Nur ein paar Klicks, und der Artikel im Online-Warenkorb ist gekauft – vielleicht unbeabsichtigt oder man möchte es kurze Zeit später doch nicht mehr. Jetzt kann man solcherart im Internet geschlossene Verträge ohne langes Suchen nach Mailadressen oder Formularen widerrufen: Mit einem seit heute geltenden Gesetz müssen Online-Shops auf ihren Webseiten und in Apps verpflichtend einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten.
Widerrufsbutton im Onlinehandel verpflichtend
Die neue Regelung betrifft Online-Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Ob großer Versandriese, kleiner Spezialshop, Streaming-Anbieter oder Online-Kurs-Plattform – wer Verträge im Netz anbietet, muss die Widerruf-Funktion bereitstellen. Bei Marktplätzen wie Amazon und eBay liegt die Verantwortung für die technische Umsetzung beim jeweiligen Plattformbetreiber.
Der Button ist überall dort Pflicht, wo Verbrauchern ohnehin ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Er greift somit beim klassischen Online-Einkauf von Waren, bei Dienstleistungen und digitalen Gütern wie Streaming-Abos sowie bei online abgeschlossenen Finanzdienstleistungen wie Krediten oder Versicherungen.
Widerruf in zwei Stufen, Begründung darf nicht verlangt werden
Um versehentliche Stornierungen zu vermeiden, schreibt das Gesetz einen zweistufigen Prozess vor. Auf der Webseite muss eine gut sichtbare Schaltfläche mit einer klaren Aufschrift wie "Vertrag widerrufen" platziert sein.
Ein Klick führt zu einer Übersichtsseite, auf der Verbraucher nur die nötigsten Daten zur Zuordnung wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse eintragen müssen. Ein Widerrufsgrund darf vom Händler dabei nicht verlangt werden. Ein finaler Klick auf einen Bestätigungsbutton schließt den Vorgang ab, woraufhin der Händler den Eingang sofort automatisch per E-Mail bestätigen muss.
Bestehendes Widerrufsrecht bleibt
Der Verbraucherzentrale Bundesverband betont, die neue Regelung bringe für Verbraucher mehr Komfort, Sicherheit und Transparenz. Das eigentliche Widerrufsrecht ändere sich dadurch jedoch nicht. Der Widerruf sei weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist möglich. Diese beträgt in der Regel 14 Tage, nachdem der Vertrag abgeschlossen oder die bestellte Ware erhalten wurde.
Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von echtem Gewinn für den Verbraucherschutz – und einer fairen Lösung: "Denn wenn der Vertragsschluss im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein."
Kritik von Verbänden
Branchenverbände kritisieren die verpflichtende Einführung hingegen. Eine Vereinfachung des Widerrufsrechts sei unnötig. Die neuen Vorgaben seien vor allem für kleinere Unternehmen mit erheblicher Bürokratie verbunden. Der Widerruf werde außerdem häufig von Kunden ausgenutzt, es müsse klare Grenzen für Missbrauch geben.
Mit Informationen von dpa und KNA
Zum Audio: Der neue Online Widerruf
Fotomontage: Finger drückt Button "Widerruf" auf einer Tastatur
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