Kernpunkt der geplanten Förderung ist eine Sonderabschreibung. Neue E-Autos sollen künftig von Unternehmen bereits im Jahr der Anschaffung zu 75 Prozent abgeschrieben werden können. Insgesamt soll es einen Abschreibungszeitraum von sechs Jahren geben.
Das Leasing von E-Fahrzeugen könnte billiger werden
Für private Käufe würde das zwar nichts direkt bringen, aber indirekt. Denn es könnten bald mehr Elektroautos auf dem Markt sein. Davon sollten später auch Privatkunden und -kundinnen etwas haben, wegen einer wachsenden Auswahl und günstigeren Preisen bei Gebrauchtwagen und wegen niedrigerer Leasing-Raten.
Denn Leasing-Unternehmen würden ihrem Verband BDL zufolge selbst von solchen Steuervorteilen profitieren, die sie an E-Autokunden weitergeben könnten. "75 Prozent im ersten Jahr sind ein kräftiger Impuls, wie Claudia Conen BR24 sagt. Sie ist Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL). Da gewerbliche Halter für über 60 Prozent der Neuzulassungen verantwortlich sind, treffe diese Maßnahme den richtigen Hebel.
Bis 2028 den Durchbruch für E-Autos in Unternehmen schaffen
In den nächsten zweieinhalb Jahren soll es sich für Unternehmen richtig lohnen, ein neues E-Auto anzuschaffen, durch diese einmalige Sonderabschreibung. Die soll es dann ab 2028 nicht mehr geben, was gerade durch diese Befristung einen erhöhten Kaufanreiz schaffen soll.
Die Präsidentin des Verbands der Deutschen Automobilindustrie, Hildegard Müller, sieht darin ein kraftvolles Signal für Investitionen in die Elektromobilität. "Die geplante 75-Prozent-Abschreibung im Jahr der Anschaffung eines betrieblich genutzten E-Autos kann den Markthochlauf wirkungsvoll unterstützen. Die Befristung der Maßnahme von Juli 2025 bis Dezember 2027 bietet Planungssicherheit."
Wie funktioniert die Booster-Abschreibung beim Elektroauto?
Wenn sich der neue Bundesfinanzminister Lars Klingbeil mit seinem Plan durchsetzt, können Unternehmen bis Ende 2027 75 Prozent vom Kaufpreis des Elektroautos gleich im ersten Jahr als steuermindernde Ausgabe beim Finanzamt geltend machen. Im zweiten Jahr sind es weitere 10 Prozent, danach dann deutlich weniger.
Vereinfacht gesagt bekommt ein Unternehmen in den ersten beiden Jahren rein netto rund 30 Prozent vom Kaufpreis durch das Finanzamt wieder zurück, was kurzfristig schon ein enormer Anreiz ist. Rechenbeispiel: Ein Unternehmen schafft zum Beispiel ein Elektroauto an – für einen Nettokaufpreis von 45.000 Euro. Bei einer Abschreibung von 75 Prozent auf den Einkaufswert, kämen für das erste Jahr der Nutzung gut 10.000 Euro vom Finanzamt zurück. Der Restwert von 25 Prozent würde über die nächsten Jahre abgeschrieben.
Vorgezogene Abschreibung kostet den Staat so gut wie nichts
Der Staat verschenkt damit nichts. Er gewährt nur einen vorgezogenen Steuervorteil, den das Unternehmen sonst gleichmäßig auf mehrere Jahre verteilt hätte. Viele Unternehmen ziehen bei größeren Anschaffungen wie einem Firmenwagen aber das Leasing dem Kauf vor, um ihr Eigenkapital zu schonen.
Leasing bietet hier einige Vorteile: So lässt sich das gebrauchte E-Auto (ohne Batterie-Risiko) nach zwei bis drei Jahren problemlos zurückgeben, mit einem festen Wiederverkaufswert. Gerade dieser ist bei E-Autos oft ein kritischer Punkt.
Was tut die Bundesregierung für die privaten E-Autobesitzer?
Im Koalitionsvertrag versprachen CDU/CSU und SPD, dass für E-Autos weiterhin bis 2035 keine KFZ-Steuer anfällt. Außerdem dürfen Dienstwagen nun bis zu 100.000 Euro kosten, die ja auch privat genutzt werden. Viele Firmenwagen sollen nach Ablauf der Leasingzeit zu einem günstigen Preis als Gebrauchtwagen privat zur Verfügung stehen.
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