Bundestag erschwert Klagen von Umweltverbänden
Berlin: Umweltverbände sollen künftig weniger rechtliche Handhabe gegen den Bau von Infrastrukturprojekten haben. Der Bundestag hat eine entsprechende Gesetzesänderung am Abend beschlossen. Demnach hat eine Klage nicht mehr automatisch eine aufschiebende Wirkung. Stattdessen muss das erst ein Gericht so entscheiden. Umweltverbände dürfen außerdem nur noch dann klagen, wenn ein Bauprojekt in ihren - wie es heißt - sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich fällt.
Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 26.06.2026 08:00 Uhr
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