Vor dem Landgericht Memmingen müssen sich zwei Landwirte und zwei Mitarbeiter eines landwirtschaftlichen Betriebs in Bad Grönenbach verantworten. Ihnen werden zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Last gelegt.
Angeklagte sollen Tieren ehebliche Schmerzen zugefügt haben
In insgesamt 58 Fällen sollen die Männer zu kranken und behandlungsbedürftigen Rindern keinen Tierarzt gerufen und auch Kühe unsachgemäß mit einem Radlader transportiert haben, heißt es in einer Mitteilung des Memminger Landgerichts. Damit hätten sie den Tieren länger anhaltende, erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt.
Dies sollen die Angeklagten erkannt, jedoch billigend in Kauf genommen haben – um Zeit und Geld zu sparen. Auf derartige Verstöße gegen das Tierschutzgesetz stehen laut Gericht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Tierskandal hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt
Bei dem betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb handelt es sich um einen der Höfe, die ab dem Jahr 2019 im Zuge des sogenannten "Allgäuer Tierskandals" bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatten.
Der Verein "Soko Tierschutz" hat den Fall damals ins Rollen gebracht. Er hatte verdeckt gedrehte Videos und Bilder aus dem Stall veröffentlicht. "Es ist der erste Fall, der sich um die industrialisierte Milchproduktion in Bayern dreht. Mit den großen Laufställen sollte es besser werden, aber wir haben die gleichen Probleme wie in den alten kleinen Ställen", sagt Friedrich Mülln von Soko Tierschutz.
Bayerischer Bauernverband warnt vor Generalverdacht gegen Landwirte
Der Bayerische Bauernverband (BBV) betont, dass wenn etwas auf Höfen aus dem Ruder laufe, das oft an einem Schicksalsschlag oder einer Erkrankung in der Landwirtsfamilie liege. "Wir haben vergangenes Jahr ein Pilotprojekt gestartet, bei dem Fachleute flexibel zu Verfügung stehen, sollten solche Probleme auftauchen", sagt Wolfgang Hilbich, Geschäftsführer des BBV Unterallgäu. Hilbich warnt vor einem Generalverdacht gegen Landwirte. "Letztlich geben nur gesunde und zufriedene Tiere auch entsprechend Milch", sagt Hilbich.
Veterinär fordert Kameras auf auffälligen Betrieben
Kai Braunmiller, der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft für Fleischhygiene und Tierschutz in Bayern, fordert dagegen eine Meldepflicht für Hofbesucher. "Wer beispielsweise als Transporteur, Besamungstechniker oder vom Milchprüfring auf den Hof komme und Verstöße gegen den Tierschutz oder die Hygiene erkenne, sollte diese Information weitergeben müssen", sagt der Veterinär. So könne man Missstände möglichst schnell beseitigen.
Grober Umgang mit Tieren lasse sich aber selbst für Tierärzte oft nur schwer erkennen, wenn keine sichtbaren Spuren bleiben. "Deshalb brauchen wir bei schwer auffälligen Betrieben in tiersensiblen Bereichen die Berechtigung, auch Videokameras mit Internetzugriff und Datenspeicherung installieren zu dürfen", sagt Braunmilller.
Warum der Prozess erst jetzt beginnt
Der Fall war im Jahr 2023 bereits einmal verhandelt worden. Damals wurden jedoch lediglich zwei angeklagte Mitarbeiter des Betriebs zu Geldstrafen verurteilt und das nun beginnende Verfahren gegen die verbliebenen vier Angeklagten abgetrennt.
Dass es erst mehr als sechs Jahre nach dem Skandal zur Verhandlung kommt, hat laut Gericht weitere Gründe. Zunächst hatten Verfahren Vorrang, in denen es um deutlich höhere Haftstrafen geht, wie zum Beispiel Mord. Die muss das Landgericht vorziehen. Zudem mussten die Veterinäre für jedes Tier ein eigenes Gutachten erstellen. Und auch die vielen für den Prozess benötigten Verhandlungstage hätten den Beginn verzögert. Bis 19. Mai sind insgesamt 16 Verhandlungstage angesetzt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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