(Symbolbild) Nahaufnahme einer Smartwatch an einem Handgelenk
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Eine Smartwatch am Handgelenk ist praktisch, generiert aber auch jede Menge Daten. Ab September können User endlich selbst darüber verfügen.
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Eine Smartwatch am Handgelenk ist praktisch, generiert aber auch jede Menge Daten. Ab September können User endlich selbst darüber verfügen.

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Mehr Datenschutz und Wiesnstart: Das bringt der September

Mehr Datenschutz und Wiesnstart: Das bringt der September

Im neuen Monat treten einige Regelungen in Kraft, die die Daten der EU-Bürgerinnen und -Bürger besser schützen sollen. Gerade Menschen, die smarte Technik nutzen, bekommen mehr Kontrolle. Was im September sonst noch wichtig wird.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Der September ist ein guter Monat für den Datenschutz. Denn auf EU-Ebene werden die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern erheblich gestärkt. Am 12. September tritt der "Data Act" der EU in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen Verbraucherinnen und Verbraucher endlich selbst bestimmen können, welche Nutzungsdaten von ihnen erhoben, ausgewertet und weitergegeben werden. "Datenkompetenz" ist hier das Stichwort: Wer Daten generiert, der soll auch entscheiden dürfen, was damit passiert.

EU Data Act: ein fairer Markt für Daten?

Wer beispielsweise einen Fitnesstracker benutzt, soll nicht mehr darauf angewiesen sein, dass ausschließlich der Hersteller die erhobenen Daten freigibt und ansonsten damit macht, was er will. Stattdessen sollen in einem echten Wettbewerbsmarkt verschiedene Hersteller um die Gunst der Verbraucher werben. Entscheidet sich der Fitnesstracker-Besitzer also für eine neue Software, dann muss er die selbst erzeugten Daten kostenlos, einfach und idealerweise in Echtzeit an den neuen Softwareanbieter weitergeben können. Gleiches gilt für die Nutzungsdaten von Smartwatches, vernetzten Saugrobotern oder auch Autos.

Eine Herausforderung liegt allerdings noch bei der Umsetzung. Es ist auf Bundesebene nicht abschließend geklärt, wer genau kontrolliert, ob der EU Data Act umgesetzt wird und was passiert, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Verstöße bemerken. Außerdem gibt es die Befürchtung, dass generierte Daten bis zu einem gewissen Grad auch gegen die User eingesetzt werden können. Beispielsweise, wenn Abos günstiger werden, sofern der Kunde im Gegenzug mehr Daten preisgibt. Oder wenn Tarife nur unter der Voraussetzung gewährt werden, dass die User ihr Verhalten tracken lassen.

Microsoft ändert seine Nutzungsbedingungen

Unter anderem wegen des neuen EU Data Acts hat auch Microsoft seine Nutzungsbedingungen angepasst: Der sogenannte Microsoft-Servicevertrag wurde auf KI-Anwendungen und Verbraucherschutz hin angepasst. Welche Änderungen genau das sind, hat Microsoft hier (externer Link; möglicherweise Bezahl-Inhalt) zusammengeschrieben.

Zu den wichtigsten neuen Regelungen gehört, dass KI-Dienste wie Chatbots explizit nicht als Ersatz für professionellen Rat gelten. Außerdem darf Künstliche Intelligenz nicht genutzt werden, um andere KI-Technologien zu entwickeln oder zu trainieren und die Extraktion von Daten ist verboten.

Wer keine ePA möchte, kann noch Widerspruch einlegen

Noch bis Ende September kann Widerspruch einlegen, wer nicht möchte, dass seine elektronische Patientenakte (ePA) zum Einsatz kommt. Die Patientenakten von Versicherten, die noch bis zum 30. September Widerspruch einlegen, werden gelöscht. Auch, wenn diese bereits angelegt worden sind.

Ansonsten gilt: Ab dem 1. Oktober sind Ärzte, Ärztinnen und auch Psychotherapeutinnen und -therapeuten dazu verpflichtet, die ePA zu nutzen. Konkret heißt das, dass Diagnosen, Behandlungen und Medikationen digital hinterlegt und für anderes medizinisches Personal zugänglich gemacht werden können – wer was sehen kann, legen allerdings die Patientinnen und Patienten selbst fest.

Was sonst noch wichtig wird:

  • Mehrparteienhäuser, in denen eine Wärmepumpe verbaut ist, müssen aufrüsten: Ab dem 01. September müssen auch diese Häuser separate Zähler für die Wohneinheiten eingebaut bekommen.
  • Am 11. September gibt es wieder einen bundesweiten Warntag. Der letzte fand im März statt, und dabei gab es einige Pannen. Dieses Mal, am 11.9. um 11 Uhr, dürften bundesweit sämtliche Smartphones und Sirenen eine Testwarnung absetzen, die Entwarnung kommt kurz darauf.
  • Die bayerischen Sommerferien sind vorbei: Am 15. September kehren Kinder, Jugendliche und die Lehrerschaft zurück in die Schulhäuser des Freistaats.
  • Die Wiesn startet: Am 20. September geht es los mit der Gaudi in München, Schluss ist heuer am Sonntag, den 5. Oktober – dann, wenn auch Erntedankfest ist.

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