04.03.2024, Hessen, Frankfurt/Main: Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger gibt im Anschluss an die erste Verhandlung zur Sommermärchen-Affäre vor dem Landgericht ein Statement ab. In dem Prozess müssen sich drei ehemalige Top-Funktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verantworten.
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Prozess-Auftakt in der Sommermärchen-Affäre

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Sommermärchen-Prozess: Ex-DFB-Trio erhofft Freispruch

Sommermärchen-Prozess: Ex-DFB-Trio erhofft Freispruch

Vor dem Landgericht Frankfurt hat der Prozess um das Sommermärchen 2006 gegen drei Ex-DFB-Funktionäre begonnen. Die Verteidiger bestreiten die Vorwürfe und sehen das Verfahren als Beispiel für Prominentenverfolgung.

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Fast 18 Jahre nach der Fußballweltmeisterschaft hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main der Prozess um das sogenannte Sommermärchen 2006 in Deutschland begonnen. Das Verfahren begann am Montag mit der Anklageverlesung. Vor Gericht stehen drei ehemalige ranghohe Funktionäre des Deutschen Fußballbunds (DFB) wegen Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall.

Die Staatsanwaltschaft wirft den früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie dem ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst Schmidt vor, die Abgabe falscher Steuererklärungen im Umfeld der Fußball-WM der Männer veranlasst zu haben. Dadurch seien Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie Solidaritätszuschläge für 2006 in Höhe von mehr als 13,7 Millionen Euro nicht gezahlt worden. Ein für die Organisation verantwortliches Komitee soll der Anklage zufolge 2005 rund 6,7 Millionen Euro erhalten haben.

Verteidiger kontern Vorwürfe

Die Anwälte der Angeklagten wiesen die Vorwürfe zum Auftakt zurück. "Eine Steuerhinterziehung im Jahr 2006 ist ausgeschlossen", sagte Schmidts Rechtsbeistand Tilman Reichling in seinem Eingangsstatement. Die Staatsanwaltschaft habe zudem den angeblich entstandenen Steuerschaden seit dem Jahr 2015 "mehr als vervierfacht, um das Verfahren aufzublähen", sagte Reichling weiter. 

Damals habe die Staatsanwaltschaft den Steuerschaden noch auf 2,7 Millionen Euro beziffert. In der zur Eröffnung der Verhandlung verlesenen Anklage warf die Staatsanwaltschaft den drei Beschuldigten eine Steuerhinterziehung von 13,7 Millionen Euro im Jahr 2006 vor. 

Umstrittene Zahlung an FIFA: Angeklagte machten Betriebsausgaben geltend

Demzufolge sei eine im April 2005 an den Weltverband FIFA getätigte Zahlung von 6,7 Millionen Euro, mit der ein Privatdarlehen von Franz Beckenbauer bei dem französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus aus dem Jahr 2002 getilgt worden war, in der Steuererklärung 2006 unzulässigerweise als Betriebsausgabe geltend gemacht worden. 

Dem Deutschen Fußball-Bund war deshalb rückwirkend für das betreffende Jahr die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. Der Verband musste 2017 rund 22,5 Millionen Euro an Steuern nachzahlen. Eine Klage des Verbandes beim Finanzgericht Kassel wurde bis zum Abschluss des Sommermärchen-Prozesses ausgesetzt.

Vorzeitiges Verfahrens-Ende möglich

Nach Ansicht von Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz sei bei den Ermittlungen der Eindruck entstanden, dass es der Staatsanwaltschaft mehr um "eine Prominenten-Verfolgung ging als um die Wahrheitsfindung. Außer Spekulationen finden wir in den Ermittlungsakten nichts. Es fehlt an den Voraussetzungen und Tätern für eine Steuerhinterziehung", sagte er.

Niersbachs Anwältin Renate Verjans kritisierte, dass es auf Anordnung des Oberlandesgerichts Frankfurt überhaupt zu diesem Verfahren gekommen sei. Das OLG hatte im Vorjahr den 2022 getroffenen Einstellungsbeschluss des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren wieder in Gang gesetzt. "Es macht fassungslos, dass wir mehr als acht Jahre nach Beginn der Ermittlungen hier sitzen", sagte Verjans und äußerte die Erwartung, dass Niersbach mit einem Freispruch "Gerechtigkeit widerfährt". Außerdem beantragten die Anwälte Niersbach und des langjährigen DFB-Generalsekretärs Schmidt die Verfahrens-Einstellung.

Sollte es dazu kommen, will die Staatsanwaltschaft voraussichtlich den weiteren juristischen Weg beschreiten.  Zuvor hatte sich die Staatsanwaltschaft allerdings offen für eine außergerichtliche Einigung gezeigt. Richterin Eva-Marie Distler gab zu Protokoll, dass sie sich einem vorzeitigen Prozess-Ende "nicht verschließe", der "richtige Zeitpunkt" dafür aber noch nicht gekommen sei. Deshalb sind weiterhin 24 Verhandlungstage bis zum 28. Oktober angesetzt.

Zwanziger will keine Einstellung des Sommermärchen-Prozesses

Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger jedenfalls wird nicht die Einstellung des Verfahrens beantragen. "Ich habe den Eindruck, dass die Vertreter der Anklage sehr wohl wissen, dass sie auf sehr dünnem Eis sind und dass es einen Freispruch geben kann und geben wird für alle drei Angeklagten", sagte der 78-Jährige. 

Deshalb sei es ihm und seinem Rechtsbeistand "sehr viel sympathischer, wenn es zu der vom Gericht angekündigten Beweisaufnahme kommt", so Zwanziger weiter. Man habe sich dem Einstellungsantrag nicht angeschlossen, "weil wir möchten gerne die Steuerfahndung erleben, wie sie das begründen, was sie (...) von November 2015 bis zum Mai 2018 gemacht haben".

Mit Informationen von AFP und dpa 

Im Video: Zwanziger weist Vorwürfe zurück

04.03.2024, Hessen, Frankfurt/Main: Die Angeklagten Theo Zwanziger (l), ehemaliger Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Wolfgang Niersbach (2.v.l., hinten), ehemaliger DFB-Präsident, und Horst R. Schmidt (r), ehemaliger DFB-Generalsekretär, erheben sich zum Auftakt des «Sommermärchen-Prozesses» im Verhandlungssaal am Landgericht. In dem Prozess müssen sich die drei ehemaligen Top-Funktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verantworten. Foto: Boris Roessler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Prozess-Auftakt in der Sommermärchen-Affäre

Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger
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Zum Auftakt des Sommermärchen-Prozesses weisen die Beschuldigten den Vorwurf der Steuerhinterziehung zurück.

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