Mitarbeiter räumt in einem Supermarkt Regale ein.
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Tarifabschluss im bayerischen Einzelhandel – aber nicht für alle

Tarifabschluss im bayerischen Einzelhandel – aber nicht für alle

Trotz Pilotabschluss haben sich die Verhandlungen am Montag überraschend lange hingezogen. Am Ende bekommen die Beschäftigten im bayerischen Einzel- und Versandhandel mehr Geld. Allerdings ist die Tarifbindung gering.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Am Ende dauerte es doch etwas länger als gedacht. Nach mehr als sechs Stunden Verhandlungen haben die Gewerkschaft Verdi und der Handelsverband Bayern nun auch für den bayerischen Einzel- und Versandhandel mit rund 500.000 Beschäftigten ein Tarifergebnis erzielt. Das entspricht dem, was auch im Pilotabschluss von Nordrhein- Westfalen erreicht worden war.

Handelsverband spricht von Kompromiss

Die Einkommen steigen in zwei Schritten und zwar rückwirkend zum 1. August um drei Prozent und zum 1. Mai kommenden Jahres noch einmal um zwei Prozent. Die Vergütung der Auszubildenden wird entsprechend jeweils zum 1. September erhöht.

Der Handelsverband Bayern schreibt von einem Kompromiss, der die Unternehmen nicht überfordert und ihnen endlich Planungssicherheit geben würde. Die Laufzeit beträgt 25 Monate. Knackpunkt war offenbar der tarifliche Mindestentgeltlohn. Hier gibt es nun laut Verdi eine Einigung, dass er bis Mai 2027 auf 14,90 Euro steigen soll. Die Gewerkschaft führt das aus ihrer Sicht akzeptable Ergebnis vor allem auf den Druck durch zahlreiche Warnstreiks der Beschäftigten zurück.

Weniger als ein Viertel wird nach Tarif bezahlt

Bei weitem nicht alle Verkäuferinnen, Kassierer oder Kräfte im Versand werden sich aber darauf berufen können. Die Tarifbindung ist gering. Im Einzelhandel wird weniger als ein Viertel der Beschäftigten danach bezahlt. Für die anderen dient er als Orientierung – Abweichungen nach oben oder unten nicht ausgeschlossen.

Die Arbeitgeber lehnen es seit Jahren ab, die Tarifverträge im Einzelhandel wie früher üblich für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Dann müssten sich alle Arbeitgeber im Einzel- und Versandhandel in Bayern daran halten.

Mit Informationen der dpa

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