Schild mit der Aufschrift: Himmelfahrt! (Symbolbild)
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Frei oder nicht? Was für Arbeitnehmer an Mariä Himmelfahrt gilt

Frei oder nicht? Was für Arbeitnehmer an Mariä Himmelfahrt gilt

Mariä Himmelfahrt ist ein Feiertag – aber nicht für alle. Er gilt nur in den Kommunen Bayerns, wo Katholiken in der Mehrzahl sind. Das ändert sich von Jahr zu Jahr. 2025 kommen sechs Gemeinden dazu, zwei fallen weg. Was das für Beschäftigte bedeutet.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

2056 Gemeinden gibt es in Bayern. Die weitaus meisten haben – weil die Katholiken dort in der Mehrheit sind – am 15. August einen Feiertag. In 348 Kommunen dagegen sind die Geschäfte geöffnet, die Rathäuser und Kitas ebenso, in den Betrieben muss gearbeitet werden. Was aber gilt, wenn man in einer Gemeinde mit Feiertag wohnt, der Arbeitsplatz aber in einer Kommune ohne Feiertag liegt?

Grafik: Hier ist Mariä Himmelfahrt 2025 Feiertag

Der Arbeitsplatz entscheidet

Es gilt das Tatort-Prinzip - Till Bender vom DGB Rechtsschutz kennt die Urteile des Bundesarbeitsgerichts dazu: "Der Firmensitz ist nicht von Relevanz. Es ist auch nicht relevant, wo man tatsächlich wohnt, sondern der übliche Arbeitsort ist maßgeblich für die Frage: Feiertag ja oder nein?" Heißt: Wer in einer Kommune mit Feiertag arbeitet, hat frei.

Und das gilt nicht nur an Mariä Himmelfahrt in Bayern. Es gibt auch Feiertage, die nicht bundesweit gesetzlich festgeschrieben sind - Fronleichnam zum Beispiel. In Bayern ist der Feiertag gesetzlich geschützt. Wer im Freistaat wohnt, aber in einem angrenzenden Bundesland ohne Feiertagsregelung für diesen Tag arbeitet, darf nicht einfach zu Hause bleiben.

Homeoffice ist kein Grund

Nun verlegen viele seit Corona ihren Arbeitsplatz auch schon mal in die eigenen vier Wände und damit unter Umständen in einen Ort, der unter die Feiertagsregelung fällt. "Trotzdem bleibt der Schwerpunkt der Tätigkeit natürlich der Betrieb. Homeoffice führt dann eben nicht dazu, dass der übliche Arbeitsort ein anderer ist. Der wäre dann nach wie vor der Betrieb", erklärt Bender. Er weist aber auch auf eine Ausnahme hin: Wenn der Betroffene etwas anderes mit dem Arbeitgeber abgesprochen oder dieser dem Beschäftigten einen festen Telearbeitsplatz zu Hause eingerichtet hat. Solche Regelungen sollten im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Grafik: Hier hat sich der Status von Mariä Himmelfahrt 2025 geändert

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In diesen sechs bayerischen Gemeinden ist der 15. August neuer gesetzlicher Feiertag beziehungsweise kein gesetzlicher Feiertag mehr.

Einheitliche Regelung in der Diskussion

Dass die einen an Mariä Himmelfahrt freihaben – die anderen aber nicht, ergibt für Bayerns DGB-Chef Bernhard Stiedl keinen Sinn: "Weil wir es ganz einfach ungerecht finden, dass es eine Frage der Postleitzahl ist, ob man am 15. freihat oder nicht." Laut Stiedl fände es der DGB sinnvoller, wenn Mariä Himmelfahrt als einheitlichen Feiertag festlegt würde. Da könnten sich alle dann vom zunehmenden Stress erholen – so sieht es die Gewerkschaft.

Ob das jedoch die Arbeitgeber auch so sehen? Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft sagt nein zur Forderung des DGB in Bayern. Elke Christian von der Hauptgeschäftsführung der IHK für München und Oberbayern, meint: Es soll so bleiben, wie es ist. "Grundsätzlich ist es so, dass wir uns keine Ausweitung von Feiertagen auf ganz Bayern wünschen, weil es ein komplett falsches Signal wäre. Volkswirtschaftlich ist klar, dass mehr gearbeitet werden muss, wenn wir den Wohlstand, den wir heute haben, halten wollen."

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