Das Gebäudemodernisierungsgesetz – vielen eher als neues Heizungsgesetz bekannt – soll eine Botschaft vermitteln: Die Wärmepumpe ist nicht der einzige Weg zur Klimawende. Und so hat der Haushaltsausschuss des Bundestages neue Regeln für die Förderung klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen genehmigt. Obwohl das eine reine Verwaltungsentscheidung und kein Gesetz war, zeigte die Wirkung sich sofort.
Förderung wurde unmittelbar gestoppt
Bis zum 20. Juli galt ein mehrwöchiger Antragsstopp. Begründet wurde dies mit notwendigen technischen Anpassungen bei der KfW-Förderbank und beim Bundesamt BAFA. Das Portal (externer Link) ist nun wieder geöffnet. Neue Anträge können nun wieder gestellt werden, zu den neuen Bedingungen. Alte Anträge, für die noch keine sogenannte "Bestätigung zum Antrag" (BzA) vorliegt, sind gelöscht und müssen neu aufgesetzt werden.
Was passiert mit bereits laufenden Anträgen?
Wer aber alle Angaben für das komplizierte Wärmepumpen-Förderungs-Prozedere zuvor bereits eingereicht hat und eine BzA in den Händen hält, kann sich zurücklehnen. Die BzA ist jenes Dokument, das ein Heizungsfachbetrieb erstellt und damit bestätigt, dass bei dem Projekt alles passt.
In zwei Fällen wird die Förderung noch zu den alten und damit teils deutlich besseren Konditionen angestoßen:
- Der Antrag ist schon eingereicht worden, aber es gab noch keine Zusage. KfW beziehungsweise BAFA prüfen weiter nach den bisherigen Regeln.
- Man hat eine Förderzusage: Die bleibt auf alle Fälle unverändert gültig.
Wird alles noch komplizierter?
Das Antragsprozedere bleibt im Wesentlichen gleich. Also: Fachbetrieb beauftragen, BzA erstellen lassen, im Portal einreichen, Zusage abwarten, Umsetzung innerhalb von 36 Monaten und Nachweise an die KfW schicken. Allerdings wird die Förderung feingliedriger. Gerade beim Einkommen gibt es mehr Differenzierung. Und auch, dass der maximale Förderbetrag demnächst alle sechs Monate sinken wird, macht es insgesamt verwirrender.
Wo gekürzt wird
Für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizungen gibt es insgesamt weniger Geld. Die Bundesregierung will bis 2030 hier 2,1 Milliarden Euro einsparen. Die Grundförderung bleibt zwar gleich, bei 30 Prozent. Allerdings sinkt der maximale Betrag der Investitionskosten, der bei der Förderung bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt wird, auf 28.000 Euro. Dieser Betrag lag zuvor bei 30.0000 Euro. Danach geht es halbjährlich um 750 Euro nach unten. Hausbesitzer sollten also ihre Projekte möglichst nicht verschleppen – das kostet bares Geld.
Zur Grundförderung gibt es zudem verschiedene "Bonuszahlungen". Allerdings wurde auch hier gekürzt. So gibt es keinen Effizienzbonus mehr, und auch der Emissionsminderungs-Zuschlag ist weg. Der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus ist auf 16 Prozent gekürzt worden und er soll weiter reduziert werden. Dieser Bonus wird gezahlt, wenn etwa jemand seine alte Öl-Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt.
Ab dem nächsten Jahr soll es zudem, die Rede ist vom ersten Quartal 2027, einen Wertschöpfungsbonus geben, für Wärmepumpen "Made in Europe". Für Geräte, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut bzw. zusammengebaut wurden, bleibt die Grundförderung bei 30 Prozent. Für Wärmepumpen von außerhalb der EU sinkt die Grundförderung auf 15 Prozent.
Wo die Förderung mehr Spielraum lässt
Das Einkommen der Antragssteller soll künftig eine größere Rolle spielen. Wer über 40.000 Euro verfügbares Jahreseinkommen bezieht, bekam bisher keinen sogenannten Einkommensbonus. Diese Grenze wird auf 50.000 angehoben. Haushalte mit niedrigen Einkommen unter 30.000 Euro bekommen fortan sogar einen höheren zusätzlichen Zuschuss von 40 Prozent (bisher nur 30 Prozent). Neu außerdem: Für minderjährige Kinder im Haushalt wird das angerechnete Einkommen einmalig um 10.000 Euro verringert, egal ob ein oder mehrere Kinder.
Transparenzhinweis: in einer früheren Version hatten wir geschrieben, dass der maximale Förderbetrag von 30.000 auf 28.000 Euro sinkt. Das war nicht korrekt, es geht um die maximalen Kosten, die hier bei Einfamlienhäusern berücksichtigt werden.
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