Eine Wildschweinfamilie auf einem Feldweg in der Dämmerung.
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Symbolbild: Wildschweine
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Acht tote Wildschweine nach Zusammenstoß mit Auto

Acht tote Wildschweine nach Zusammenstoß mit Auto

Bei Ansbach wurden durch den Zusammenstoß mit einem Auto sieben Wildschweine getötet. Ein achtes wurde schwer verletzt und musste von einem Jäger erlegt werden. Vor allem in der Abenddämmerung und im Morgengrauen besteht erhöhte Wildwechselgefahr.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Nach dem Zusammenstoß mit einem Auto sind bei Ansbach sieben Wildschweine verendet. Ein achtes wurde schwer verletzt und musste nach dem Unfall von einem Jäger erlegt werden.

Wildschweinrotte überquerte die Straße

Wie die Polizei berichtete, ereignete sich der Wildunfall am Dienstagabend. Eine 49-jährige Autofahrerin sei von Ansbach in Richtung Alberndorf gefahren, als plötzlich eine Rotte Wildschweine die Straße überqueren wollte. Die Frau habe den Zusammenstoß mit mindestens acht der Tiere nicht verhindern können, so die Polizei. Ob weitere Tiere verletzt wurden, aber in der Dunkelheit geflohen sind, könne nicht mehr nachvollzogen werden.

Fahrerin leicht verletzt

Die 49-Jährige wurde leicht verletzt und ließ sich im Klinikum Ansbach behandeln. An ihrem Auto entstand ein Schaden von rund 10.000 Euro.

Tiere werden geblendet

Vor allem in der Abenddämmerung und im Morgengrauen besteht erhöhte Wildwechselgefahr. Das Wild sucht in Wäldern und auf Feldern nach Futter. Um zum Futterplatz zu gelangen, muss das Wild häufig Straßen überqueren. Geblendet vom Licht der Scheinwerfer bleiben die Tiere bewegungslos stehen.

Verhalten nach Wildunfall

So verhalten Sie sich bei einem Wildunfall richtig:

  • Unfallstelle absichern, Warnblinkanlage einschalten und Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen.
  • Wenn gefahrlos möglich, tote Tiere mit Handschuhen von der Straße ziehen. Verletzte Tiere auf keinen Fall anfassen: Verletzungs- und Tollwutgefahr!
  • Den Unfall unverzüglich der Polizei melden – auch wenn das Tier geflüchtet ist. Die verständigt den Jagdpächter.
  • Polizei oder Jagdpächter stellen eine Wildunfall-Bescheinigung zur Schadenregulierung bei der Versicherung aus.
  • Unfallfolgen für die Versicherung durch Fotos dokumentieren. Fahrzeugschäden durch Haarwild sind in der Regel durch die Teilkasko abgedeckt.
  • Auf keinen Fall das tote Wild in den Kofferraum legen und wegfahren. Das ist Wilderei und somit strafbar.

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