauptungen zu FDP-Landeslisten. Unser Justiziar hat sie geprüft und sagt, dass es nichts zu beanstanden gibt. Lasst Euch nicht irritieren!"

Mit Informationen von AFP und dpa

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