Seit fast fünf Jahren sitzt der ehemalige Wirecard-Vorstandschef Markus Braun in Untersuchungshaft. Anfang April dieses Jahres hatte er beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt. Die Beschwerde wurde abgelehnt.
Gericht ordnet Begründung als "nicht schlüssig" ein
Ein Sprecher des Gerichts bestätigte dem Bayerischen Rundfunk den Vorgang. Nach BR24-Informationen stützte sich die Beschwerde Brauns unter anderem auf das Grundrecht der Freiheit, auf das Fehlen von Haftgründen sowie auf einen Verstoß gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Am 28. April beschloss das Bundesverfassungsgericht dann, die Beschwerde nicht zu Entscheidung anzunehmen. Die Beschwerde-Begründung habe die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten "nicht schlüssig" aufgezeigt, so ein Gerichtssprecher.
Verteidigerin: Gute Chance für weitere Verfassungsbeschwerde
Brauns Verteidigerin Theres Kraußlach bezeichnete den Schritt der Verfassungsbeschwerde als "zwingend". Auf BR24-Anfrage teilte sie schriftlich mit, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts heiße nicht, dass Karlsruhe die Entscheidung des Oberlandesgerichts München für rechtmäßig halte. "Insofern sehen wir gute Chancen, dass eine erneute Verfassungsbeschwerde in Zukunft durchaus Erfolg haben wird", so Kraußlach weiter.
Der Untersuchungshaftbefehl, auf den sich Brauns Verfassungsbeschwerde bezieht, gilt seit Ende Juli 2020. Diesen hat der ehemalige Wirecard-Vorstandschef schon mehrfach anzufechten versucht. Das zuständige Oberlandesgericht München lehnte zuletzt im März dieses Jahres einen entsprechenden Antrag ab, mit der Begründung, Braun könne sich nach einer Freilassung ins Ausland absetzen. Zudem bestehe nach Auffassung des Gerichts weiterhin Verdunklungsgefahr.
Strafprozess läuft seit Dezember 2022
Braun muss sich gemeinsam mit dem ehemaligen Wirecard-Chefbuchhalter Stephan von Erffa und dem Ex-Statthalter des Online-Zahlungsdienstleisters in Dubai, Oliver Bellenhaus, in einem Strafprozess am Landgericht München verantworten. Die Anklage wirft ihnen unter anderem Marktmanipulation und bandenmäßigen Betrug vor.
Im Gegensatz zu Braun war Bellenhaus Anfang des vergangenen Jahres nach dreieinhalb Jahren Untersuchungshaft auf freien Fuß gekommen. Bellenhaus gilt als Kronzeuge der Staatsanwaltschaft.
In der kommenden Woche geht der Wirecard-Prozess am Landgericht München mit der Vernehmung von Zeugen weiter. Wann ein Urteil fällt, ist nach wie vor offen. Beobachter und Prozessbeteiligte rechnen frühestens Ende dieses Jahres damit.
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