Große Bestürzung im Juni dieses Jahres in Mittelfranken: Ein Jugendlicher wird am Großen Brombachsee getötet. Tatverdächtig: eine 19-Jährige. Sie soll dem 15 Jahre alten Buben zunächst einen Faustschlag verpasst und ihm dann mit einem Messer in den Hals gestochen haben. Nun wurde Anklage gegen die junge Frau erhoben: Mord mit Heimtücke wirft ihr die Staatsanwaltschaft Ansbach vor.
Mögliches Motiv: Streit zwischen zwei Jugendgruppen
Nach Polizeiangaben soll der 15-Jährige am Abend des 21. Juni mit ein bis zwei Bekannten unterwegs gewesen und zufällig auf die Gruppe der 19-Jährigen mit fünf bis acht Personen gestoßen sein. In Ramsberg, einem Ortsteil von Pleinfeld im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, sollen beide Gruppen in Streit geraten sein.
Dem Streit seien "höchstwahrscheinlich fremdenfeindliche Äußerungen" der 19-jährigen Deutschen gegenüber dem 15-Jährigen vorausgegangen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Jugendliche habe die deutsche und die brasilianische Staatsangehörigkeit.
Dass Ausländerfeindlichkeit tragendes Motiv der Tat war, "haben die Ermittlungen nicht ergeben", betonte die Anklagebehörde. Seit Ende Juni sitzt die 19-Jährige in Untersuchungshaft. Das Tatwerkzeug, ein Taschenmesser, haben die Beamten sichergestellt.
Anklage stützt sich auf Videoaufnahmen und Zeugen
Für die Anklage könne die Staatsanwaltschaft Ansbach auf eine Videoaufnahme der Tat zurückgreifen, heißt es. Zudem seien 29 Zeugen und drei Sachverständige benannt worden.
Über die Zulassung der Anklage hat nun eine Jugendkammer des Landgerichts Ansbach zu entscheiden. Sie muss auch bestimmen, ob für die 19-Jährige Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt.
Bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht drohen der jungen Frau demnach bis zu 15 Jahre Haft. Nach allgemeinem Strafrecht könnte sie gar eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten.
Tatverdächtige war schon polizeibekannt
Die junge Frau soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits mehrfach strafrechtlich auffällig geworden sein. Wegen Gewaltdelikten und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gebe es mehrere Einträge im Erziehungsregister der jungen Frau. Die Verfahren seien jedoch gegen Auflagen nach dem Jugendstrafrecht eingestellt worden.
Mit Informationen von dpa
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